|
|
||
Hi,
Weiss keiner was? vielleicht sollte ich Karl10 direkt anschreiben PS: war heute bei beim Bauamt. Es wurde mir geraten, das Thema mit dem Ortsplaner gemeinsam zu besprechen, aber ich bekam durch die Blume gesagt (vom Bauamt), dass das die Stadt so nicht will. Argument war, dass die Hälften nach Teilung zu klein wären und normalerweise 400m² pro Parzelle bei Doppelhaus erforderlich wären. Das Grundstück hat 754m² und somit nach teilung je 377m². Und da soll das jetzt ein Drama sein? Ganze 50 m entfernt mit selben Bebaungsplan sind 2 Doppelhaushälften mit je 326m Grund, keine 3 Jahre alt... Gibt es irgendwo Schriftsätze/Gesetze, die die Mindesgröße von Grundstücken für Doppelhäuser regeln? Auch Aussagen wie, "ja, dass wollen wir nicht" und "..vor 3 Jahren häten wir zu sowas noch Ja gesagt"... Ich hatte den Eindruck, man wolle es mir vehement ausreden (noch vor dem Kauf des Grundstücks), keine Ahnung, wie ich dann rechtlich das durchbekomme, wenn ich mich zum Grundstückskauf entschließe und die Gemeinde aus irgendeinem Grund "Nein" sagt.... Gibt es irgendwas, um Rechtssicherheit zu bekommen, bevor man das Grundstück kauft, teilt und dann auf "gut Glück" ansucht? Der Makler des Grundstücks meinte, das Projekt so wie man möchte mal einreichen, wie genau konnte er mir nicht schlüssig erklären. Hat jemand schon mal sowas gemacht oder Erfahrungen diesbezüglich. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die erforderlichen 4 Stellplätze auch von Ortsplaner abgesegnet werden müssten, weil das ja ein Kreuzungsbereich sei (Grundstück zum öffentlichen Gut, 30er Zone, schwach befahren). Da könnte die Gemeinde auch gach auf stur schalten. EDIT: ein großes Haus (wil GFZ 0,45) wäre porblemlos möglich, dann halt mit Wohnungseigentum quasi geteilt. Aber das wird bei einem Bankkredit wahrscheinlich wieder ein Problem werden, wenn das Haus ja noch nicht mal errichtet ist.... |
||
|
||
War 1. jetzt einige Tage offline und 2. bin ich wie bekannt nicht der Experte für OÖ, sondern für NÖ. KAnn da jetzt nur bedingt helfen.
Jein. Eine verbindliche Vorausentscheidung oder Garantie für irgendwas gibt es nicht. Sehr wohl kann man aber mit einer rechtlich und fachlich fundierten und gut dokumentierten Planung und Projekterstellung einiges bewirken und sozusagen den Weg vorgeben. Ansonsten kann ich nur sagen, dass es bei solchen Fragen immer ein gewisses - ich nenne es "Planungsrisiko" - gibt. Und ganz genau und sicher weiß man manches halt erst dann, wenn eine Entscheidung der Behörde vorliegt - allenfalls nach Durchlaufen diverser Rechtsmittel. Aber nochmal: wenn ich was haben will, dann hilft es, wenn man das rechtlich/fachlich gründlich aufarbeitet und in die Einreichung einarbeitet. Dann muss die Behörde konkret sagen, warum sie das rechtlich/fachlich falsch sieht und es wird für einen ablehnenden Bescheid nicht reichen, nur zu sagen "das wollen wir so nicht". |