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würde da einen Steuerberater fragen |
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Korrekt, das wäre auch mein Vorschlag. |
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Hab von 2 Steuerberatern 2 verschiedene Meinungen gehört leider, deswegen dachte ich vielleicht hat jemand ja direkte Erfahrung damit gemacht |
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Ich würde die Notarkosten sofort abschreiben und die Geldbeschaffungskosten aktivieren |
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... aber nicht auf die Laufzeit des Gebäudes, sondern separat auf die Laufzeit des Kredites. |
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frag 5, und die mehrheit hat dann recht. *G* |
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so würden die gebühren aussehen für die hypothek. vielleicht weiß ja jemand wo das reingehört? |
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Bist Du aus Ö oder aus DE? Warum musst oder willst Du das aktivieren? Hast Du eine Firma? 1. Ansprechpartner: Dein Steuerberater!! (Haben diese Kosten mit dem Kredit zu tun? wenn ja, dann auf die Laufzeit des Kredites aktivieren, aber nicht ins AVZ, sondern über sonst Verbindlichkeiten - nur so als Vorschlag) |
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Bin aus Ö! Laut Steuerberater über die Gesamte Laufzeit, also zu 1,5% abzuschreiben - Hätte gehofft dass ichs vl direkt absetzen kann, oder dass das Gesetz hier "schwammig" ist, also beides geht |
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EStR 2000 RZ 2186 -> Notar "Vertragserrichtungskosten gehören zu den Anschaffungskosten (VwGH 22.9.1971, 0406/71; VwGH 24.10.1978, 1006/76)." Die Kosten für die Finanzierung fallen meines Erachtens nach unter § 6 Z 3 EStG 1988 Geldbeschaffungskosten. Diese sind zwingend auf die Laufzeit der Verbindlichkeit aufzuteilen. EStR 2000 RZ 2460 "Unter Geldbeschaffungskosten, die unmittelbar mit der Verbindlichkeit zusammenhängen, sind alle Nebenkosten zu verstehen, die anlässlich der Aufnahme (oder auch schon früher) des Kredites (Darlehens) anfallen, auch wenn sie lediglich der Sicherung des Kreditgebers (Darlehensgebers) dienen. Diese Nebenkosten sind als Aktivposten auf die Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt abzuschreiben (§ 6 Z 3 EStG 1988). Wird in der UGB-Bilanz kein Aktivposten angesetzt, ist der Gewinn für steuerliche Zwecke zu adaptieren." EStR 2000 RZ 2461 (Achtung, demonstrative Aufzählung) "Verteilungspflichtig sind insbesondere: Abschlussgebühren, Bearbeitungsgebühren, Gerichtskosten, Kosten der Schätzung des Belehnungsobjektes, Kreditgebühren, Notariatskosten, Rechtsanwaltskosten, Vermittlungsprovisionen, Verwaltungsgebühren, Zuteilungsgebühren." Weiters musst du die Anschaffungskosten (Gebäude, Grundanteil) richtig berrechnen (Grundanteilverordnung). Auf die Anschaffungsnebenkosten nicht vergessen. Wenn man alles beachtet und korrekt macht, ist die Berechnung dann doch nicht so einfach wie es am Anfang scheint. Hier stolpern auch viele Kollegen drüber und der Fehler zieht sich dann über Jahre in der Anlagenbuchhaltung bzw. sind die Steuererklärungen falsch. Wie oben vorgeschlagen wurden, würde ich mir das von einem Steuerberater oder Bilanzbuchhalter berechnen/buchen lassen. In den Folgejahre hast du nur die Afa, das kriegt ihr dann auch selber hin. |
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Hallo Baumau, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Super, danke für den tollen Beitrag! Die Notarkosten tauchen jetzt nur sowohl bei EStR 2000 RZ 2186 als auch EStR 2000 RZ 2461 auf? Also habs jetzt mal soweit: 1. Werden auf 66,6 Jahre verteilt abzügl Grundanteil (also 30-40%): • Grunderwerbsteuer • Eintragungsgebühr • Maklergebühr • Notar (??) • Vertragserrichtungskosten 2. Werden auf Kreditlaufzeit abgeschrieben (also zB 20 Jahre): • Schätzgebühr oder Bankeigene Spesen • Grundbuch-Eingabengebühr (Gesuch) • Grundbuch-Eintragungsgebühr • Grundbuchauszug • Legalisierungsgebühr • Bank Garantiekosten (??) • Notar (??) 3. Werden direkt im selben Jahr abgesetzt: • Zinsen • Kontoführungsgebühren • Bearbeitungsgebühren bei Kreditaufnahme (??) |