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Haftrücklass nennt sicht das und ist in der ÖNORM B2110 geregelt. Musst aber vereinbaren, sonst ist ein Einbehalt nicht zulässig. Ist auf jeden Fall ein Argument bei den Verhandlungen. Unternehmer kann das aber auch in Form einer Bankgarantie bzw. Sicherstellung beibringen oder man verzichtet drauf und er lässt dafür etwas nach ... Verhandlungs- bzw. Ermessenssache. Haben selbst drauf verzichtet und dafür wurde es etwas günstiger. Nebenbei bemerkt - sein kann natürlich immer etwas - aber einen Unternehmer sollte man sich möglichst sorgfältig aussuchen = mit großer Wahrscheinlichkeit, dass es den länger als die Gewährleistungsfrist gibt. |
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Ich hab jetzt sowas!
Am besten nicht alles bezahlen! Bei mir sind noch ca. 40% offen und es gibt Haufenweise Mängel! Hab jetzt schon Sachverständigen und Anwalt eingeschaltet. Zum Glück haben wir keine Bankgarantie gemacht sonst hätte er sich eventuell das Geld holen können. |