Mein BM macht eben an den Fenstern einen Glattstrich... Glatt und Gerade - sind aber anscheinend nicht das gleiche. Bei 1,4m Höhe - kommt man hier gerne auf +/- 1,5cm "Welle".
Welche Tolleranz ist hier zulässig?
Muss der komplette Fensterstock/Aussparung mit einem Glattstrich versehen werden? Man spart hier evtl- damit man von einem 50er Ziegel nur die Mittigen 20cm nimmt?
Meiner Meinung nach gehört das auf alle Seiten vollflächig.
Wie sieht es mit dem Raffstore Kasten aus - gibt es hier Einbautiefen/Höhen Tolleranzen laut Önorm? Mein Festerhersteller hat mir das alles schön vorgegeben... A bissal Luft kann man ja überbrücken - aber auf einem Sturz habe ich über 1,5 cm von einer Seite auf die andere. Der Fensterbauer will her max 0,5cm - um sicherzustellen, dass alles "glatt" läuft. Mein BM sieht das nicht so - wenn ich das will, muss ich extra zahlen. Es sei alles in der Tolleranz.
.. Bjoern76 schrieb: Bei 1,4m Höhe - kommt man hier gerne auf +/- 1,5cm "Welle".
wir haben den Glattstrich mit einer Stärke von ca. 2 mm aufgetragen. Es gab hier auch Abweichungen, schlussendlich zwar nicht ganz so viel aber zwischen Fenster und Wand ist sowieso ein Spalt der geschäumt wird. Innen und Außen wird dann bis zur. APU-Leiste geputzt die am Fensterrahmen angebracht wird.
Wir haben den Glattstrich nur da gemacht wo die Bänder für die RAL-Montage angebracht wurden.
Nach Önorm ist ein Glattstrich an den angrenzenden Wandbildner vollflächig anzubringen. "Eben" steht auch in der Norm. 1,4 cm Wellen wären nicht mehr eben. Mit den Wellen hast Du jedenfalls ein Problem, wenn stockumlaufend zB mit einem vorkomprimierten Dichband gearbeitet wird. Sanierung oder Neubau? Frag mich, wie man bei nem Glattstrich im Neubau 1,4 cm WelleWellen hinbekommt...sso unfähig kann kein Maurer sein.
Ja - Neubau.. hab ich auch nicht schlecht gestaunt als ich heute angefangen habe überall nen Winkel und die Wasserwaage dran zu halten... Hab ja noch paar anderen Themen inzwischen mit dem BM 😢