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Grundstückskauf inkl. EFH Steiermark – ohne Hauptwohnsitz

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  •  jgoodwill
12.2.2025
5 Antworten | 4 Autoren 5
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Liebe Energiesparhaus Community,
ich lese hier nun seit einigen Wochen aufmerksam mit und möchte nun auch eure Meinung zu unserem "Projekt"  einholen.


Ausgangssituation

Meine Freundin (34J) und ich (36J) planen gerade einen Grundstückskauf inkl. sanierungsbedürftiges EFH (ca. 90J alt) in einer ländlichen Siedlungsgegend in der Steiermark. Wir haben jetzt nicht aktiv gesucht, aber kurzfristig Möglichkeit bekommen, die wir einfach nutzen müssen.
Kaufangebot wurde gelegt und bereits angenommen. Finanzierungsangebot liegt auch bereits vor.
Da wir im Sommer unser ersten Kind erwarten, wollen wir uns keinen zu großen Druck machen. Die Idee wäre also, erstmal nur das Grundstück inkl. Haus kaufen und ab Frühjahr 2026 entscheiden ob wir Kernsanieren oder das Haus abreissen und neubauen wollen. (= Nebenwohnsitz im 1. Jahr). Hier wollen wir uns einfach noch Zeit lassen für Planung etc.

Weiters ist der Garten sehr stark verwahrlost – also wollen wir das erste Jahr dafür nutzen, um den Garten und paar Kleinigkeiten im Haus herzurichten, damit wir zumindest Wochenends dort verweilen können.
 
Unsere Idee zusammengefasst:
1. Frühjahr 2025 Grund kaufen (kleinerer Kredit)
2. Im ersten Jahr Garten herrichten und gleichzeitig überlegen ob Kernsanieren oder gleich Neubau
3. Neubau bzw. Sanierung im Detail planen
4. Ab Frühjahr 2026 entsprechende Förderungen einreichen und weiteren, größeren Kredit aufnehmen
5. Bau- oder Sanierungsstart Ende 2026 bzw. Anfang 2027


Was wäre eure Meinung dazu?
Haben wir etwas nicht bedacht? Kann da etwas schiefgehen? zB. auch in Bezug auf Förderungen? zB. Landesförderung Steiermark "Eigenheimförderung NEU". 


Unsere Bedenken sind jetzt, dass wir sinnvolle Förderungen verlieren könnten (zB. Landesdarlehen, Befreiung Eintragungsgebühren, Jungfamilienbonus) wenn wir unseren Hauptwohnsitz erst in ca. 1-2 Jahren ummelden.

Die "Beraterin" der Förderstelle war leider keine große Hilfe.
Ich hoffe, ich konnte unsere Sachlage einigermaßen verständlich machen und freue mich auf Rückmeldungen.

  •  Hausbau24
12.2.2025  (#1)
Zum Thema Förderung und Co. kann ich leider gar nichts beitragen, da sind andere sicher besser drauf.  
Ganz kurze Anmerkung aber zu eurer Idee - Garten herrichten und dann evtl. wegreißen bzw. Sanierung, wo ihr euch den Garten sehr wahrscheinlich wieder umdreht. Das macht in meinen Augen wirklich gar keinen Sinn und würde für euch hohe Zweifachkosten bedeuten. 

Bitte überlegt euch das nochmal. 

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  •  jgoodwill
12.2.2025  (#2)
Hallo, danke für deine Inputs.

Zum Thema Grundstück / Garten:

Das Haus wurde vor rund 2 Jahren noch vermietet und relativ schlecht gepflegt – entsprechend haben wir ein sehr gutes Angebot ausverhandeln können. Es würde lediglich darum gehen, den Rasen auf Vordermann zu bringen uA. Rasenmähen, Sträuche zurückschneiden und ein paar Hügel zu begradingen. Da würden wir hauptsächlich selbst Hand anlegen.

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  •  Puitl
  •   Silber-Award
12.2.2025  (#3)
Wir haben auch ein Haus umgebaut währenddessen wir den Hauptwohnsitz woanders hatten, anders gehts meistens ja gar nicht.
Die Förderungen haben wir ganz normal für das Objekt an der entsprechenden Adresse beantragt.
Auch solche Sachen wie den Jungfamilienbonus haben wir ohne Probleme bekommen.

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  •  speeeedcat
12.2.2025  (#4)
Wenn ihr bereits jetzt einen Kredit für den Grundstückskauf aufnehmen müsst, sehe ich für das Projekt in den kommenden Jahren schwarz.
Deine ausgerufene Timeline viel zu eng gesteckt. Ihr wisst ja noch nicht mal, ob ihr sanieren oder neubauen wollt. Kostentechnisch wird es dazu nicht allzu große Unterschiede geben.

Die Schwangeschaft macht eine Neuaufnahme eines 2. Kredites nicht leichter, da das Karenzgeld nur zu einem Teil angesetzt werden und somit unter Umständen zu wenig pfändbares Einkommen für zu viel Kredit gegeben ist (Stichwort DSTI).
Die Bewertung wird vermutlich auch ein Thema sein, Stichwort LTV.

Planen, planen, planen. Und eine ehrliche und realistische Kostenschätzung bei der Haushaltsrechnung anstellen.

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  •  jgoodwill
12.2.2025  (#5)
Da bin ich ganz bei dir. Uns wärs natürlich auch lieber, wenn wir erst in 3-4 Jahren ans Sanieren / Bauen denken müssen und bis dahin den kleinen Kredit größtenteils getilgt haben. Das wäre eben die Frage, ob etwas dagegen spricht länger zu warten, oder ob div. Förderungen an den Grundstückskauf gebunden sind. Ich denke da zB. an die Befreiung der Eintragungsgebühren (siehe Anhang)


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(*bis Juli 2026 befristete Gebührenbefreiung (GB-Eintragungsgebühr 1,1 %, Pfandrechtseintragungsgebühr 1,2 %)


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