« Baurecht  |

grundbuch [NÖ]

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  chrisi1975
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
9.1. - 30.3.2010
13 Antworten 13
13
hallo,ich bin in der günstigen position einen grund von meinen eltern geschenkt zu bekommen.möchte eventuell mit meiner freundin darauf ein haus bauen. der grund ist noch nicht überschrieben. hätte natürlich auch gerne, dass meine freundin dann auch zu 50% im GB steht. Da man sich heutzutage absichern muss meine frage: kann man notariell festhalten, dass ich meine freundin nicht vom halben grund hinauszahlen müsste falls die beziehung in die brüche gehen würde, was ich natürlich nicht hoffe ;) und welcher unterschied macht es, vor dem bauen zu heiraten? ich würde halt von einem mir geschenkten grund im schlimmsten fall halt nicht auch noch die hälfte des wertes zahlen müssen, egal wer geht. und wie ist das wenn kinder kommen?

  •  creator
  •   Gold-Award
10.1.2010  (#1)
gratulation - vorher nachdenken ist immer gut! - der punkt ist: was wollt ihr beide - und was haltet ihr für fair? klingt simpel, ist es aber nicht - jeder hat da eigene vorstellungen und lebenspläne, die nicht immer leicht in den gesetzlichen rahmen passen. ich würde euch mal zum vki schicken - klingt auch nach standardformel, ist aber noch der günstigste weg. evtl. vorher "mein großer rechtsberater" kaufen oder hier nachlesen: http://www.help.gv.at/Content.Node/k504/Seite.5040000.html

der nächste schritt wäre: wann ist was geplant? karriere - kind(er) - haus - heirat: auf die reihenfolge und möglichkeiten kommt es an.

willst du wirklich, dass die freundin im grundbuch steht oder geht ein vertrag zwischen euch auch? eigentlich müsst ihr euch ja nur einig werden, wer welche pflichten übernimmt und wie ihr wirtschaften bzw. im trennungsfall das vermögen teilen wollt. wenn ihr euch da einig seid, ist der rest simpel. einig werden ist es manchmal nicht, aber da solltet ihr die menschliche größe haben, auch im trennungsfall fair zu bleiben. das sind die meisten nicht und emotionen kosten immer nur.
ich würde dazu raten, dass dir allein der grund überschrieben wird, evtl. deine eltern (wenn die das unbedingt wollen, sonst bitte nicht) irgendwie gesichert sind (erb-, vorkaufs- oder nutzungsrechte, belastungsverbote sind bei kreidten nicht so prickelnd). wenn ihr baut, schaut, wer wieviel zahlt und wie die laufenden kosten geteilt werden - dann ist das auch für den trennungsfall klar. da würde ich mich nicht zu sehr einschränken wollen - wer weiß, wo ihr im trennungsfall eurer leben fortsetzen wollt?

notariatsakte sind da eher sinnlos und teuer, weil auch eheverträge nur bedingt durchsetzbar sind. wenn ihr wollt, schließt ihr eine schriftliche vereinbarung, ggf. halt vom gericht (bezirksgericht) beglaubigt. allerdings wird's eh zur hölle, wenn du deine freundin/frau + mutter deiner kinder zu vereinbarungsgemäßem verhalten anhalten musst...

man kann man sich auch gratis am amtstag des bezirksgerichts in der jeweiligen familienrechtsabteilung (vom richter dort, ned den rechtspraktikanten) beraten lassen - vielleicht auch nicht blöd. kommt halt drauf an, wie euch der richter liegt. und: einvernehmliche scheidungen sind am billigsten - also bitte nie streitig scheinden lassen. da verdienen nur die anwälte...


1
  • ▾ Anzeige
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo chrisi1975,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: grundbuch

  •  chrisi1975
11.1.2010  (#2)
wie .meinst du das mit wer welche pflichten übernimmt aufteilen?
fair wäre es dass wir beide im GB stehen aus unser beider sicht, ich will ja nicht dass meine frundin in ein haus investiert wo nicht auch sie im grundbesitz angeführt ist. ich weiß auch dass sie das unbedingt will, und ich verstehe sie auch, ist eine psychologiegeschichte ich weiß.
zur planung: karriere ist ok - beide sichere arbeitsplätze beim land, hochzeit, hausbauplanung, hausbau + kinder -- was zuerst mal schauen.
es wäre halt interessant ob man bei einem notar ein verbindliches schreiben aufsetzen kann, wo drinnen steht z.b. "im falle einer trennung ist der wert des halben grundes nicht forderbar von seite der frau" oder so!
ich würde auch derjenige sein, der im haus bleiben würde, aus jetziger sicht, aber sowas weiß man ja nie vorher. ich will einfach dass beide das gefühl haben sie bauen zu gleichen teilen ein häuschen... klar, was mir eingefallen ist ist, dass mir meine freundin die hälfte des grundes zahlen könnte, aber vielelicht gibts ja noch eine lösung...
lg


