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Grundsteuerbefreiung Steiermark - hallo an alle
schliesse mich der frage vom faulio an steh vor der gleichen frage weiss jemand wann ( ab welcher höhe) eine nutzfläche eine nutzfläche ist? hab mal was von raumhöhen gelesen .. unter 50cm zählt nicht als nutzfläche von 50-199cm zählt die hälfte der fläche zur nutzfläche und erst ab 200 cm zählt es gänzlich zu 100% als nutzfläche auch würde mich interessieren um welche summen es bei der grundsteuerbefreiung geht beispiel grund 600m2 darauf haus ohne keller mit 117m2 wfl im erdgeschoss; technikraum 8m2 und abstellraum 2m2 ( kann ich die abziehenß) ansonsten alles wirkliche wohnflächen und obergeschoss mit 50m2 welches unter 2 m höhe bleibt da es nur als stauraum verwendet wird ( statt keller)! macht es einen unterschied ob unter 2meter oder doch 2,4m damit man es auch als wohnraumraum nutzen kann? was erspart man sich in diesem grundsteuerfreien zeitraum von 20 jahren aus heutiger sicht? macht es aus steuerlicher sicht sinn unter 2m für den dachboden zu bleiben oder doch auf 2,4m zu gehen ?? bin für jede aussage dankbar lg goerni |