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Zum Thema Förderung und Co. kann ich leider gar nichts beitragen, da sind andere sicher besser drauf. Ganz kurze Anmerkung aber zu eurer Idee - Garten herrichten und dann evtl. wegreißen bzw. Sanierung, wo ihr euch den Garten sehr wahrscheinlich wieder umdreht. Das macht in meinen Augen wirklich gar keinen Sinn und würde für euch hohe Zweifachkosten bedeuten. Bitte überlegt euch das nochmal. |
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Hallo, danke für deine Inputs. Zum Thema Grundstück / Garten: Das Haus wurde vor rund 2 Jahren noch vermietet und relativ schlecht gepflegt – entsprechend haben wir ein sehr gutes Angebot ausverhandeln können. Es würde lediglich darum gehen, den Rasen auf Vordermann zu bringen uA. Rasenmähen, Sträuche zurückschneiden und ein paar Hügel zu begradingen. Da würden wir hauptsächlich selbst Hand anlegen. |
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Wir haben auch ein Haus umgebaut währenddessen wir den Hauptwohnsitz woanders hatten, anders gehts meistens ja gar nicht. Die Förderungen haben wir ganz normal für das Objekt an der entsprechenden Adresse beantragt. Auch solche Sachen wie den Jungfamilienbonus haben wir ohne Probleme bekommen. |
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Wenn ihr bereits jetzt einen Kredit für den Grundstückskauf aufnehmen müsst, sehe ich für das Projekt in den kommenden Jahren schwarz. Deine ausgerufene Timeline viel zu eng gesteckt. Ihr wisst ja noch nicht mal, ob ihr sanieren oder neubauen wollt. Kostentechnisch wird es dazu nicht allzu große Unterschiede geben. Die Schwangeschaft macht eine Neuaufnahme eines 2. Kredites nicht leichter, da das Karenzgeld nur zu einem Teil angesetzt werden und somit unter Umständen zu wenig pfändbares Einkommen für zu viel Kredit gegeben ist (Stichwort DSTI). Die Bewertung wird vermutlich auch ein Thema sein, Stichwort LTV. Planen, planen, planen. Und eine ehrliche und realistische Kostenschätzung bei der Haushaltsrechnung anstellen. |
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Da bin ich ganz bei dir. Uns wärs natürlich auch lieber, wenn wir erst in 3-4 Jahren ans Sanieren / Bauen denken müssen und bis dahin den kleinen Kredit größtenteils getilgt haben. Das wäre eben die Frage, ob etwas dagegen spricht länger zu warten, oder ob div. Förderungen an den Grundstückskauf gebunden sind. Ich denke da zB. an die Befreiung der Eintragungsgebühren (siehe Anhang) ![]() (*bis Juli 2026 befristete Gebührenbefreiung (GB-Eintragungsgebühr 1,1 %, Pfandrechtseintragungsgebühr 1,2 %) |
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