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Option 5: Wenn das Verhältnis zu den Tanten gut ist, dann mit ihnen einen Kauf auf Raten aushandeln. Quasi wie ein Kredit bei der Bank nur ohne Nebengebühren und (hoffentlich) mit einem besseren Zinssatz als es derzeit bei einer Bank möglich wäre. Verkaufen würde ich es nicht, wenn die Lage wirklich gut ist (scheint ja so zu sein bei 500€/m²). |
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Hallo birdsmountain, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: [Gelöst] Grundstück halten? verkaufen? Teilverkauf? |
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Das Grundstück den Tanten zu einem fairen Familienpreis abkaufen, teilen lassen und somit zwei EZ gründen. Somit hast du auch mit deiner Schwester und ihren/deinen Kindern eine zukunftssichere klare Situation. Jeder kann dann seinen Teil bebauen oder verkaufen, ohne auf den anderen angwiesen zu sein. Verkaufen würde ich wenn möglich nicht. Ein späterer Verkauf kann ja immer noch angedacht werden. |
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Das kann man "aus der Hüfte geschossen" kaum beantworten, da hier viele Punkte hineinspielen: - Bevor an Grundstücksteilung, Teilverkauf, etc. gedacht wird, wäre es wichtig zu wissen, ob dies überhaupt möglich ist. Wie hoch ist die Mindestbauplatzgröße dort? - Ist im Zuge der Teilung eine für beide Grundstücke sinnvolle Anbindung an das öffentliche Gut möglich, etc.? - welche Bauklasse, Bebauungsdichte und wieviel Wohneinheiten sind dort maximal möglich? - gibt es dort besondere Bestimmungen/Auflagen in der Bebaubarkeit? - gibt es Dienstbarkeiten, die im Rahmen einer allfälligen Teilung zu berücksichtigen sind? Nach diesen ersten Fragen richtet sich auch die Erfassung des generellen Sachverhalts und ob eine Zusammenarbeit mit einem Bauträger, der Teilverkauf oder der gemeinsame, gesamte Erwerb mit deiner Schwester (wobei ich hievon eigentlich abrate, da gemeinsames Eigentum aufgrund sich möglicherweise ändernder Interessenlagen im Zeitablauf künftig "schwierig" gestalten könnte) zur Auswahl stehen. |
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Das ist natürlich völlig richtig. Dies vorausgesetzt. Genau das meinte ich weiter oben mit: |
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Deswegen ist es wichtig, sich vor den familieninternen Verhandlungen/ Überlegungen schlau zu machen, um keine voreiligen Schlüsse zu ziehen oder Aktionen zu setzen. @birdsmountain: Diese wichtigen Infos bekommt man durch Einsicht in den diesbezüglichen Bauakt. Dieser liegt wenn "am Land" dann im gemeindeeigenen Bauamt bzw. wenn in der Stadt (z.B. Wien) dann in der jeweiligen Gebietsgruppe der MA 37. Nachdem das Grundstück aber deiner Mutter + Schwestern gehört, wirst du zur Einsicht in den Bauakt eine Vollmacht von ihnen benötigen. |
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Danke für eure Antworten bisher. Weitere Infos zum Grundstück sind bekannt:
über die leistbarkeit mache ich mir gedanken. Aber die Idee mit dem Familienkredit wäre zu überlegen. Hier könnte man einzelne Geschwister ggf gleich ganz zahlen sollte eine dies nicht akzeptieren und mit den anderen eine Ratenzahlung vereinbaren. Weitere Möglichkeiten für Einkommen das Ferienhäuschen günstig zu vermieten über die nächsten Jahre.... wird aber nicht viel sein. Welche Steuern/Kosten fallen an? - immoest bei den Geschwistern - erwerbssteuer für meine Schwester und mich (reduziert weil Familienverband) - Grundbuch Eintrag für uns 2 - RA und Notar - sonst noch was?? gäbe es eine Möglichkeit dies mit weniger Nebenkosten für uns oder die Geschwister zu erwerben? :) |
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Eine mögliche Richtung hat dir eh die Schwarmintelligenz des Forums aufgezeigt. Für deine nun sehr konkreten Fragen brauchst du einen Rechtsanwalt, um auch Rechtssicherheit zu erlangen. Das wird auch etwas kosten😉. |
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Das klingt schon mal sehr gut. 2 oder 3 Wohneinheiten machen da einen gewaltigen Unterschied. Wenn du 3 Wohneinheiten pro Grundstück unterbringst, wirst du in der Wohnfläche naturgemäß kleiner (was bei den gegenwärtigen Bau- und Verwertungspreisen aber eher ein Vorteil ist). Ich persönlich würde hier den Weg mit einem Bauträger als erste Prio weiterverfolgen. Dieser (oder auch ein Immobilienmakler mit Verstand) kann dir diesbezüglich definitiv weiterhelfen, da er mit Residualverfahren die Objektgröße und den Wert der einzelnen Wohnungsobjekte ermitteln kann - woraus auch dein/euer Anteil errechenbar ist. das kommt drauf an, ob deine Mutter/Tanten in den Ausnahmetatbestand für die Verrechnung der ImmoESt fallen oder nicht. Für die Höhe der Steuerberechnung ist es relevant, ob es sich um Alt-Grundstücke oder Neu-Grundstücke handelt bzw. ob diese entgeltlich oder unteltgeltlich angeschafft wurden. Die Details und aber auch die steuerlichen Kniffe (nicht zuletzt auch auf Basis vorhandener Judikatur) sollte dir der Steuerberater deines Vertrauens verraten und dich diesbezüglich begleiten können. Ebenso wie zu diesem Thema: Das sind Fragen, die nur dann beantwortet werden können, wenn ihr euch betreffend selbst kaufen bzw. Bauträgerkooperation im Klaren seid. |
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Super 😊👌 Danke fürs eure Hilfe |
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Eine zusätzliche Variante wäre vielleicht noch Bauträger mit Baurecht für das Grundstück. Als Käufer würde ich zwar so eine Konstruktion nicht wollen, aber als Grundstückseigentümer wäre es ggf. eine Variante. |
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