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ach jaund falls das auch noch wichtig ist. Die Nachbarn haben das Haus selber so gekauft und meinen, glauben wir zumindest, deshalb auch nichts tun zu müssen.. |
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Hallo gianni, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: geschlossene bauweise - heizanlage |
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Ihr habt eine gemeinsame Wand und offensichtlich sind die beiden Häuser technisch/konstruktiv nicht sauber getrennt. Das scheint klar zu sein. Warum aber soll jetzt nur der Nachbar schuld sein und etwas tun müssen?? Es fehlt in deinen Angaben jegliche Information, wie das ganze historisch enstanden ist, wofür es und in welcher Form Baubewilligungen gegeben hat und vieles mehr. Da lässt sich zunächst noch wenig dazu sagen.
Auch das Bundesland wär interessant. |
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Hallo Karl,
Also, das Bundesland ist Niederösterreich. Das Haus, das wir gekauft haben ist Baujahr ca. 1910. Beim Nachbarhaus wissen wir das leider nicht, nur dass 2002 ein Umbau beim Nachbarhaus stattgefunden hat, inzuge dessen die Heizanlage direkt an unser Haus angebaut wurde. Zwecks Bauakteneinsicht in deren Akt, die Gemeinde macht da "dicht". Wie das alles entstanden ist, ist ja auch für uns das große Fragezeichen, wer hat das Bewilligt, ist alles so wies tatsächlich bewilligt wurde, was ist mit der Feuerwand. Das einzige was wir wissen von der Gemeinde her, ist dass wir eine gemeinsame Bodenplatte haben, die Dachkonstruktion miteinander verbunden ist und eben eine gemeinsame zwölfer mauer. Definitiv ist: Das an unser Haus angebaut wurde. Na ja Schuld, schuld hat der ja eigentlich auch nicht, er hat dass ja selber so gekauft. Nur so kanns halt einfach für uns nicht bleiben, er weiss jetzt schon lange genung von der für uns auch wegen dem lärm furchtbaren Situation. Muss ich das ertragen? Weil er betreibt ja die Anlage weiter mit dem "Wissen" das kein Brandschutz und pausenloe Geräuschbelästigung vorhanden ist. Wir haben auch anfangs gesagt, wir beteiligen uns an den Kosten,usw.nur wen die gar nicht wollen. Sonst hätten sie uns ja, denk ich mir, nicht immer vertröstet und dann doch nichts getan? Danke erstmal |
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weil ich dachte mir , dass man so eine heizanlage auch nur dann aufstellen und betreiben darf, wenn die gegebenheiten da sind oder geschaffen werden.
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Die Gemeinde muss dir die Durchsicht der damaligen Einreichplanung genehmigen. Aber wahrscheinlich sind da andere Dinge eingezeichnet als verbaut. Vermutlich ein Gemeindefunktionär, der da selbst damals herumgefuhrwerkelt hat.
Ich schlage mich gerade selbst mit einer Gemeinderätin rum, die mir verbieten lassen will, dass ich mein NG so baue wie nach dem neuen BT erlaubt. Der Grund, wir durften auch nicht so bauen...... Also warum soll ich es dann dürfen. |
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ich dachte auch immer, dass sozusagen verschwiegene Mängel nur das eigene Haus betreffen, und nicht das des Nachbarn.
ich hab ja nicht das daneben mitbesichtigen können usw.. was ist dann da mit dem vorbesitzer. Das haus war seit dem Bau 1910 immer in Familienbesitz. Seh halt nicht ein warum wir auf dem Schaden sitzenbleiben sollten, so kann man das Haus sicher nicht weiterverkaufen, mussen ja wir den Kopf herhalten Und Richard3007, dass da was oberfaul ist, war uns sehr schnell klar und dass das so ähnlich war, wie du sagst, ist auch ziemlich wahrscheinlich.Aber wie willst das beweisen. Man muss halt jetzt schaun wie man am besten vorgeht, weil ich denke, die gemeinde kann die dann auch nicht zwingen, änderungen vorzunehmen. |