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Das ist einfach zu beantworten: halboffene Bauweise heißt, dass zwei Gebäude an der gemeinsamen Grundgrenze (ganz oder teilweise) unmittelbar zusammengebaut sind und an den anderen Seiten freistehen. Nachdem deine Garage zwar an der Grundgrenze nicht aber an ein Gebäude angebaut ist, ist es offene Bauweise. Ich denke deine eigentliche Frage ist aber, ob jetzt die Abstände laut aktuellem Bebbaungsplan gelten, die ja von der bestehenden Garage bzw. Scheune nicht eingehalten werden, oder? Ich kenne das so, dass man bei einer Sanierung nicht unter eine neue Regelungen fällt - sonst müsste man ja die Bestandsgebäude verfallen lassen. D.h. wenn du z.B. das Dach neu deckst, oder Wände ausbesserst, dann ist es OK. Sobald du aber das Gebäude umbaust, also z.B. die Dachform ändern willst, oder ganze (tragende) Wände entfernst, dann muss das neu bewilligt werden und fällt unter die neuen Abstandsregeln. Also kompletter Abriss und Neuaufbau ist so nicht möglich, wenn heute so nicht bewilligbar. |
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