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habe.. - ähnliche voraussetzungen in NÖ. mein grund fällt auf die gesamte länge nordwärts ca. einen meter. (25 m lang). d. h., ich möchte zur südlichen nachbarsgrenze (eigefriedet durch schalung) abgraben und gegen norden hin begradigen. dann im norden und westen mit kleiner steinmauer abstützen. muss ich das baubewilligen lassen? habe vor, zum südnachbarn 1m ins grundstück reinzuspringen mit den grabarbeiten, um seine geschalte einfriedung nicht zu "untergraben", wg. statik und so. auf was muss ich aufpassen? |
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Für Niederösterreich.. kann ich antworten (@speedcat):
Eine Niveauveränderung in der geschilderten Situation und Ausmaß wird mit ziemlicher Sicherheit baubehördlich bewilligungspflichtig sein. Daher musst du die geplante Niveauveränderung vorerst einmal detailliert in ein Einreichprojekt bringen. Worauf dann "aufzupassen" ist, erfährst du bei der Bauverhandlung bzw. aus dem Gutachten des Bausachverständigen bzw. aus dem Baubewilligungsbescheid. Themen sind dabei mögliche Auswirkungen auf die Bebaubarkeit des Nachbargrundes, die Standfestigkeit allfälliger Nachbarbauwerke, Belichtung der Hauptfenster beim Nachbarn oder allfällige Nachteile durch den Abfluss von Niederschlagswässern. |