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Grundbuchauszug interpretieren [Stmk]

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  •  Ghamor
  •   Silber-Award
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
16.9. - 17.9.2021
4 Antworten | 3 Autoren 4
4
Hi!
Ich habe mir gerade den Grundbuchauszug für eine Immobilie geholt, die wir eventuell kaufen. Grundsätzlich versteh ich den Aufbau des Grundbuches, da gibts eh ein paar ältere Posts, aber so ganz schlau werde ich nicht aus allem.
Einträge in den Blättern werden ja mit Kleinbuchstaben nummeriert. Hebt ein neuer Eintrag b den Eintrag a auf, oder gelten dann beide? Ganz allgemein verstehe ich nicht wie ich erkennen kann, ob ein Grundbucheintrag noch relevant ist oder nicht.

*) Unter der Einlagezahl sind viel mehr Grundstücke zusammengefasst als zum Kauf stehen. Wird, falls der Kauf stattfindet, eine neue EZ erstellt? So wie ich das verstehe, gelten alle Einträge im Grundbuch ja für alle Grundstücke.

*) Die Grundstücke haben nicht die Widmung lt. FläWi. Ich schätze mal, das aktualisiert sich nicht automatisch?

*) Das Grundstück ist laut Makler lastenfrei. Wenn ich mir das C-Blatt ansehe, sind da insgesamt 8 Pfandrechte eingetragen. Wie erkenne ich denn, ob die noch gelten?

*) Im B-Blatt sind bei beiden Eigentümern (je1/2) folgende 2 einträge drin:
b xxx/1998 Veräußerungsverbot
d xxx/2021 Rangordnung für die Veräußerung bis 2022-07-21

Vor allem d irritiert mich, weils so aktuell ist. Bei einer Notar-Website habe ich gelesen, dass dieser Eintrag gemacht wird, um einen doppelten Verkauf zu verhindern. Das heißt, dass es aktuell schon ein Kaufverfahren gibt?

  •  chrismo
  •   Gold-Award
16.9.2021  (#1)
Ich versuche mal ein paar Fragen anhand unseres GB-Eintrags zu beantworten.

zitat..
Ghamor schrieb: *) Unter der Einlagezahl sind viel mehr Grundstücke zusammengefasst als zum Kauf stehen. Wird, falls der Kauf stattfindet, eine neue EZ erstellt? So wie ich das verstehe, gelten alle Einträge im Grundbuch ja für alle Grundstücke.

Ja, unter der EZ sind die ganzen Grundstücke gruppiert, die jemanden gehören. Unser Grundstück hat dann eine neue EZ bekommen, nachdem es an uns gegangen ist.

Was meinst du mit "gelten alle Einträge für alle Grundstücke"? Bei den Einträgen von z.B. Geh/Fahrrechte, Veräußerungsverbote usw. steht ja immer genau dabei, für welches Grundstück es gilt. Oder wenn die GNR nicht direkt drin steht, dann steht die Vertragssnummer dabei, wo dann die genauen Grundstücke drin stehen, die es betrifft.

zitat..
Ghamor schrieb: *) Die Grundstücke haben nicht die Widmung lt. FläWi. Ich schätze mal, das aktualisiert sich nicht automatisch?

Ja, ein Teil unseres Grundstücks ist im GB auch noch als landwirtschaftlich genutzte Grundfläche drin, obwohl der Teil schon vor Jahrzehnten umgewidmet wurde. Das wurde nie aktualisiert - hätten wir vielleicht dazusagen müssen, hat aber keine Auswirkungen.

zitat..
Ghamor schrieb: *) Das Grundstück ist laut Makler lastenfrei. Wenn ich mir das C-Blatt ansehe, sind da insgesamt 8 Pfandrechte eingetragen. Wie erkenne ich denn, ob die noch gelten?

Wenn sie niemand löscht, dann stehen sie noch drin, auch wenn sie nicht mehr relevant sind. Ich weiß nicht, ob es eine einfache Möglichkeit gibt das zu checken. Aber: wichtig ist, dass man beim Kaufvertrag vereinbart, dass das Grundstück lastenfrei übergeben wird. Der Notar kümmert sich dann darum, dass sie Pfandrechte gelöscht werden, was natürlich nur geht, wenn das Grundstück tatsächlich lastenfrei ist (sonst würden die Banken/Gläubiger ja nicht raus gehen).

zitat..
Ghamor schrieb: d xxx/2021 Rangordnung für die Veräußerung bis 2022-07-21

Es muss einen Vertrag geben der mit "xxx/2021" gekennzeichnet ist, wo genaueres drin steht. Also für wen bzw. welches Grundstück die Rangordnung gilt. Ich vermute mal, dass es in eurem Fall einfach ein anderes Grundstück (mit der gleichen EZ) betreffen wird, das vor kurzem schon verkauft wurde.

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  •  Ghamor
  •   Silber-Award
17.9.2021  (#2)
Hi, danke für die Erklärungen!
Ich schätze mal die Verträge hinter den Nummern bekommt man beim Notar?

Das System ist schon etwas seltsam, aber zumindest gibt das Grundbuch also die Talking Points für die nächste Besichtigung mit den Eigentümern :)

zitat..
chrismo schrieb: Was meinst du mit "gelten alle Einträge für alle Grundstücke"? Bei den Einträgen von z.B. Geh/Fahrrechte, Veräußerungsverbote usw. steht ja immer genau dabei, für welches Grundstück es gilt. Oder wenn die GNR nicht direkt drin steht, dann steht die Vertragssnummer dabei, wo dann die genauen Grundstücke drin stehen, die es betrifft.


Bei meinem Auszug stehen nirgendwo bei den Einträgen extra nochmal die Grundstücksnummern dabei, deshalb ging ich davon aus, dass alle Eintragungen im GB für alle in Blatt A genannten Grundstücke gelten. 



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  •  hielvis
17.9.2021  (#3)
Die kriegt man auch online, heißt glaub ich "Urkundensammlung" und gibts unter Angabe der Nr und Gericht zb auch bei auszug.at

zitat..

Ich schätze mal die Verträge hinter den Nummern bekommt man beim Notar?

 


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  •  chrismo
  •   Gold-Award
17.9.2021  (#4)

zitat..
Ghamor schrieb: Ich schätze mal die Verträge hinter den Nummern bekommt man beim Notar?

Bei Gericht. Wir hatten viele sehr alte Verträge, die unser Grundstück betroffen haben. Da mussten wir noch direkt zum Bezirksgericht um sie zu kopieren. Ich glaube die ganzen neueren Einträge sind aber auch online zu kriegen, wie hielvis auch geschrieben hat.

Oder eben einfach beim nächsten Gesprächstermin direkt ansprechen. Der Makler/Verkäufer sollten es ja auch wissen.

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