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Grundstückskauf abschreiben

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  •  KAMI
20.1. - 19.11.2010
22 Antworten 22
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Weiß jemand hier im Forum ob ich den Grundkauf Abschreiben kann bzw. ob es mehr Sinn macht erst nach Hausbau eine gesamte Abschreibung zu machen, das Grundstück gehört meinem Lebensgefährten und mir jeweils zur Hälfte.

  •  leiti80
20.1.2010  (#1)
wir habenim Dez. 2008 ein Grundstück gekauft (ebenfalls meine Freundin und ich zu gleichen Teilen). Tip vom Notar war: Wenn wir uns mit dem Verkäufer einigen können, wäre es steuertechnisch optimal einen Teil noch im Dez. 08 und den Rest im Jänner 09 zu bezahlen. Somit können wir den Grundkauf einmal noch in den Ausgleich 08 mit rein nehme und ebenfalls in den Ausgleich 09.
Obergrenze für Abschreibung ist da irgendwo bei 3000 Euro pro Jahr.
Ich würde also schon den Grundkauf abschreiben. Funktionieren tut's jedenfalls.

LG

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Hallo KAMI,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Grundstückskauf abschreiben

  •  KAMI
20.1.2010  (#2)
Danke - vorerst für deine Antwort, also ich habe gelesen dass man den Grundstückskauf linear abschreiben kann, kenne aber leider keinen Steuerberater bzw. wird ja der Kaufpreis nicht alleine abgeschrieben sondern alle Nebengebühren nehm ich an, Notar, Grunderwerbssteuer, Makler usw,.., den Ausgleich für 2008 haben wir schon gemacht also da ist leider nichts mehr drinnen bei uns, aber werde morgen bei der AK anrufen da ist bei der Steuerberatung wieder bestetzt und ich hoffe da bekomme ich meine Informationen, denn schenken will ich dem Finanzamt nichts und deswegen lieber gut erkundigen denk ich, wenn ich mehr weiß werde ich es reinschreiben

LG

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  •  insis
  •   Bronze-Award
20.1.2010  (#3)
Grundstückskauf abschreiben Grundstückskauf kann man im Zusammenhang mit einer (geplanten) Wohnraumneuschaffung beim FA als Sonderausgaben geltend machen.

Allerdings nur in eben jenem Jahr, in welchem die Ausgabe real geflossen ist. Sinnvoll ist daher eine Darlehensaufnahme für diesen Kauf, somit können dann dessen Rückzahlungsraten (für die Laufzeit des Darlehens) abgesetzt werden.

Für Besserverdiener gibt's allerdings bei den Sonderausgaben eine Einkommensobergrenze (ab der diese Absetzung eben nicht mehr möglich ist - >€ 60.000) sowie eine Einschleifregelung (€ 36.400 bis € 60.000)

fg


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  •  KAMI
20.1.2010  (#4)
Abschreibung - Soll dass heißen wenn wir den Grund 2009 gekauft haben können wir diesen 2010 nicht mehr Abschreiben?? Haben keinen Kredit dafür aufgenommen.
Lg

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  •  Baulaie
20.1.2010  (#5)
Sonderausgaben 1/4 - Obergrenze für Abschreibungen liegt bei ~3.000€ im Jahr.
Davon wird allerdings nur 1/4 steuerlich wirksam. -->750€
Also ein ziemlicher Pappenstiel im Vergleich der angefallenen Kosten. Unerklärlich für mich warum hier diese Verwirrung mit dem 1/4 geschaffen wurde. Sollen doch gleich sagen, dass nur max 750€ abgeschrieben werden können.

Die 750€ ist natürlich nur jener Betrag der die Bemessungsgrandlage reduziert. Also cashmäßig bedeutet dies, je nach Höhe des Einkommens ca 200-300€ was man retour bekommt.

Mfg

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  •  KAMI
20.1.2010  (#6)
Danke - für deine Antwort ja 200-300 € ist wirklich eine Frechheit im Vergleich zu den entstandenen Kosten, ich bin gespannt

MfG

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  •  sylvia1675
20.1.2010  (#7)
Interessant aber - wie ist das denn nun wenn der Grundstückskauf je zur Hälfte ging und man nicht verheiratet ist.
Wer kann nun was abschreiben?
I kenn mi nerma aus emoji
Danke.

