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Grünland Umwidmen

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  •  Florian88
5.11.2020 - 9.4.2022
18 Antworten | 4 Autoren 18
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2020/20201105963169.jpg
Hallo zusammen,
Wie möchen einen Garage gleich neben Haus bauen, laut die gemeinde auf unsere Parzelle findet sich eine streife von 4meter breit als Grünland( anbei einen Auszug des Flächenwidmungsplans), da wir den Garage als 6meter haben möchten wird jetzt ein Großteil der Garage im Grünland zu Liegen kommt.
Wir möchen einen Teil von die 4meter Grünland Umwidmen nur was uns für garage fehlt da die Aufschließungskosten dann fällig sind, wäre das überhaupt möglich? Kann die Gemeinde die Umwidmung ablehnen? Was kostet eigentlich die Umwidmung in NÖ? Hat jemand Erfahrungen bzw. vor kürze das gemacht? Wie lange dauert in der regel eine Umwidmung? Müssen wir noch ein mal vermessen lassen?

Vielen dank im voraus

  •  Florian88
6.11.2020  (#1)
Kann wirklich niemand helfen?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
6.11.2020  (#2)
Naja, is grad mal 1 Tag - ein bißchen Geduld!

Du hast keinen Rechtsanspruch auf eine Umwidmung. Es braucht u.a. einen Gemeinderatsbeschluss. Und wenn der Gemeinderat nicht will (aus welchen Gründen auch immer), dann gibts halt keine Umwidmung.
Also gilt es, zunächst mal bei der Gemeinde (beginnend beim Bürgermeister) vorzufühlen, wie man dort dazu steht.
Wie gesagt, erzwingen kannst du es nicht.
Der Gemeinde kostet die Umwidmung was. Sie muss einen Zivilingenieur mit der Aufbereitung der Umwidmung betrauen., Die Pläne müssen geändert werden usw.
Wie lange es dauert, kann man von hier aus nicht generell beantworten. Wegen deinem kleinen Streifen wird man keine eigene Änderung des Flächenwimungsplanes machen. Das wird man bei anderen Umwidmungen bzw. bei einer generellen Überarbeitung des Raumordnungsprogrammes dann dazu nehmen. Kommt also ganz drauf an....

Mit Vermessen hat das nichts zu tun. Dein Grundstück ist im Grenzkataster, somit brauchst du generell keine Vermessung mehr.

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  •  Florian88
6.11.2020  (#3)
Hallo Karl,

Danke erstmals für den Antwort, also es bleibt uns nicht anders als wir den Garage bauen mit eine breite von 3 Meter? Ich habe heute mit der Gemeinde gesprochen und könnte mir auch nicht sagen wie lange wird dauern, und sie haben mir auch gesagt das es ablehnen können, meine frage jetzt können wir den garage von 3,14meter bauen und auf die Linke seite eine fenster montieren? Eigentlicht habe wir dann bis zu den Grundgrenze noch die 4m Grünland. Danke

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
6.11.2020  (#4)

zitat..
Florian88 schrieb: können wir den garage von 3,14meter bauen

3,14m? Keine Ahnung. Sollte ich wissen (ohne Lageplan), wo das genau sein kann???

zitat..
Florian88 schrieb: und auf die Linke seite eine fenster montieren? Eigentlicht habe wir dann bis zu den Grundgrenze noch die 4m Grünland.

Maßgeblich beim Brandschutz ist nicht die Widmungsgrenze, sondern die Grundstücksgrenze.


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  •  Florian88
8.11.2020  (#5)

zitat..
Karl10 schrieb: Wegen deinem kleinen Streifen wird man keine eigene Änderung des Flächenwimungsplanes machen

Meinst du jetzt das es Ablehnung kommt? Ein 3 Meter Garage ist doch zu klein und kommt nicht mehr in frage, die Parzelle 557/2 gehört auch uns aber ist auch ein Grünland.


zitat..
Karl10 schrieb: Wie lange es dauert, kann man von hier aus nicht generell beantworten.

Ist mir schon klar, aber in der Praxis ungefähr?

