Grundgrenzenhöhe = 1m Naturgelände
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Grundgrenzenhöhe = 1m Naturgelände
[Stmk]
Teilen:
aw80
[Stmk]
[Steiermark]
26.8.
- 30.8.2011
2 Antworten
2
2
Hallo!
Ich habe gehört das es verpflichtend ist, an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn, einen Meter auf Naturgeländehöhe zu bleiben.
Ist das korrekt?
Bin aus Graz Umgebung (Steiermark).
Bitte um Tipps bzw. Ratschläge!
Mfg
Gesamten Text anzeigen
sensai
30.8.2011
(
#1
)
-Auszug aus dem Baugesetz STMK
Bewilligungspflicht sind:
-Einfriedungen gegen Nachbargrundstücke oder öffentliche Verkehrsflächen, jeweils ab einer Höhe von 1,5m
1
hotz68
30.8.2011
(
#2
)
irrtum ! sorry
1
Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.
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