gestern hat mir ein guter Bekanner nen Floh ins Ohr gesetzt. Dieser Floh is die Grundsteuerbefreiung in NÖ.
Ich meine mal, die wurde 2012 abgeschafft... er meint aber, die gäbe es weiterhin.
Nun die Frage an Euch: Is da was dran? Und wenn ja, bis zu welcher Gebäudegröße?
.. Mit der Aufhebung des Gesetzes wird der immer stärkeren Aushöhlung der eigenen Steuerbasis der Gemeinden entgegengewirkt und eine Stärkung der Finanzkraft der Gemeinden bewirkt.
Darüber hinaus wird beispielsweise auch in Niederösterreich seit 1. Jänner 2011 - durch Entfall des § 17 des NÖ Wohnungsförderungsgesetzes 2005 - keine Grundsteuerbefreiung mehr gewährt.
Gerichtsgebührenbefreiung - Hat er sicher nicht was anderes gemeint?
Die Gerichtsgebührenbefreiung entfällt, wenn die Wohnnutzfläche einer Wohnung 130 m² , bei mehr als fünf im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen 150 m² überschreitet. Das Gleiche gilt auch für die Beglaubigung von Unterschriften, jedoch ist hier die Stempelgebühr zu entrichten.