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unverbindlich - Wenn Sie ei unverbindliches Anbot haben ist diese Vorgangsweise OK. Liegt ein verbindlicher Kostenvoranschlag vor sind 30 Prozent grundsätzlich zuviel. Legal wären 10%.
Weicht die tatsächliche Leistung vom KVA aber ab, ändert sich auch angemessen der Rechnungsbetrag. Am besten mit dem Chef der Fa. nachverhandeln.(gut vorbereiten) |