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Wollt ihr zu gleichen Teilen ins Grundbuch gehen? Wir haben zB 1/3 und 2/3 gemacht, da ich den Grund "mitgebracht" habe. Der Anteil mit dem deine Frau ins Grundbuch gehen soll wird dafür herangezogen. Das könnte wie folgt aussehen: 1/2 des 3-fachen Einheitswerts und davon 1,1% Je früher desto besser. Wenn du nach dem Hausbau einen höheren Einheitswertbescheid bekommst, wird davon bemessen. Weiters werdet ihr noch Grunderwerbsteuer für den unentgeltlich übertragenen Anteil zahlen müssen. Ja natürlich, der Staat braucht Geld. Auf einen verdienten Euro zahlst du tlw. auch 3x Steuern bis du ein Produkt davon kaufen kannst. Steuern müssen nicht logisch sein. |
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Hallo hartbau, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Grundbucheintrag Ehepartner |
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Gedacht sind 1/2-1/2. Grund habe ich eingebracht und finanziert ohne Kredit. Das würde bedeute, dass jetzt das Grundstück ohne Haus bewertet sein muss. Idealerweise sogar noch mit der veraltetet Hütte von vorher. Ich muss einmal in unserer Baumappe nachschauen ob es schon einen gibt, ansonsten beim Finanzamt einen neuen beantragen. Kann ich das vor der Fertigstellung machen? Ohne Fertigstellungsanzeige bzw. im halbfertigen Zustand ist der Grund doch weniger wert? Wie wird da gerechnet? Wer bewertet den Wert des Neubaus wenn wir viel selbst gemacht haben? Dann ist es ja günstiger für den Ehepartner wenn ich einfach umfall. |
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Das Grundstück (relevant für das Grundbuch) wird steuertechnisch (Grundsteuer usw.) nach dem Einheitswert bewertet - https://de.wikipedia.org/wiki/Einheitswert#:~:text=Der%20Einheitswert%20ist%20ein%20Wert,%2C%20Geb%C3%BChren%20und%20Beitr%C3%A4ge%20(z. Es geht um den Grund, nicht um das Haus, heißt ja auch Grundbuch und nicht Hausbuch Das ist egal, frag einfach beim Finanzamt nach, wenn du´s nicht mehr weißt und bis jetzt noch keine Grundsteuer bezahlt hast. Das hängt von der Höhe der Lebensversicherung ab Spass bei seite...deine Frau sollte auf alle Fälle in das Grundbuch, dann ist dieser Teil nach einem möglichen Ableben von dir mal nicht zur Disposition. Dein teil wird dann nach Erbrecht/Testament entsprechend an die nächsten nahen Verwandten (Kinder oder Eltern je nach Konstellation) und deiner Ehefrau aufgeteilt. Je mehr dann erben oder im Grundbuch stehen, umso schwieriger und komplizierter wirds dann letztendlich bei einem potentiellen Verkauf, Scheidung usw. und natürlich den entsprechenden Ansprüchen der nächsten Verwandten. |
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Hallo gdfde, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Grundsteuer zahle ich bereits. Wie sich der Wert gebildet hat, habe ich bisher nicht nachgefragt (ich besitze das Grundstück schon über 10 Jahre). Ich drehe mich gerade auf der Seite der Justiz im Kreis. Anscheinend kann man diese Anträge auch elektronisch einreichen. Wie so oft scheitere ich an dem System unserer .gv-Seiten. Morgen habe ich einen Termin mit unserem Bauamt wegen einer anderen Angelegenheit. Ich frage dann mal wie man das am einfachsten lösen kann. Ich habe gehofft, dass es ein einfaches Formular gibt auf dem beide Parteien unterschreiben und das Grundbuch wird geändert. |
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Hmmm, wenn ich mich nicht Irre, läuft das über einen Notar. |
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Wenn du schon zitierst dann bitte vollständig und korrekt. Alles andere verwirrt nur. Das ist falsch. Bebaute Grundstücke werden natürlich gesondert behandelt und bewertet. Ebenso zahlst du Grunderwerbsteuer für Haus+Grund, denn das Grundbuch kennt nur einen Wert, nämlich alles was niet- und nagelfest, daher untrennbar mit dem Grundstück verbunden ist. Natürlich gibt es dafür kein einfaches Formular. Grundangelegenheiten sind ein hoch geschütztes Gut, wofür eine notarielle Beglaubigung notwendig ist. Gehe für diese Angelegenheit auf jeden Fall mal zu einem Rechtsanwalt, der euch dazu berät. |
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Reicht dafür ein Anwalt oder muss das ein Notar erledigen? Müssen dafür komplizierte Verträge aufgesetzt werden? Zwischen Staat und mir ODER Frau und mir? Verstehe die Komplexität trotzdem nicht. Es kommt mir mal wieder so vor als würden die Rechtsleute versuchen für wenig bis keine Arbeit (zusätzlich zum Staat mit seinem 1% Spekulationsgebühr) mitzuverdienen. Ich finde auf der Justizministeriumsseite auch nicht die möglichkeit solche Anliegen einzureichen. Ich kann\darf nur Adressänderungen beantragen. |
