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Da kann man jetzt nicht viel dazu sagen. Die Bewilligungspflicht scheint ziemlich sicher zu sein. Ob und warum das in der ursprünglichen Einreichung zu wenig war, kann man da jetzt nicht sagen.
Wenn's zu wenig war, dann halt jetzt nochmal einreichen. Dann ist die Gemeinde am Zug und muss entscheiden. Dann wird man sehen was da kommt und kann darauf noch immer reagieren. Die Haltung der Gemeinde klingt ein bisschen nach "wir wollen da eigentlich keine Arbeit damit haben". Die sollen gefälligst was tun. Jetzt auf eine Novelle der Bauordnung zu warten ist reine Spekulation. Keiner weiß wann sie kommt und was genau geändert wird. Da hat die Politik in der Vergangenheit oft in letzter Sekunde Überraschungen geliefert....und wenn die Novelle kommt und das Verfahren noch läuft, dann wird vermutlich die neue Gesetzeslage auch auf das laufende Verfahren anzuwenden sein. Kleinere Novellen haben meist keine Übergangsbestimmungen. Also Einreichen und schauen, was da von der Gemeinde bzw. vom Sachverständigen als erste Reaktion kommt. |
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Muss mich korrigieren....Recherche hat ergeben, dass die Bauordungsnovelle vom Landtag bereits im Mai beschlossen wurde; unter Beachtung diverser Fristen kann das dann in der 2. Julihälfte in Kraft treten.
Da es sehr umfangreiche, substanzielle Änderungen geben wird, gibt es - entgegen meiner obigen Vermutung - auch eine Übergangsbestimmung, d.h. anhängige Verfahren werden nach alter Gesetzeslage abgeschlossen, die neue Gestzeslage gilt erst für Ansuchen nach dem Inkrafttreten der Novelle. Unter anderem wird das Thema Niveauveränderung, Gebäudehöhen usw. grundlegend umgestellt. Da muss man sich erst in Ruhe und mit viel Zeit komplett durchpflügen Wird bei mir derzeit etwas dauern.... |