1
  •  nelly
  •   Silber-Award
11.1.2010  (#3)
Ich befinde mich in einer ähnlichen Situation - mein Lebensgefährte bezahlt den Grundkauf, ich dann den gesamten Hausbau. Da wir keine Kinder haben, werden wir eine Vereinbarung betreffend der Erbschaft aufsetzen - das wäre vielleicht für dich auch wichtig, denn ich habe keine Lust, dass das von mir bezahlte Haus (kostet ja das 4-fache des Grundstücks) dann zur Hälfte an seine Geschwister fällt, ich aber fleissig den Kredit für das gesamte Haus weiter zahlen darf ...
Punkto Grundbuch werden wir von Anfang an beide im Grundbuch stehen und zwischen uns eine "Abrechnung" der Baukosten machen - und irgendwie finanziell versuchen auszugleichen (zB Förderung für die Rückzahlung Grundkauf verwenden, dafür bezahlt er die Förderung komplett zurück und durch die niedrige verzinsung der Förderung bleibt noch monatlich was über das er mir zum Kredit fürs Haus beisteuert ... vielleicht hilft dir das was ...

1


  •  creator
  •   Gold-Award
11.1.2010  (#4)
na wer was von den laufenden kosten zahlt, sich um die kinder kümmert, sonstige erhaltungspflichten übernimmt. wird normalerweise anteilig vom entgelt der partner berechnet - nennt sich anspannungstheorie. beihilfen und kindergeld fallen dabei weg, sind kein entgelt.
ich halte das gemeinsame grundbuch unter normalen menschen ohne geschäftliche sonderkonstruktionen und bösen absichten für verzichtbaren ballast - da reicht eine vereinbarung zwischen (ehe)partnern. meist ist der auszahlungsanspruch leichter durchzukriegen und damit mehr wert als der hälfteanteil an einer so nicht verwertbaren liegenschaft.

1
  •  nelly
  •   Silber-Award
11.1.2010  (#5)
aber ohne kinder ;)

1
  •  creator
  •   Gold-Award
11.1.2010  (#6)
kinder mögen zwar viel verkomplizieren, aber beim grundbuch und trennung sind sie ziemlich wurscht. erben ist da wohl noch kein thema - sie erben ja nur von dem, was überbleibt. ja, geld verstecken kann man, aber auch zu billig verkaufen...

1
  •  nelly
  •   Silber-Award
12.1.2010  (#7)
wieso ist Erben kein Thema? Jeden von uns kanns beim Autofahren oder sonst wo erwischen, und für den Fall sind wir beide abgesichert - er kriegt meinen Anteil, ich seinen, mehr ist es nicht. Wenn wir Kinder hätten, wärs noch einfacher, da bräuchten wir gar kein Testament ;)

1
  •  Noldman
  •   Gold-Award
12.1.2010  (#8)
...Nicht vergessen dass es in dem Bereich eine Gesetzesänderung seit 1.1.2010 gibt durch das FamRÄG 2009. Man kann jetzt durch Notariatsakt viel mehr regeln als früher. Als Hinweis einfach mal den § 97 EheG durchlesen. Den §82/2 der früher das Problem war, kann man abbedingen.

Ich sehe es hier anders als Creator. Beide ins Grundbuch (vor allem in diesem Fall wo sie das Haus zahlt und ihr aber der Grund nicht gehört >> superficies solo cedit, das Risiko dass sie hier ihren ganzen Einsatz verliert ist viel zu groß) und Regelung ausschließlich per Notariatsakt, alles andere hebelt einem das Gericht aus.
Es sollte doch selbstverständlich sein, dass man rechtlich eindeutig bei einer derart hohen Investition wie einem Hausbau für den Fall der Fälle (und der kommt teilweise leider schneller als man denkt) die Erbschaft regelt.
Worums beim Erben geht, sind meißt nicht die Kinder, sondern falls keine da sind, dann stehen im Fall der Fälle plötzlich die Erbberechtigten Verwandten auf der Matte und die sind oft nicht so kullant dass sie schnell mal auf ein paar Tausender verzichten. Sollte man in einem derartigen Fall dann nicht das nötige Kleingeld haben kann man wenns blöd hergeht (und derartiges passiert leider immer wieder) das Haus verkaufen. Sich hier Gedanken zu machen ist also sicherlich berechtigt.

@nelly: der Erbteil der Geschwister ist nicht die Hälfte sondern gegenüber dem Ehepartner (gilt nur falls keine Kinder da sind) 1/3 vom Erbteil und dieser ist wenn beiden das Haus gehört, die 1/2 vom Haus (einer lebt ja noch weiter). Der Erbteil wäre also 1/6 vom gesammten Haus. Es geht hier also nicht um unerhebliche Beträge (vor allem wenn keine Kinder vorhanden sind).