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Bei uns war sogar die Namensänderung meiner Frau nach der Hochzeit über den Notar nötig... Also wirst du definitiv einen Notar brauchen hierfür. |
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Spannend. Kann mich nicht erinnern, dass wir einen gebraucht haben. Ihre Ausweise haben wir auf der BH geändert. Bei ihren landwirtschaftlichen Gründen steht sie auch noch mit Mädchennamen. Morgen weiß ich mehr. Vielleicht lacht mich der beim Bauamt aus der Tür, weil ich es mir erlaube es ohne Notar erledigen zu wollen. |
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sehr gut, dann ist auch der Einheitswert bekannt. Das Bauamt wird dich ans Finanzamt oder einen Notar verweisen. Wenn ich jetzt itipferlreiten würde, würde ich sagen, dass seine Frau die Grunderwerbssteuer zu zahlen hat. Es geht letztendlich um die Fläche. und ja, da werden Bauwerke anders behandelt. @hartbau: Bei der Bestimmung des Einheitswerts gehts darum, den pauschalierten Verkehrswert für eine Liegenschaft (mit oder ohne Gebäude) in einer bestimmten Gegend (meistens Katastralgemeinde) zu bestimmen. Das hat nix damit zu tun, ob dein Haus noch nicht ganz fertig ist oder ob du viel Eigenleistung eingebracht hast. Sondern darum, dass auf deinem Grundstück bestimmte Flächen für unterschiedliche Verwendungszwecke sind (zb. die Nutzfläche für dein Wohnhaus, da sind dann auch die Stockwerke relevant, die Garage oder einfache nebengebäude). Wenns dich interessiert, kannst du den Grundstückswert (=nachfolger vom Einheitswert) deiner Liegenschaft (Grundstück + neues Haus) hier selbst berechnen: https://service.bmf.gv.at/service/allg/gwb/ ich würd das gleich beim Notar machen lassen, der kennt sich aus und kann die Beglaubigungen usw. auch gleich machen...das ist für ihn Standardgeschäft und schnell erledigt. Nein, dem Grundbuch ist es egal, wie du das mit deiner Frau geregelt hast...da gehts nur um den Anteil. Du schließt auch keinen Vertrag mit dem Staat oder deiner Frau. Du kannst das zb. beim Bezirksgericht auch selbst machen. Hier gibts eine kurze Erklärung: https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/bauenundwohnen/eigentum/Grundbuchantraege.html Aber wie gesagt, lange Rede kurzer Sinn, geh zum Notar |
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Jo eh, weil ihr wahrscheinlich nicht die Namensänderung ins Grundbuch eintragen habt lassen. Das passiert nicht automatisch, detto Adresswechsel. Deswegen werden manchmal die Leute auch nicht zu den Bauverhandlungen geladen, weil einfach eine falsche/alte Adresse im Grundbuch steht. |
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Schon interessant, wie man eine alltägliche Sache, die schon zig-tausend Mal vorgekommen ist, so ins Komplizierte und Komplexe drehen kann. Schon den 2. Satz in deinem Eingangsthread versteh ich nicht: Was soll das heißen? Du (offensichtlich verheiratet) hast auf einem Grund alleine, ohne finanzielle und arbeitsmäßige Mithilfe deiner Frau auf einem Grundstück, das im gemeinsamen Eigentum von dir und deiner Schwester steht, ein Haus gebaut? Oder gehört dir das Grundstück eh allein? Dann frag ich mich aber, was du uns mit dem einleitenden Hinweis auf deine Schwester überhaupt sagen willst und was das mit der eigentlichen Frage zu tun hat? Und wenn das Grundstück dir allein gehört und du jetzt willst, dass deine Frau zur Hläfte Eigetümerin wird, dann kannst du ihr die Hälfte verkaufen (eher theoretisch, nicht wahr?) oder halt schenken. Um das auch ins Grundbuch zu bringen gibts ein paar Regeln. So einfach, wie du das siehst, geht es halt nicht: Es kann halt nicht jeder zum Grundbuch gehen und sagen, da gibts jetzt jemanden, den trag ma jetzt als Miteigentümer ein. Da gehört halt ein Schenkungsvertrag gemacht und der wird dann im Grundbuch einverleibt. Für einen Grunderwerb zahlt man dann Grunderwerbsteuer an die Finanz und beim Grundbuch eine Eintragungsgebühr. Soweit der Ablauf. Über die Bemessung dieser Zahlungen wurde eh schon einiges gesagt. Auch so ein Satz, der mich irritiert. Wie sich die Grundsteuer errechnet, musst du nicht nachfragen, denn du hast das im Detail aufgelistet bei dir zu Hause liegen. Du hast nämlich irgendwann mit Sicherheit einen Grundsteuerbescheid erhalten. Da steht der Grundsteuermeßbetrag drin und der Hebesatz der Gemeinde, mit dem der Meßbetrag mutlipliziert wird. Und das ist dann die jährlich zu bezahlende Grundsteuer. Der Grundsteuermeßbetrag wiederum kommt aus einem Einheitswertbescheid. Wenn du also Grundsteuer zahlst, dann gibt es einen Grundsteuermeßbetrag. Und wenn es einen Grundsteuermeßbetrag gibt, dann gibt es auch einen Einheitswertbescheid für diese Liegenschaft. Und auch den hast du irgendwo zuhause liegen. Warum sollte zwischen dir und dem Staat ein Vertrag gemacht werden? Willst dem Staat was verkaufen/schenken? Die Gemeinde scheint mir für solche Fragen aber nicht der richtige Ansprechpartner. Eigentum ist ein hohes, sensibles Gut. Das transferiert man nicht mit einem "Formularzettel" (sagt unsere Rechtsordnung). Dazu braucht´s einen Vertrag. Is halt so..... |
