Hallo Zusammen,
ich hätte eine Frage bezüglich der Zusammenlegung von 2 Grundstücken.
Kurz zum Hintergrund:
1. Grundstück wurde vor ~7 Jahren gekauft und darauf ein EFH erichtet.
Vor 2 Jahren wurde dann das Nachbargrundstück dazu gekauft - also direkt angrenzend an das bestehende, bebaute Grundstück.
Nun würden wir gerne an das bestehende Haus "anbauen" und dafür natürlich auf das 2te Grundstück rüber bauen.
Da es aber 2 eigenständige Grundstücke sind darf man das ja nicht so einfach.
Abstandsregeln etc. zum Dank. Und gesetzlich ist es ja recht egal ob beide Grundstücke einen Besitzer haben also sind die Regeln zu befolgen.
"Zusammenbauen" wäre ja nur möglich auf Grundgrenze (max. 3m Traufenhöhe) wenn 1 geschossig und mit doppelter Brandschutzmauer voneinander getrennt. Dies macht jedoch beim Erweitern des bestehenden Hauses wenig Sinn für uns.
Soweit zur vorliegenden Situation.
Nun kam die Idee auf, die beiden Grundstücke einfach zu vereinigen bzw. zusammenzulegen. Jedoch bin ich mir hier der rechtlichen Möglichkeiten nicht ganz bewusst.
Darf ich 2 Grundstücke die nebeneinander liegen und den gleichen Besitzer haben einfach zusammenlegen?
Benötigt man hierzu die Erlaubnis der Gemeinde? Oder ist eine Zusammenlegung auch ohne Gemeinde direkt über das Vermessungsamt möglich?
Gibt es einen Unterschied zwischen zusammenlegen und Vereinigung?
Vielleicht hat im Forum jemand schon mit einer Zusammenlegung zu tun gehabt und hat ein paar Infos/Tipps parat ?
Das Bundesland wäre OÖ
Besten Dank schon mal vorab
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