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  •  insis
  •   Bronze-Award
20.1.2010  (#8)
Abschreibung - >Kami:
Abschreibung ist immer nur in jenem Jahr möglich, in denen die Zahlung erfolgte (nicht der Kaufvertrag), daher auch der Hinweis auf die Verteilungsmöglichkeit über mehrere Jahre mittels Darlehen; eventuell wurde der Betrag erst 2010 gezahlt.
>sylvia1675:
Na ja, dann würde ich sagen, dass jeder seinen (gezahlten) Anteil abschreiben kann.

Diese Abschreibung des Grundstückskaufs ist natürlich nur dann sinnvoll, wenn wirklich in Zukunft gebaut wird. Sollte nähmlich nicht innerhalb einer bestimmten Frist neuer Wohnraum geschaffen werden, erfolgt eine Nachversteuerung der zu Unrecht beanspuchten Absetzbeträge (aufgrund des alleinigen Grundstückskaufs).

fg


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  •  nelly
  •   Silber-Award
20.1.2010  (#9)
hier http://wien.arbeiterkammer.at/bilder/d100/SteuerSparen2009Neu.pdf seite 31/32 steht drin, dass man - wenn man für den Grundkauf einen Kredit nimmt - die Kosten für Kreditrückzahlung/Zinsen steuerlich absetzen kann. Zumindest versteh ich das so, bitte verbessert mich aber, wenn ich das falsch sehe.
Wie allerdings die "Maßnahmen aus denen die Errichtung eines Eigenheims erkennbar sind" nachzuweisen sind, steht in den Sternen. Hauspläne zeichnen ist für mich auch eine Maßnahme ;)

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  •  KAMI
20.1.2010  (#10)
Abschreibung - Also nochmal ich habe kein Darlehen aufgenommen, der Grund gehört uns jeweils zur Hälfte bezahlt alles noch 2009, wir sind nicht verheiratet, ich erkundige mich morgen bei der AK, Bauvorhaben in den nächsten 2 Jahren.

Danke allen für die Antworten ganz weiß ich jedoch jetzt immer noch nicht wieviel ich wirklich zurückbekomme usw,...

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  •  insis
  •   Bronze-Award
20.1.2010  (#11)
Abschreibung - ->KAMI:

Beispiel: Angenommener Kaufpreis mehr als € 2.920. Es können hier bei einem Alleinstehenden max. € 2.920 abgeschrieben werden. Dies wird wie folg abgewickelt:

€ 2.920 werden durch 4 geteilt, d.h. es bleiben € 730,-- übrig.

Jetzt nehme man eine Bemessungsgrundlage (12-Monatsbezug abzüglich Sozialversicherung und Freibeträge) von € 25.000 bis € 60.000 an. Der Grenzsteuersatz beträgt für diesen Einkommensbereich 43,2143%, d.h. 43,2143% von diesen € 730,-- erhält man MAXIMAL (€ 315,46 abzüglich den ohnedies anzurechnenden Sonderausgabenpauschale von € 60 ergibt netto 255,46) an Lohn-/Einkommensteuer zurück.
Maximal deswegen, da für die Sonderausgaben nach § 18 eine Einschleifregelung für Einkommen von 36.400 bis € 60.000 besteht und für Einkommen ab € 60.000 diese Sonderausgaben überhaupt nicht mehr abgesetzt werden können.

Beiliegend eine kleine Tabelle, wobei eben zu beachten ist, dass bei bei jedem Lohn-/Einkommenssteuerpflichtigen bereits € 60,-- als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Einkommen Sonderausgabenviertel Grenzsteuersatz Steuererstattung
€ 25.000 € 790,00 43,2143 341,39
€ 30.000 € 790,00 43,2143 341,39
€ 36.400 € 790,00 43,2143 341,39
€ 40.000 € 678,64 43,2143 293,27
€ 50.000 € 369,32 43,2143 159,60
€ 60.000 € 60,00 43,2143 25,93

fg


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Hallo insis, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  Baulaie
20.1.2010  (#12)
Kreditraten / Baukosten - Generell können auch Rückzahlungsraten abgeschrieben werden, die zur Tilgung eines Kredites dienen, der in Rahmen einer Wohnraumschaffung aufgenommen wurde.

Auch sämtlich Baukosten können abschrieben werden(exkl. Einrichtung).

Nur gilt hier leider auch die Höchstgrenze von ~3000€. Davon wiederum nur das berühmte Viertel-->750€. Nicht sehr sexy das Ganze.

