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Hallo,
bin jetzt zwar nicht der Experte darin aber folgendes gilt hier wohl: Bei dir handelt es sich ja um ein Grundstück mit zwei Teilen verschiedener Widmung. Einmal Bauland - einmal Grünland. Zwischen Widmungsgrenzen musst du keinen Abstand einhalten. Zu Grundgrenzen natürlich schon. Solltest du einen so schmalen Streifen Grünland haben, dass durch das Anbauen an die Widmungsgrenze der Abstand zur Grundgrenze unterschritten wird, darfst du das natürlich nicht. Ansonsten schon. lg EDIT: Zu 99,9% wird das für dich nicht zutreffen aber es könnte ein Problem geben, sofern es einen Bebauungsplan für dein Grünland gibt, was aber sehr selten der Fall ist. |
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wie schon gesagt wurde: du darfst an die Widmungsgrenze bauen; die diversen Abstandsvorschriften gelten immer nur zu GRUNDGRENZEN.
Falls es einen Bebauungsplan geben sollte (für das Bauland) sind möglicherweise Baufluchtlinien zu beachten! Mit allfälligen Bebauungsvorschriften für das Grünland hat das nichts zu tun!! |
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Danke für die infos |
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