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Hallo! Meinst du damit Grundsteuerkataster oder Grenzkataster? In Wien besteht grundsätzlich nicht die Pflicht die Grenzen rechtsverbindlich zu sichern, es ist aber jedenfalls sehr empfehlenswert wenn das bei euch noch nicht der Fall wäre, um später beim Hausbau nicht von einem im Vergleich zum Plan abweichenden Naturstand überrascht zu werden. |
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Tatsächlich meinte ich in der Flächenwidmung (https://www.wien.gv.at/flaechenwidmung/public/). Danke zunächst für deine Antwort. Was meinst du mit Naturstand und inwiefern der uns überraschen kann? Der Ansprechpartner von Wolfhaus sagt dass der Wiener Null das wichtige sei. Inwiefern muss ich nochmal nachfragen, hatte das auf Anhieb nicht verstanden. Falls das was zum Thema beiträgt: Das Grundstück ist rechteckig (15mx32m) und flach. Es steht ein 18m langes Haus darauf, der Abstand zum Boden ist konsistent gleich und auch gerade. |
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Also geht es um eine reine Höhenaufnahme vom Geometer und nicht etwa um die Grundgenzen? Wenn die Abstände des Hauses zur Grundgrenze am Plan nicht zu den tatsächlichen Gegebenheiten passen. Also ein reines Thema bezüglich der Grundgrenzen. Also aus der Praxis kann ich dir sagen, dass mir keine Probleme im Wiener Einreichverfahren bekannt sind, wenn der Planverfasser selbst die Höhen einmisst (Mit professionellem Gerät natürlich z.B. Niveliergerät, Höhenfixpunkte gibts auf der Wiener Seite auch, bei ebenen Grundstücken keine Hexerei). Beim Bau würd ich für die Absteckung aber IMMER einen Geometer (Lage und Höhe) heranziehen. |
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Danke @ProjectX ! Habe nun auch einen Geometer kontaktiert. Das Angebot beinhaltet eine Grenzverhandlung. Ist sowas wirklich nötig? Die Grenzen sind eigentlich ziemlich eindeutig. Der Zaun steht auf einem Betonsockel der um das Grundstück herum gebaut ist. |
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Dass eine Grenze in der Natur "eindeutig" ist, muss nicht zwangsläufig auch heißen, dass die Grenzen am Plan dem entsprechen, aber wie gesagt:
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