Fallen Erschließungskosten an die Gemeinde auch an wenn ein bestehendes Grundstück geteilt wird?
Das Grundstück würde in zwei Teile geteilt werden, auf der einen Hälfte bleibt das Haus bestehen und auf der anderen wird neu gebaut.
Anschlussgebühren für Wasser, Kanal, Strom, Gas werden beim Neubau auf der derzeit unbebauten Seite des Grundstücks anfallen, das ist klar aber die Gemeindeabgaben für die Erschließung sollten ja eigentlich schon bei der Ursprungsbebauung abgegolten worden sein oder?
Gesamten Text anzeigen