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Den Termin beim Bauamt habe ich aus einem anderen Grund (habe wir auch schon hier im Forum diskutiert). Aufgrund der Antworten wird der Gang zum Notar wohl nötig sein. Wollte mir aber zweite Meinungen holen. |
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Will gleich mal als Laie anknüpfen. Habe seit 1 Jahr ein Grundstück (Schenkung, Vater). Es gehört mir alleine. Nun planen ich und meine Freundin (keine Lebensgemeinschaft, nicht verheiratet, keine gemeinsamen Kinder) auf meinem Grundstück ein Haus zu errichten. Diese Errichtung trägt sie freilich zu einem bestimmten Teil initial (Eigenmittel) und dann fortlaufend (Kredit) mit. Wird sie dann auch ins Grundbuch eingetragen oder ändert sich da nichts? Das Haus steht ja so oder so auf dem Grund, aber ohne Grund kein Haus. |
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Kommt drauf an, das ist komplett euch überlassen, ob ihr da eine Miteigentümerschaft ins Grundbuch eintragen lässt oder nicht. Wäre natürlich eine gewisse Absicherung, da so zweifelsfrei klar ist, wie hoch ihr Beitrag an der Liegenschaft ist. Man kann man das aber auch in einem privatechtlichen Vertrag regeln. Wenn ihr gar nichts macht, gehört das Haus dir alleine und im Falle einer Trennung müsste sie erstmal ihre Beiträge nachweisen bzw. dass das keine Geschenke an dich waren (die man auch im Falle einer Trennung nicht zurückgeben muss). |
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Eigentlich wäre sie sehr vertrauenselig wenn sie Eigenmittel einbringt und dann noch sich am Kredit für dein Haus mit zahlt ohne im Grundbuch entsprechend eingetragen zu sein |
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"Vertrauenselig" ist sehr nett ausgedrückt 😉 |
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Hat Gemeinderat irgendwo etwas davon gesagt, dass er seine Freundin nicht ins Grundbuch eintragen lassen will? Seine Frage war doch, ob das irgendwie eh automatisch geht, wenn sie das Haus mitfinanziert..... |
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Möchte mich aucheinmal wieder kurz zu Wort melden. Auf Rat der Community waren wir bei unserem Notar und haben uns den Grundbuchseintragprozedur erklären und werden es komplett von ihm durchführen lassen. Der Notar hat mich ein paar Tage später angerufen (persönlich) und mich gefragt ob ich (!) das wirklich will, da ich den Grund geerbt habe und den Großteil der Eigenmittel einbringe. Wir würden zusätzlich noch 70k€ benötigen um Aussen\Innen alles komplett fertigzustellen. Diesen Kredit würden wir zusammen aufnehmen. Nun ist es natürlich schwer eine klare 'Geldgrenze' zu setzen. Rein auf Papierform würden ihr max. 12% zustehen und das wurde mir auch vom Notar empfohlen. Wir haben sehr viel selbst machen können und selbst wenn ich mehr auf der Baustelle zu tun gehabt habe musste sich meine Frau um Haushalt und Essen kümmern. laut Notar sind 'Selbstleistungen' bzw. unterstützende Tätigkeiten sehr schwer in einen Betrag zu fassen und können schwer erstritten werden. Rein rechnerisch müsste man dem zustimmen und meine Frau nur zu einem kleinen Teil eintragen. Im umgekehrten Fall würde ich mich persönlich nicht wohl fühlen in einem 'fremden' Haus zu wohnen bei dem ich keine Rechte habe. Ich (wir) haben uns deshalb dafür entschieden uns zu gleichen Teilen ins Grundbuch eintragen zu lassen. Im Falle einer (hässlichen) Trennung würde ich ziemlich sicher schlechter aussteigen. |
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Das gute ist, dass durch die Eintragung im Grundbuch die Besitzverhältnisse klar geregelt sind. Alles andere wird tendenziell langwieriger, weil man erst darüber streitet, wer überhaupt was eingebracht hat, so ist zweifelsfrei klar, wem wieiviel gehört. Im Falle einer Trennung wird die Liegenschaft bewertet und man kennt sofort die entsprechende Eurosumme. Finde das gut so, weil damit auch Wertänderugen berücksichtigt werden. Wenn also das Haus mehr wert wird, wird auch der eigene Anteil und damit die anfängliche Investition mehr wert (gilt natürlich auch umgekehrt). |
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Und die Antwort wäre, dass das nicht automatisch passiert. |