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Ich versuche mal ein paar Fragen anhand unseres GB-Eintrags zu beantworten. Ja, unter der EZ sind die ganzen Grundstücke gruppiert, die jemanden gehören. Unser Grundstück hat dann eine neue EZ bekommen, nachdem es an uns gegangen ist. Was meinst du mit "gelten alle Einträge für alle Grundstücke"? Bei den Einträgen von z.B. Geh/Fahrrechte, Veräußerungsverbote usw. steht ja immer genau dabei, für welches Grundstück es gilt. Oder wenn die GNR nicht direkt drin steht, dann steht die Vertragssnummer dabei, wo dann die genauen Grundstücke drin stehen, die es betrifft. Ja, ein Teil unseres Grundstücks ist im GB auch noch als landwirtschaftlich genutzte Grundfläche drin, obwohl der Teil schon vor Jahrzehnten umgewidmet wurde. Das wurde nie aktualisiert - hätten wir vielleicht dazusagen müssen, hat aber keine Auswirkungen. Wenn sie niemand löscht, dann stehen sie noch drin, auch wenn sie nicht mehr relevant sind. Ich weiß nicht, ob es eine einfache Möglichkeit gibt das zu checken. Aber: wichtig ist, dass man beim Kaufvertrag vereinbart, dass das Grundstück lastenfrei übergeben wird. Der Notar kümmert sich dann darum, dass sie Pfandrechte gelöscht werden, was natürlich nur geht, wenn das Grundstück tatsächlich lastenfrei ist (sonst würden die Banken/Gläubiger ja nicht raus gehen). Es muss einen Vertrag geben der mit "xxx/2021" gekennzeichnet ist, wo genaueres drin steht. Also für wen bzw. welches Grundstück die Rangordnung gilt. Ich vermute mal, dass es in eurem Fall einfach ein anderes Grundstück (mit der gleichen EZ) betreffen wird, das vor kurzem schon verkauft wurde. |
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Hi, danke für die Erklärungen! Ich schätze mal die Verträge hinter den Nummern bekommt man beim Notar? Das System ist schon etwas seltsam, aber zumindest gibt das Grundbuch also die Talking Points für die nächste Besichtigung mit den Eigentümern :) Bei meinem Auszug stehen nirgendwo bei den Einträgen extra nochmal die Grundstücksnummern dabei, deshalb ging ich davon aus, dass alle Eintragungen im GB für alle in Blatt A genannten Grundstücke gelten. |
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Die kriegt man auch online, heißt glaub ich "Urkundensammlung" und gibts unter Angabe der Nr und Gericht zb auch bei auszug.at |
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Bei Gericht. Wir hatten viele sehr alte Verträge, die unser Grundstück betroffen haben. Da mussten wir noch direkt zum Bezirksgericht um sie zu kopieren. Ich glaube die ganzen neueren Einträge sind aber auch online zu kriegen, wie hielvis auch geschrieben hat. Oder eben einfach beim nächsten Gesprächstermin direkt ansprechen. Der Makler/Verkäufer sollten es ja auch wissen. |
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