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Notar fragen!!!!!!!!!!!!!!!!! Darauf wird und vor allem KANN dir her keiner ne adäquate Antwort geben |
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soweit ich weiß, werden seit heuer (?) die kosten vom verkehrswert und nicht mehr vom einheitswert berechnet, es kann also ganz schön teuer werden. den genauen betrag kann dir nur der notar sagen. |
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Ich wollte nicht wissen wie hoch die Grunderwerbssteuer ist, sondern wie viel ein Schenkungsvertrag plus Grundbuchänderung üblicherweise beim Notar kostet. |
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es dürften um die 2% vom Verkehrswert des Objekts sein.
vor der Änderung war es verhandelbar - ob dies jetzt auch noch so ist weiß ich nicht. am besten du erkundigst dich auf der Notariatskammer.... |
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@infos - ich habe auch nicht von der grunderwerbsteuer gesprochen, sondern von den notarkosten. meine info stammt aber aus dem freundeskreis, genaueres kannst du sicher beim notar erfragen. |
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https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/20/Seite.200060.html
Kosten Eingabengebühr für das Grundbuchsgesuch: 42 Euro (zu vergebühren durch Einzahlung auf das Gerichtskonto mit Bankomat- oder Kreditkarte oder durch elektronische Abbuchung) Wenn die Antragstellung nicht im Elektronischen Rechtsverkehr erfolgt: 59 Euro Zusätzlich für die Eintragung (Einverleibung) zum Erwerb des Eigentums und des Baurechts: 1,1 Prozent vom Wert des Rechts Rechtsgeschäfte im erweiterten Familienkreis: Für diese Fälle bemisst sich die Eintragungsgebühr mindestens nach dem Dreifachen des Einheitswerts, höchstens aber nach einem Drittel des Verkehrswerts. Dann ist die Frage wie viel ein Notar noch für seine Arbeit verlangt ? |
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ist in der Notariatsordnung geregelt und dies kann dir nur der Notar selbst sagen.
Ist aber auch vom Wert der Liegenschaft abhängig. also so verkehrt ist felis nicht unterwegs. ausserdem kommt noch hinzu, was sonst noch alles eingetragen wird. wohnrechte, belastungs- und veräuserungsverbote.. bi ba bo |