Muss sagen, bin keiner Steuerexperte, habe dies aber so auf den diversen Websites von AK und BMF so entnommen und interpretiert.

Ich bin selbst gerade beim Hausbau(Spept 2009 begonnen), und bin auch ziemlich enttäuscht über dieses "Steuerzuckerl" für den Häuslbauer. Mache jährlich meinen Steuerausgleich und habe immer sehr profitiert. Im Bildungsbereich wird einem alles vergütet. Habe Ausgaben für Abendmatura und anschließende
Studiumskosten immer voll abschreiben können(inkl KM Geld für An - und Abreise zum Studienort). Da bekommt man ein x faches im Vergleich zu den Hausbaukosten zurück. ....

Ich werde aber sicherheitshalber auch noch bei der AK und beim FA nachhaken.

Lg



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  •  KAMI
21.1.2010  (#13)
Grundstückskauf abschreiben!! - Laut Auskunft bei der AK kann man maximal 2920€ für den Erwerb des Grundstücks abschreiben, Sonderausgaben sind grundsätzlich in dem Kalender(Veranlagungs)jahr zu berücksichtigen, in dem sie entrichtet worden sind. Sie sind daher im Jahr der Bezahlung abzuziehen, unabhängig davon, ob die Bezahlung mit Eigen- oder Fremdmitteln erfolgt ist. So werden wir das machen und jeder von uns Beiden diesen Teil abschreiben, unten habe ich dann nochmal was gefunden mit dieser blöden 1/4 Regelung, also wie andere schon erwähnt haben dass man dann sowieso nicht mehr als 730,- eben das Viertel von 2920€ zurückbekommt.

Freiwillige Beiträge zu Versicherungen sowie Ausgaben für
Schaffung, Errichtung und Sanierung von Wohnraum
Bei diesen Sonderausgaben handelt es sich um die sogenannten "Topfsonderausgaben". Sie können nur bis zu einem maximalen Höchstbetrag von € 2,920.-- abgesetzt werden. Sofern der Alleinverdiener- oder Alleinerhalterabsetzbetrag zusteht steigt dieser Betrag auf das doppelte - somit € 5,840.-- - an. Er wird um € 1,460.-- weiter erhöht, wenn Sie mindestens 3 Kinder haben. Ab einer gewissen Einkommenshöhe vermindern sich diese Sonderausgaben bzw. stehen dann gar nicht mehr zu. Dies berechnet der Einkommensteuerrechner aber automatisch für Sie.

Zu diesen Sonderausgaben zählen im Einzelnen:

- Beiträge an private Lebens-, Kranken-, Unfall- und Pensions-
versicherungen
- Aufwendungen zur Schaffung und Sanierung von Wohnraum
- Erwerb von jungen Aktien

Ausgaben bis 2920 Euro <<

In die Einkommensteuererklärung können Sie Sonderausgaben bis zu einer Höhe von 2920 Euro aufnehmen, steuerlich berücksichtigt wird davon jedoch höchstens ein Viertel, also maximal 730 Euro. Besserverdiener mit einem Einkommen ab 50.900 Euro schauen jedoch durch die Finger: Ihnen steht kein absetzbarer Betrag zu. Eine Einschleifregelung bestimmt die Handhabung von Absetzbeträgen für Einkommensbezieher zwischen 36.400 und 50.900 Euro.

Ich denke jetzt haben wir diese Frage endgültig beantwortet, Danke ALLEN nochmals für die Beiträge und Antworten.

LG KAMI

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  •  höhle
22.1.2010  (#14)
L75 - muss man dieses Formular vor dem Steuerausgleich ans Finanzamt schicken, oder gilt dieses Formular sowieso erst für die Kreditrückzahlung des Eigenheimes und nicht des Grundstückes?

Aufglieder von Sonderausgaben - Formular L75
http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/9999/L75.pdf

danke,
lg

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  •  insis
  •   Bronze-Award
22.1.2010  (#15)
L75 - Grundkosten sind den Baukosten gleichgestellt. Formular also zu verwenden.



