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Gewährleistung nach 7 Jahren? [Stmk]

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  •  zornvr6
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
26.10.2023
3 Antworten | 2 Autoren 3
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Hallo,

folgendes Problem:

Fertigteilhaus eines namhaften Österreichischen Herstellers
Fertigstellung war 2017
Seit 2019 immer wieder Risse in der Fassade.
2021 wurde der Sache auf den Grund gegangen und der Fehler behoben ( bei Montage wurden die " Aussensteher " an den Gebäudeaussenkanten feucht/nass und haben sich im laufe der Zeit gedreht.
Dadurch auch die Risse.

Seit 1 Monat nun, zeichnen sich genau am Übergang von EG zu OG die Konturen der Dämmplatten ab.

Aussage der Fertighausfirms ist, hier handle es sich um Staubablagerungen...

Mein Anwalt meint das ich nur 3 Jahre, ab Fertigstellung, anspruch auf eine Behebung des mangels hätte?!
Hier im Forum habe ich allerdings von zahlreichen Usern das gegenteilige gehört.
Stichwort versteckter Mangel usw...

Was sagt ihr dazu?

Danke
Lg

  •  rabaum
  •   Gold-Award
26.10.2023  (#1)
Die Gewährleistung auf unbewegliche Sachen ist 3 Jahre. Genau für diese versteckten Mängel trifft dies zu, hierfür gibt es keine Erweiterung.

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  •  PhilippG
  •   Bronze-Award
26.10.2023  (#2)
...aber Schadenersatz doch schon? https://www.ris.bka.gv.at/eli/jgs/1811/946/P933a/NOR40018132

Sollte aber eigentlich ein (auf Baurecht spezialisierter!) Anwalt die richtige Adresse zu sein.

1
  •  rabaum
  •   Gold-Award
26.10.2023  (#3)

zitat..
PhilippG schrieb: Schadenersatz

Schadenersatz setzt Verschulden voraus, ein weit enger gefasster Sachverhalt.


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