1
  •  creator
  •   Gold-Award
12.1.2010  (#9)
bleiben wir beim ausgangsfall: das ist kein ehepaar, evtl. eine lebensgemeinschaft. §97 abs. 1 1.satz eheg spricht aber nur von der ehewohnung und den EHELICHEN ersparnissen. bur das braucht einen notariatsakt - und soweit ist es noch lange nicht. sonst gilt eben §97 abs. 1 abs. 1 2. satz eheg.

zum erben: die erbschaftssteuer, die erben unter nicht-ehepartner erheblich verteuerte, gibt's nicht mehr, die grunderwerbsteuer fällt noch an. entweder mit simplen eigenhändigen, formrichtigen testament regeln - sonst gilt parentelensystem: aber eben nur, wenn jemand stirbt. da ist es halt zu fragen, ob es wirklich gewünscht ist, dass die jetzige freundin - obwohl evtl. noch nix gebaut wurde - auf einmal im grundbuch steht. schenkt man ihr den grund wegen billiger gebühren - ist das nicht mehr rückgängig zu machen. verkauft man zu halbwegs realistischem preis, kann man evtl. ein vorkaufsrecht etc. als sicherung einbauen. das verkompliziert + verteuert die sache.

wenn die verwandten bei bestehender vereinbarung das wollen oder nicht: man kann auch gegen den nachlass fordern, sollte wirklich geld für bauleistungen geflossen sein. kulanz ist da wurscht - mit rs-versicherung kein thema.
wenn sich wer mit grundbuch moralisch besser fühlt und auch für den fall der trennung schenken will, soll das gerne tun. man soll nur wissen, auf was man sich einlässt. verkaufen und sichern ist halt teurer und komplizierter und da ist es halt die frage, was man will: ob man sich die ausgaben lieber spart und dafür halt auch bei trennungen fair bleibt und nicht ins emotionale fällt.


1
  • ▾ Anzeige
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des durchblicker-Partnerprogramms.
Hallo creator, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  nelly
  •   Silber-Award
13.1.2010  (#10)
@ creator - Hab dazu noch eine Frage: seit dem WEG 2002 dürfen ja auch Partner (unverheiratete) gemeinsam Eigentum erwerben mit der Konsequenz dass die Hälfte eines Partners im Falle des Todes dieses Partners automatisch an den überlebenden Partner übergeht - gilt dies nur für Eigentumswohnungen oder gilt dies auch für Grundstück, Haus usw?

@ Noldmann - ich stimme deinem ersten Teil zu.
Zum zweiten teil - es gibt keine Ehepartner und keine Kinder, nur eine Lebensgemeinschaft, somit erbe ich per Gesetz gar nix, aber seine Verwandten alles (auch das, was ich bezahlt habe), meine Verwandten kriegen gar nix. Somit sinds 50% seine Mutter, und 50% seines verstorbenen Vaters aufgeteilt auf 3 Geschwister - bei einer Gesamtsumme von ca. 350.000,-- gehts doch um ordentliche Beträge ... ;)Gibts hier vielleicht schon Muster für Notariatsakte, um sowas zu "regeln"?

1
  •  creator
  •   Gold-Award
13.1.2010  (#11)
meines wissens ist die weg regelung wegen dem miteigentum so gewählt, gilt daher für grundstücke nicht, bei "häusern" kommt's darauf an, ob das nicht als etw konstruiert ist oder einliegerwohnungen hat.

manche bauträger bieten solche etws als bzw. in bauform "häuser" an. da wird ein grundstück sehr gedrängt verbaut - mit baulich getrennten häusern. weil aber die baudichte zu hoch ist, werden die als etw verkauft. mit der konsequenz, dass alle mitsprecherechte und erhaltungspflichten haben....

1
  •  arnobau
12.2.2010  (#12)
@all - bin nie mehr so blöd und schreibe irgendwas auf eine frau!!!!!
alle vereinbarungen sind hinfällig, wenn sie sich verletzt fühlt und dann ist alles offen denn wie sagt man so schön

"vor gericht und auf hoher see ist man in gottes hand"

Ich habe aus fehlern gelernt, solltets auf die fehler verzichten!

1
  •  exhb
30.3.2010  (#13)
@nelly pflichteilsansprüche bei lebensgemeinschaften sind "nur" bei den kindern des verstorbenen und (wenn keine kinder) bei den eltern des verstorbenen vorhanden.
wenn die eltern bereits verstorben sind geht der pflichtteilsanspruch nicht an deren kinder (also die geschwister des/der Verstorbenen) über. diese würden nur im falle der gesetzlichen erbfolge (also ohne testament) erben.
mit hilfe eines testaments kann die erbfolge auf die pflichtteilsberechtigten eingeschränkt werden.
und diese könnten z.b auf ihren pflichtteil verzichten, dann könnte dem lebenspartner alles vererbt werden.
"Erbrechtlich gelten Lebensgefährten und Lebensgefährtinnen als Fremde. Sie haben somit keinerlei Erbansprüche, auch keine Pflichtteilsansprüche. Im Gegensatz zu Ehepaaren können sie auch keinen Erbvertrag schließen"
grundsätzlich ist das thema aber zu sensibel und eine beratung durch eine fachkundigen (notar, anwalt) unbedingt anzuraten.
internetinfos z.b.
http://www.help.gv.at/Content.Node/58/Seite.580005.html#lebensgefaehrte
http://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap17_0.xml?section=3;section-view=true
ACHTUNG - bin selber nur interessierter Laie

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Eternitplatten