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Die Gewährleistung / Garantie für die Montage übernimmt immer der Handwerker -> also DU selbst.
Beim Material musst Du aufpassen - die langen Garantiezeiten einzelner Hersteller gelten teilweise nur bei Verlegung durch ein zertifiziertes Unternehmen (was Du ja nicht bist) |
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Hallo - eines muss man halt immer bedenken, was hilft einem eine Firma (Baumeister, Tischler, Dachdecker,...) wann dann niemand mehr zu erreichen ist, am Telefon keiner abhebt, und auch die Termine nicht gehalten werden und keiner mehr kommt?
und außerdem ist "Pfusch" verboten und strafbar, lg johannes |
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... ist ned ernst gemeint... und wenn, dann ist das ziemlich traurig.
auf gesetzwidriges handeln gesetzliche ansprüche aufbauen zu wollen, ist schon recht cool. aber typen, die wegen -20% ust auf gewährleistung, mängelrüge, unfallschutz etc. verzichten, kann man eh nicht helfen... die denken ned amal so weit, dass da der pfusch deutlich billiger sein müsste... |
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Ist dir klar, - dass 'Pfusch' gesetzlich eine ganze Latte an Folgen haben kann, nicht nur für den Pfuscher, sondern auch für dich? Wenn etwas in die Binsen geht, haftet dir nicht nur keiner für den Pfusch, sondern meist auch keiner für die Gewerke danach bzw. davor. Kein seriöser Handwerker baut auf Gewerken ohne Haftung auf. Es ist unfassbar, wie offen und freizügig mittlerweile mit dem Thema umgegangen wird, fast schon so, als gehöre es dazu. Das kann dir alles blühen: http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=416861&DstID=838 1 |
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es muss..jeder selber entscheiden. wer erfolgreich den leuten einredet, pfusch sei ein schwerverbrechen, trägt dazu bei dass sich der einfache angestellte irgendwann keinen hausbau mehr leisten kann und davon die ganze branche probleme bekommt. |
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@Pfusch - Solange der Handwerker im "Pfusch" 20 Euro kostet und offiziell 60 Euro brauchen wir uns um Sinn und/oder Unsinn von Pfusch wirklich nicht den Kopf zerbrechen.
Das gibts genauso wie jeden Tag in der Früh die Sonne aufgeht. Ohne Pfusch wär heutzutage kaum ein Eigenheim leistbar. |
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Leistbar - Natürlich, eine 200m²+ Einfamilienburg ist selbstverständlich für den Durchschnittsangestellten nicht leistbar, es sei denn, er legt selbst Hand an oder lässt pfuschen. Meiner bescheidenen Meinung nach soll er sich das aber auch gar nicht leisten können, dann kämen wir vielleicht wieder zurück zu den Hausgrößen, die _tatsächlich_ gebraucht werden. Eine vierköpfige Familie kommt mit 150m² locker aus und so ein Haus kann sich der Durschnittsverdiener allemal leisten, auch ohne Pfusch. Klar, wenn es ein Villeroy und Boch Bad sein muss, wird's schwierig. Nobel geht die Welt zugrunde! Unglaublich, welche Ansprüche die Menschen heutzutage haben. Da _muss_ gepfuscht werden um sich unnötigen Luxus gönnen zu können, und man heißt das auch noch gut. Unfassbar!
Ich bringe demnächst auch ein paar ältere Leute um, denn das bringt gleich mehrere Vorteile. Es entlastet das Pensionssystem, die Pflegekosten sinken und der Totengräber hebt im Pfusch dann die Gräber aus, ansonsten kann ich mir das Töten nicht mehr leisten. O_o |
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wissen macht offenbar nur noch kopfwehes wird immer genug geben, die zu blöd für die feine klinge sind. gewährleistung kommt ja erst nach der übergabe. sparen kann man schon vorher - wer die konsequenzen von nicht-abnahme, mängelrügen, etc. kapiert hat, weiß auch, wie er locker 20-50% sparen kann und gewährleistung obendrauf kriegt. so schwer ist das nicht zu lernen. das blöde am alte-leute-killen ist, dass man dann selber lange nix ins pensionssystem einzahlen und als ausgleichszulagenbezieher erst recht wieder geschenke kriegen wird... für die haftkosten pro tag sind auch ziemlich viele oldies zu erhalten... |
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@dandjo - Ob Luxus nötig oder unnötig ist sollte doch jeder für sich selbst entscheiden und ob und wie er/sie sich diesen Luxus leistet ebenfalls ! Jedem das seine ...
Angesichts der aktuellen Lage der Staatsfinanzen verstehe ich jeden Häuslbauer der sein Geld lieber ins Eigenheim steckt anstatt in ein marodes Finanzsystem in dem das Geld ganz offensichtlich gewissenlos verschleudert wird. Der Pfuscher wird sein Geld kaum in fernöstliche Staatsanleihen investieren, sondern ebenfalls in der Region ausgeben ... also was solls bitte ??? |
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Hallo - lass unsere Burgen in Ruhe :)
aber auch eine Firma bringt dir nichts, wenn sie nachher oder wärend dem Bau zusperrt oder dir die Sanierung nicht macht, da kannst man nichts machen. lg johannes |
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in der region rund um pristina, temesvar, kiew, kappadokien - ... warschau, etc. pp.? und was hilft uns das? bleibt wenigstens der nachwuchs dort und zündet keine mädels an?
solange es noch genug typen gibt, die um 6 uhr in der früh beim mediamarkt anstehen, anstatt im internet einen preisvergleich anzuklicken, können auch genug pfuscher leben... |
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Pfusch - @Gawan: Ob jemand seinen Luxus mit Steuerhinterziehung finanziert sollte die Allgemeinheit sehr wohl interessieren. Mit dem Geld werden die öffentlichen Schulen deiner Kinder und vielleicht sogar mal eine Pension bezahlt. Ihr bescheißt nicht nur euch selbst, sondern auch ein paar Millionen andere Steuerzahler. Griechenland hat es vorgemacht, wohin exzessive Steuerhinterziehung führt.
