Guten Tag liebes Forum,
Mein Baugrundstück auf welchem sich bereits ein Haus befindet bei dem das Dachgeschoss mit einer Gaube ausgestattet werden soll (Stmk) befindet sich einer Verkehrsfläche (eigene Parzelle) welche sich im gemeinsamen Besitz mit dem Nachbarn befindet, jetzt zu meiner Frage wie groß muss der Grenzabstand zu dieser Verkehrsfläche sein?
PS: Verkehrsfläche ist auch als Verkehrsfläche gewidmet.
Handelt es sich überhaupt um eine Nachbarsgrenze wenn das Nebengrundstück als Verkehrsfläche gewidmet ist und sich in gemeinsamen Besitz befindet? Bzw. ist es einen öffentliche Verkehrsfläche?
Danke für die RM
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