|
|
||
Zeichne mal ein welches Gebäude ganz genau stehen bleiben soll. Nr 25 ist ja groß. Das ganze davon? Renovierbar ist da nichts davon? Oder weiternutzbar? Der hintere Teil könnte über links, wo schon ein Weg ist erschlossen werden. Wenn alles abgerissen werden soll, dann ist das einfachste wegreißen, aufteilen und vorübergehend in eine Wohnung ziehen. Wegreißen und neu bauen ist nicht immer ein Vorteil gegenüber sanieren ... Man sieht auf dem Ausschnitt allerdings auch nicht was rundherum so ist. |
||
|
||
Wär auch hilfreich zu wissen, was ihr überhaupt vorhabt? Warum soll geteilt werden? Werden beide Grundstücke bebaut? Das alte Haus soll nur während der Bauphase erhalten bleiben und kommt dann weg? |
||
|
||
Der strichlierte Teil wird wohl abgerissen werden (ist ein alter Stadl). So dass von dem Haus "25" noch der an der Straße liegende Teil bestehen bleibt. Nr 27 ist extrem baufällig und wird definitiv abgerissen werden. Haus Nr 25 ist ca 200 Jahre alt und wurde bis letztes Jahr von meinen Großeltern bewohnt. Nach deren Ableben hat mein Vater das Grundstück geerbt und möchte es in dem Zug gleich an uns Töchter verschenken. Nachdem meine Schwestern das bestehende Haus etwas saniert haben und aktuell darin wohnen, ist ein Abriss derzeit kein Thema. (Ich werde dennoch nochmals in den Raum stellen, das Bestandsgebäude eventuell zu sanieren...) Beide Grundstücke sollen bebaut werden bzw ggf das Bestandsobjekt 25 erhalten bleiben. Etwaige Servitute um auf das zweite Grundstück zu kommen sind natürlich eine Möglichkeit der beide zustimmen würden. |
||
|
||
|
||
Hört sich an wie "einfach in der Mitte durch" ? Zufahrt wäre wohl am rechten Rand am einfachsten. |
||
|
||
ich denke mal das wird nicht gehen - auch wenn alles Bauland ist darf man ein Haus nicht irgendwo hinstellen ... also man müsste noch die Bauvorschriften kennen |
||
|
||
Du schreibst ca 3000 qm und die Objekte 25 und 27, aber leider keine Längenangabe für Haus 25 und die Strassenfront. Wie wäre es Haus 25 vorne, und da 27 abgerissen werden wir, also am rechten Bildrand Grundstück 2 als Fahnengrundstück, Breite der Fahne 3,5 bis 4 Meter, und nach hinten öffnend? Ich werde auch auf einen Fahnengrundstück bauen. Ein Fahnengrundstück ist ohne Servitute, alles im Eigentum, Servitute trotzdem möglich. Bloß Servitute schmälern den Grundstückswert, ... Aber die Bau- und Baufluchtlinien erfragen, denke Objekt 27 ist ein Landwirtschaftliches Gebäude, da ist fraglich ob statt dessen ein Wohnhaus möglich ist. |
Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]