@johro: Ist aber so. ;) Creator hat es ohnehin schon gesagt. Der polnische Fliesenleger und der rumänische Maurer wird wohl kaum sein Geld in Hintertupfing/Österreich liegen lassen und bei inländischen Pfuschern zahlt es sich nun wirklich absolut nicht aus die komplette Garantie/Gewährleistung sowie eine Anzeige zu riskieren. |
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Es gab mal eine Zeit, da wurde vor dem Projekt "Hausbau" - erst der Bedarf exakt ermittelt und danach die Finanzkraft bewertet und den geeigneten Zeitpunkt und den Umfang abzustecken. Heute wird gebaut, sobald der trickreich ausgeweitete Finanzrahmen schon die theoertische Chance einer Umsetzung zulässt. Wenn die Kohle ned reicht, wird nicht verkleinert sondern der m2-Preis "optimiert", alles nützliche aber nicht sichtbare gestrichen und der Staat der "Anstiftung zum Pfuschen und Billigbauen" bezichtigt. EFH-Bauen steht schließlich als Grundrecht in der Verfassung niedergeschrieben #-/
Vom hohen Ross herunterzusteigen ist ausgeschlossen - der Staat hat eh schon die Hängematte aufgespannt um den Aufprall schmerzfrei zu gestalten. Ihr wollt ein Haus, dass Euch 50 Jahre beherbergt und dass Ihr Euch auch noch bis zum Schluss leisten könnt? Dann baut auch danach. Aber offenbar ist heute ein 10jähriger Horizont schon Luxus ... viel Wissen macht ja bloss Kopfweh. Das Dach ist das Letzte wo man Probleme in Kauf nehmen kann ... wo doch eh schon der Keller im Wasser steht Und wenn man doch die Risiko-Variante fährt sollte man wenigstens realistisch sein und sich nicht einem anonymen Internetforum die Absolution erteilen lassen :) Und ja - es ist der blanke Neid der aus mir spricht weil unser Wohnwagen ohne Radl nur halb so groß ist wie der durchschnittliche EFH-Bau B-) |
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Firma in Konkurs .... ! - Was ist mit der Garantie und Gewährleistung wenn die Dachdeckerfirma nach 2 Jahren in Konkurs geht, und man alles offziell (nicht im 'pfusch') mit denen gemacht hat ??? |
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wenn die firma - in konkurs ist und die firma aufgelöst wird (keine sanierung bzw. fortführung), gibt es niemanden mehr gegen den du ansprüche stellen kannst...so leid es mir tut (und ich bin selbst in einem fall betroffen) gilt hier dann "Pech gehabt"
so long sheep |
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genau dafür vereinbart man ja einen haftrücklass... damit reparaturen in der gewährleistungsfrist abgedeckt und ausfallsrisiken minimiert sind... wer will schon für die quote vergebebührt forderungen anmelden... |
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haftrücklass ... ? - @creator: wie/wo kann ich den haftrücklass genau vereinbaren , vielleicht kannst das für laien ein bißchen beschreiben wie das läuft bzw. was das ist ?
DANKE |
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Haftrücklass - ich denk das Beispiel von Wikipedia triffts ganz gut
Zur Sicherung allfälliger Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche aufgrund mangelhafter Leistung steht dem Erwerber (des Eigentums, Wohnungseigentums oder Baurechts) für die Dauer von 3 Jahren ab der Übergabe des eigentlichen Vertragsgegenstandes ein Haftrücklass in Höhe von mindestens 2 Prozent (üblicherweise 3-5%) des vereinbarten Kaufpreises zu; dieser Betrag kann vom Erwerber einbehalten werden oder vom Bauträger in Form einer Garantie (siehe Gewährleistungsaval) oder Versicherung eines berechtigten Kreditinstitutes oder Versicherungsunternehmens oder einer inländischen Gebietskörperschaft beigebracht werden. die 3-5% lassen sich in ÖNORM B 2110 nachlesen. Sicherstellungen (Haftrücklass ist eine Form von Sicherstellung) sind immer Bestandteil der Vertragsbestimmungen/-vereinbarungen. Also den Passus der Sicherstellung sowie deren Höhe schon bei Vertragsunterzeichnung des gegenständlichen Objekts am Papier festhalten... so long sheep |
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Hallo whitesheep, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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.... ? - also braucht man dies nicht extra vereinbaren , ist sowieso automatisch dabei bei vertragsabschluss ? |
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ehm neines ist sicher nicht automatisch dabei, sollte aber unbedingt mit aufgenommen werden...also + Bei Vertragsverhandlungen ansprechen das man soetwas möchte + Höhe und Hinterlegungsart ausverhandeln + am Vertrag (als Bestandteil festhalten) + und dann mit Vertragsunterfertig mit unterzeichnen... so long sheep |
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obwohl, - ob der tausender das kraut fett macht bei einer umfassenden sanierung sei dahingestellt.....
was aber nicht heisst, dass man den HRL nicht nicht vereinbaren soll. |