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locker, da muss halt dein Haus rein da ja alles im Familienbesitz ist spielt es ja keine Rolle bis wieweit ihr Rasen "mäht", wo man Familienintern die Grenze zieht spielt ja keine Rolle die Bauparzelle meiner Eltern ist ja auch nur 6xx m2 groß neben dem Kleinbauernhof der Urgroßeltern und ja wir hatten 2000m2 Rasenfläche mit Obstbäumen die "uns" gehört hat edit: wenn dir Datenschutz wichtig ist solltest du das Bild verkleinern und links den Teil löschen der vereinfacht das Suchen bzw die Koordinaten da mittig ganz entfernen, wer weiß wie man das Tool bedient findet dich ziemlich einfach |
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bei mir in Oö war es ähnlich. (vom Screenshot schließe ich mal auf OÖ da Energie AG-Leitungen drinnen sind) Ablauf war klar: Umwidmung (Gemeindesache). Vermessung durch befugte Firma (meine/deine Sache). Im Grundbuch anpassen lassen (kann dir der Notar helfen; den brauchst sowieso zur Übergabe des Grundstückes). Sobald im Grundbuch separat ausgewiesen, können es deine Eltern dir übergeben (Außer sie übergeben dir gleich die ganzen 6000m² mit dem neuen Grunstück drinnen) Das was dir die Gemeinde wahrscheinlich nicht gesagt hat ist, dass in der Umwidmung sehrwohl schon Abmessungen (da muss ein maßstäblicher Plan mit dazu) bekannt gegeben wurden. Das kann sich der Zivilgeometer organisieren und damit deine Grenzpunkte digital festlegen. Diesen finalen Bescheid der Umwidmung sollten deine Eltern als Grundeigentümer bekommen haben (der Plan darin ist maßstäblich und gibt dir schon grob eine Idee der Abmessungen) Von "gehört dir" zu "ich darf bauen" ist aber noch ein längerer Weg. Hast du auf dem neuen Grundstück auch gleich von der Gemeinde eine Info zu Bebaungsplänen usw bekommen? Kosten kommen automatisch mit dem Bescheid lag Erlagschein bei. da ging es bei mir aber hauptsächlich um Verwaltungsabgaben usw (keine 300 euro in Summe) Die Erschließung kommt dann meist mit dem Bauansuchen; das ist Teil davon und wird dir egal wie vorgeschrieben. Die Größe/Grenzen des Grundstücks ist imho nur wichtig für den Einreichplan und die Abstände. Ob du da in zukunft einen Zaun aufstellst oder halt 20m mehr Rasen um dein Grundstück mähst ist dann "egal"; Zaunmauer ist dann ggf eh im Einreichplan dabei - wir halt immer nur dann knackig wenn das restliche Grundstück jemanden gehört mit dem du dich nicht so gut verstehst (ev. nächste Generation) Leo |
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Hallo! Wir haben das Grundstück nun durch einen Geometer vermessen lassen, es sind 379 m² - davon mit einer Breite von 13m - jetzt wo ich aber auch Grundstücksgrenzen einhalten muss, gehe ich davon aus dass ich hier nur eine Gartenhütte bauen kann :/ Was meint ihr dazu? Reicht das für ein Haus? Finde es bissl merkwürdig da ja wie erwähnt 6000m² zur Verfügung standen. Vielleicht geht die Gemeinde/Land davon aus wir wollen zum bestehenden Elternhaus nur einen Pool bauen .. anders kann ich mir das nicht vorstellen. Freilich kann ich noch Grünfläche als Garten dazu haben. Bin nur grad etwas enttäuscht .. unser Traumhaus mit ca 10 x 10 m bebaute Fläche kann ich nun vergessen :/ |
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also mein grundstück ist 366 m² und es hat ein einfamilienhaus mit 144 m² WNF drauf platz. Garten ist ebenfalls noch vorhanden. |
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Danke Du machst mir Hoffnung!!! ;) Ja ich hoffe das es irgendwie darauf Platz hat! |
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Und woher hat der Geometer die Vorgabe für die Festlegung dieser Grenzen??? Das kommt jetzt aufs Bundesland an: FAlls Niderösterreich: Und warum habt ihr nicht vom angrenzenden Grünland (das ja eh deinen Eltern gehört) was dazu genommen. Dann hast wegen der Grundgrenzen kein Abstandproblem und kannst jedenfalls bis an die Baulandgrenzen bauen - wie gesagt: gilt für NÖ |
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@ Karl, der Geometer hat sich die Pläne der Gemeinde von der Umwidmung geholt und demnach gemessen. Ja wir bekommen von den Eltern noch eine Parzelle Grünfläche dazu. Wegen der Grundstücksgrenzen wurde mir folgendes mitgeteilt: "Sollte das vermessene Grundstück eine eigene Einlagezahl bekommen, gelten die Grundflächen Ihrer Eltern als Nachbargrundstück und es sind demnach die Mindestabstände von 3 m einzuhalten. Ausnahmen davon gibt es nur für Garagen, öffnungslose Wohnräume und dergleichen. Die Abstände zur Straße können weniger als 3 m betragen." Wenn das Grundstück also ca. 13 x 30 ist (ja es ist länglich mit einer Spitze - durch welche ich vermutlich ca. 30 m² verliere da hier eine Auffahrt zu einem anderen Grundstück ist) fürchte ich hald grad dass ein Haus mit 10m x 10m - sprich dieses Haus (siehe Foto) nicht hin passt ... |