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Gibt es Normen oder Verordnungen

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  •  Max K.
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(z.B. Konsumentenschutz) die regeln in wie weit ein ausgeführtes Gewerk preislich im Endeffekt vom Angebot abweichen darf? Unser Installateur verlangt für Heizung und Sanitärinstallation nunmehr rund 30% mehr als im Angebot gestanden hat.

  •  walter
30.12.2002  (#1)
unverbindlich - Wenn Sie ei unverbindliches Anbot haben ist diese Vorgangsweise OK. Liegt ein verbindlicher Kostenvoranschlag vor sind 30 Prozent grundsätzlich zuviel. Legal wären 10%.
Weicht die tatsächliche Leistung vom KVA aber ab, ändert sich auch angemessen der Rechnungsbetrag. Am besten mit dem Chef der Fa. nachverhandeln.(gut vorbereiten)

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