Danke




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  •  Karl10
  •   Gold-Award
8.11.2020  (#6)

zitat..
Florian88 schrieb: Meinst du jetzt das es Ablehnung kommt?

Hab ich nicht gesagt, aber vielleicht musst halt warten, bis da in der Gemeinde mehr zusammenkommt.
Wie lange?  Vielleicht 6 Monate? Vielleicht 1 Jahr? Vielleicht 2 Jahre? Woher soll man hier wissen, was in deiner Gemeinde bezüglich Raumordnung grad so läuft?

zitat..
Florian88 schrieb: Ein 3 Meter Garage ist doch zu klein

Woher soll man das hier wissen, wie dein Bauplatz bereits verbaut ist und wo noch was frei für eine Bebauung ist? Hast da irgendwelche Infos dafür geliefert? - Nein! Also kanns auch keine Antwort dazu geben......

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  •  Florian88
4.12.2020  (#7)
Hallo,

Ich war heute bei der Gemeinde nachfragen bezüglich der Umwidmung, die Frau von bauamt meinte das im Jahr 2021 sowieso der termin wäre, aber kann mir nicht garantieren das es auch funktioniert...
Was für ein Termin meinte sie? Danke

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  •  Gemeinderat
  •   Silber-Award
9.12.2020  (#8)
Gemeinderatssitzung vielleicht?

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  •  ds50
24.12.2020  (#9)

zitat..
Gemeinderat schrieb: Gemeinderatssitzung vielleicht?

😁

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  •  Florian88
22.1.2022  (#10)
Hallo zusammen, 
Es ist schon 1,5 Jahre vorbei seit ich die Ansuchen beim Gemeinde abgegeben habe und bis heute keine Antwort angekommen, weder eine Ablehnung oder Genehmigung. Was kann ich noch machen damit ich mein geplante Garage bauen kann? Soll ich ein Rechtsanwalt einschalten? Danke

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
22.1.2022  (#11)
Da würd ich gern mal dein (Original)Ansuchen von damals sehen!

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  •  Florian88
22.1.2022  (#12)
Anbei die Schreiben. Danke

2022/20220122927693.jpg

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
22.1.2022  (#13)
Na, dann würd ich mich mal zur Sprechstunde des Bürgermeisters anmelden.

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  •  Florian88
22.1.2022  (#14)
Karl danke, werde ich machen. Was meinst du was soll ich der Bürgermeister sagen? Habe ich irgendwelche Ansprüche? Danke

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.1.2022  (#15)
Ja ganz einfach miteinander reden: was dein Anliegen ist, warum du die Umwidmung brauchen würdest und fragen, wie über deinen Antrag im Gemeinderat entschieden wurde bzw. wann mit einer Antwort zu rechnen ist. Ganz einfach die Standpunkte im Gespräch austauschen.... ein rechtliches Druckmittel hast nicht wirklich.

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  •  Florian88
7.4.2022  (#16)
Hallo,

Ich melde mich hier wieder mit Neuigkeiten,  heute Benachrichtigung bekommen von die Gemeinde dass das Umwidmung von Grünland auf Bauland wirds gemacht, mein frage wäre kann ich die Plan Unterlagen jetzt schon abgeben oder muss alles offiziell sein und erst dann die Unterlagen einreichen? Danke

2022/20220407616263.jpg

2022/2022040764865.jpg

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
8.4.2022  (#17)

zitat..
Florian88 schrieb: mein frage wäre kann ich die Plan Unterlagen jetzt schon abgeben

Abgeben (d.h. ansuchen) kannst bereits jetzt. Der Bescheid darf aber erst ausgestellt werden, wenn die Umwidmung rechtskräftig ist.

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  •  Florian88
  •   Bronze-Award
9.4.2022  (#18)

zitat..
Karl10 schrieb: Abgeben (d.h. ansuchen) kannst bereits jetzt. Der Bescheid darf aber erst ausgestellt werden, wenn die Umwidmung rechtskräftig ist.

Perfekt danke,  am Montag bin bei die Gemeinde 😁

Lg

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