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Hallo - eine Menge Fragen! Mein Tip - Architekt, welcher die ggstl. Bauordnung kennt, oder direkt zum Bürgermeister bzw. zuständigen Bausachverständigen, der die Gemeinde betreut. So kommst halt zu fundierten Aussagen! BG |
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Warst du schon bei der NÖ Bauberatung? Falls nicht, die sind recht schnell mit Terminen und du bekommst eine fundierte Aussage was geht und was nicht - zumindest war es bei uns so. |
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Wen genau meinst du da? Und wo? |
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https://www.noe-gestalten.at Hatten einen Architekten aus St.P erwischt welcher uns beim Termin ausführlich die Gegebenheiten des Grundstücks erklärt hat und auf was rechtlich zu achten ist. Ist bei uns aber einfacher was die Verbaubarkeit angeht, plus ist unsre Gemeinde zum Glück wesentlich umgänglicher, wenn man sich andere Beiträge vergleichsweise durchliest. Unser aktueller Planer ist auch dort tätig und kennt sich bei der Thematik ebenfalls einwandfrei aus. |
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Hallo zusammen! Danke für eure Antworten! Wir haben gerade erst gekauft und wollen frühestens im Laufe des nächsten Jahres anfangen - vorerst zeichnen wir mal unsere eigenen Ideen nieder und ich möchte das halt schon halbwegs im Rahmen des gesetzlich/baulich Möglichen machen. Zu einem Planer zu gehen und Angebote einholen kommt dann sowieso nächstes Jahr - wir wollen es langsam angehen. Ich möchte nicht jetzt schon den Sachverständigen der Gemeinde wegen jeder Frage anrufen - wir werden ihn später vermutlich noch oft genug brauchen. Le Falcon - danke für den Tipp mit der Bauberatung. Die werden wir mit Sicherheit in Anspruch nehmen. Liebe Grüße! |
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Hallo tomarse, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Grundstück BW ohne Bebauungsplan |
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Hängt nicht von der Lage des Nachbarcarports ab "Neben"gebäude hat nichts mit "daneben" zu tun, sondern unter "Neben"gebäude ist zur Unterscheidung von "Haupt"gebäude eine untergeordnete Funktion und Größe zu verstehen. Neben- und Hauptgebäude können unmittelbar aneinandergebaut werden, müssen aber eine bauliche Trennung haben. Ich finde die "bauliche Trennung" ist das Entscheidende und somit könnte das Hauptgebäude das Nebengebäude auch überbauen. Im Gesetz steht allerdings (neu seit September), dass das Nebengebäude auch "unmittelbar neben" dem Hauptgebäude stehen kann. "Neben" ist nicht "unter" könnte man jetzt sagen. Jedenfalls eine offene Frage! Die Gesetzesänderung hatte aber nur zum Ziel die bauliche Verschmelzung von Nebengebäude und Hauptgebäude zu verhindern (wie bei deinem Nachbarn) Zur Frage 3: Mit dem § 54 hat das nichts zu tun. Das Carport an der vorderen Grundgrenze ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings kann im Einzelfall bei dir jetzt das Carport ganz vorne ein Thema nach § 56 (Ortsbild) sein, da es hier auch um die "Anordnung" geht und du von der Umgebung damit offensichtlich abweichst. Zur Frage 4: Ist meines Wissens nirgendwo gesetzlich geregelt. Ist eine "Verhandlungssache" mit der Gemeinde. Der bereits bestehende Schrägbord kann dich aber nicht zwingen, denau dort auch deine Zufahrt zu machen. Ein Carport "IST" kein Nebengebäude. Es zählt aber zur max. Begrenzung von 100m². NEIN, keinesfalls. Es zählt für die innenliegenden Fronten das dortige Bezugsniveau. 1 |
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Bauliche Trennung hieße in dem Fall, dass das die Bodenplatte des OG über dem Nebengebäude nicht gleich der Decke des Nebengebäudes sein darf? D.h. (von unten nach oben): Decke Nebengebäude, Dämmung, Bodenplatte OG. Bauliche Verschmelzung im statischen Sinne, oder im optischen? Denn im optischen Sinne wäre meine Idee ja auch eine "Verschmelzung" beider Gebäude. Uns ist gestern noch aufgefallen, dass am Satellitenbild in der oberen Häuserreihe das ganz links auch eine bauliche Anlage (Carport?) nah an der Straße hat - weniger als 3m jedenfalls, und deutlich weiter vorne als die anderen Carports/Nebengebäude. Wir werden uns das heute nochmal vor Ort ansehen. Das ist klar, zumal wir die 100m2 im Bauwich nicht überschreiten werden. Karl, vielen lieben Dank für deine ausführliche Antwort. Das hilft uns schon ordentlich weiter! |