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  •  nelly
  •   Silber-Award
22.1.2010  (#16)
saublöde Frage aber: in der Arbeitnehmerveranlagung gibts doch die felder für die aussergewöhnlichen Belastungen; weiters gibts doch die Vorgabe der Finanz, dass nix mehr ans Finanzamt zu schicken ist sondern alles selber aufzubewahren ist (7 Jahre). --> Wozu dann das Formular und wozu verschicken? I steh auf da leitung ... Was wenn man das formular gar nicht ausfüllt sondern einfahc den Betrag gemäß Bankbestätigung in der Arbeitnehmerveranlagung einträgt?? Wo steht, dass man dieses Formular ausfüllen muss - ich wusste das bis dato nämlich nicht ...

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  •  KAMI
22.1.2010  (#17)
@nelly - Wie schon erwähnt wurde du musst einfach nur bei
Sonderausgaben unter dem Punkt
"6.3. Summe aller Beiträge sowie Rückzahlungen von Darlehen und Zinsen, die zur Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum geleistet wurden"

den Betrag den z.B das Grundstück gekostet hat eintragen,
bei elektronischer Abschreibung heißt der Punkt genauso event. ist eine andere Nummer;
du musst keine zusätzlichen Formulare, Rechnungen oder sonstiges ans Finanzamt schicken, nur wenn diese verlangt werden und da meldet sich das Finanzamt bei dir. Und Nachweis für Grundkauf durch Grundbuch, Rechnungen, Kreditbestätigungen usw.. hebt man ja für gewöhnlich sowieso auf, event. konnte ich dir weiterhelfen

LG Kami

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  •  KAMI
22.1.2010  (#18)
Nochmal zur Abschreibung - Was zählt zu den Errichtungskosten eines Eigenheimes?

Zu den Errichtungskosten gehören die Grundstückskosten und alle mittelbaren und unmittelbaren Kosten der Baumaßnahmen:
* Grundstückskosten einschließlich Maklerkosten sowie Aufschließungskosten
* Planungskosten (Baumeister/in, Architekt/in)
* Anschlusskosten an ein öffentliches Versorgungsnetz (Kanal, Wasser, Gas, Strom)
* Kosten der Bauausführung (Baumeister/innenarbeiten, Elektroinstallation, Dachdeckung etc.)
* Kosten für den Ankauf von Baumaterial (Schotter, Zement, Fliesen etc.)
* Kosten der Umzäunung

Keine Sonderausgaben sind hingegen:
* Kosten der Wohnungseinrichtung (z. B. Teppiche, Möbel, Einbauküche, Wandvertäfelung)
* Kosten der Gartengestaltung
* Kosten für vom Eigenheim getrennte Bauten (z. B. Garage oder Sauna neben dem Haus)

Wer den Kauf eines Grundstückes als Sonderausgabe geltend macht, muss innerhalb von fünf Jahren mit Baumaßnahmen beginnen. Der Erwerb des Grundstückes nach der Errichtung des Eigenheimes führt nicht zu Sonderausgaben.

Als Sonderausgaben für die Schaffung von Wohnraum können in der Regel nur die bis zur Fertigstellung (Erteilung der Benützungsbewilligung) des Eigenheimes anfallenden Kosten und die darauf entfallenden Darlehensrückzahlungen inkl. Zinsen geltend gemacht werden. Werden in der Benützungsbewilligung weitere Auflagen erteilt (z. B. Verputz der Fassade), so zählen diese Aufwendungen noch zu den begünstigten Errichtungskosten.

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  •  hotz68
19.11.2010  (#19)
Notarkosten Kaufvertrag Grundstück ! - Hallo !
Kann man das auch abschreiben ?
Werde jetzt ein Grundstück mit meiner Freundin kaufen , da kann ich ja unter Sonderausgaben 5840 € ( Alleinverdiener ) und meine Freundin 2920 € geltend machen - stimmt das so , oder liege ich da falsch ?? Kann ich dann die Kosten vom NOTAR noch zusätzlich angeben , oder ist das dann sowieso 'gedeckt' mit den 5840 € ?

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  •  johro
  •   Gold-Award
19.11.2010  (#20)
Hallo - die Kosten vom Notar wurden bei mir abgelehnt. Auch nach telefonischer Rückfrage keine Chance.

lg
Johannes

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  •  hotz68
19.11.2010  (#21)
@ johro : - Aber die 5840 € für mich , und die 2920 € für meine Freundin
kann ich so eintragen ?
( oder soll jeder die Hälfte des Gesamtbetrages eintragen , das daß Grundstück tatsächlich gekostet hat ? )
Bleibt sich wurscht oda ?

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