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·gelöst· Grundstücksvereinigung/ Ergänzungsabgabe Garten [NÖ]

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  •  Tamara
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
1.2. - 19.2.2025
4 Antworten | 4 Autoren 4
4
Hallo 🙂
Ich bin neu hier und brauche euer Schwarmwissen!

Ich habe zwei Grundstücke direkt hintereinander liegend erworben.

Das vordere Grundstück ist im Grundbuch mit 87m2 Baufläche und 113m2 Garten vermerkt.
(Kleines Haus mit Schupfen aus dem Jahr 1930)

Das hintere sind 398m2 reiner Garten und unbebaut!
Ich habe überlegt neu zu bauen und wollte nur mal Infos in der blauen Lagune SCS haben. Daraufhin wurde mir angeraten es neu vermessen zulassen um konkret etwas planen zu können.Im Zuge dessen wurde mir dann wiederum vom Vermesser angeraten die Grundstücke vereinigen zu lassen. Das wär einfacher.
Gesagt getan, beim Nachfragen über die Kosten der Zusammenlegung bei der Gemeinde wurde mir neben einigen Gebühren auch ein Einheitssatz von 965€ genannt!
Als unwissender Laie dachten ich die Gebühren für die Zusammenlegung halt einfach 965€ .
Nun hat mich mein Architekt darauf hingewiesen das dies nicht so ist.
Laut Internet Recherchen zu der Berechnung/ Formel wären das knapp 20tsd €😱 

Meine Frage an euch:
- Wenn die Grundstücke zusammengelegt werden der hintere Teil aber nur Garten ist und sowieso nicht bebaut wird muss man das zahlen? Macht für mich keinen Sinn😰
- Muss ich vl erneut Aufschließkosten zahlen? (Für den vorderen Teil muss das ja schonmal bezahlt worden sein sonst wär kein Haus drauf)

- Der hintere Teil sind 398m2 wird nicht bebaut, muss ich daher trotzdem Aufschließgebühren oder eine  Ergänzungsabgabe zahlen? Wenn ja in welcher Höhe? Ich Blick da nicht so ganz durch es ist ja nur Garten und kein Bauplatz? Oder erst dann wenn ein Bau geplant wäre dort?
Ich freue mich auf Infos und Erfahrungen zu dem Thema! 

Falls es genau das Thema schon gibt sorry 😕für erneutes Nachfrage.
Ich konnte leider nichts passendes zur meiner Situation finden. 
Recht herzlichen Dank an euch! 

  •  KI-Antwort
  •   Dieses Logo kennzeichnet einen Beitrag des energiesparhaus.at-Teams
19.2.2025  (#1)
Die Zusammenlegung der Grundstücke kann verschiedene Gebühren nach sich ziehen, darunter die Ergänzungsabgabe und Aufschließungskosten. Die Ergänzungsabgabe wird fällig, wenn durch die Zusammenlegung eine neue Baufläche entsteht. Da der hintere Grundstücksteil unbebaut bleibt und als Gartenfläche genutzt wird, sollte in diesem Fall keine Ergänzungsabgabe anfallen. Bei der Ersterhebung der Aufschließungskosten wurden diese möglicherweise bereits für das vordere Grundstück gezahlt. Hier entscheidet die jeweilige Gemeinde über die Anwendung der Gebührenordnung, insbesondere ob erneut Aufschließungskosten erhoben werden, falls keine neue Bauabsicht für das hintere Grundstück besteht. Beratung durch einen Fachanwalt oder die Gemeinde kann Klarheit schaffen.

Da die Frage länger unbeantwortet geblieben ist, wurde mittels KI eine Antwort erstellt. Kann diese Antwort stimmen bzw. helfen?

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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
19.2.2025  (#2)
Bei so kleinen Parzellen wird es sehr wsl unerheblich sein, was du an Gebühren zahlen musst, ohne die Vereinigung kannst du es quasi nicht bebauen, weil du den Bauwich auch zu eigenen angrenzenden Parzellen einhalten musst und die Grundstücke ansonsten quasi wertlos wären.

Die Zusammenlegung hat bei mir nicht viel gekostet, Vermesser hat glaub ich 2,5 k gekostet und die ganzen Gebühren inkl Notar waren glaub ich 500, bei mir warens in Summe aber 2500 qm 

Gemeinde meinte ich muss nur für BK 2 eine Ergänzung zahlen, mal schauen was da rauskommt 

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
19.2.2025  (#3)
Ich melde mich hier ausnahmsweise und eigentlich OT OT [Off Topic], um drauf hinzuweisen, dass KI in vielen Bereichen NICHT imstande ist, menschliches Wissen und Denken zu übernehmen bzw. zu ersetzen.

zitat..
KI-Antwort schrieb: Kann diese Antwort stimmen bzw. helfen?

Weder noch!!! Interessant wäre auch, wie die Formulierung genau gelautet hat, die der KI als Sachverhalt bzw. als Frage eingegeben wurde?? War das der idente Text des gesamten Eingangsthreads von Tamara? Oder hat da wer versucht, die wesentlichen Elemente des Beitrags zusammenzufassen und zu präzisieren??

Vorweg: Die Antwort der KI muss im konkreten Fall schon deshalb scheitern, weil es im Eingangsthread keine ausreichenden Angaben und Infos gibt, um hier irgendeine Antwort geben zu können. Die KI hat das offenbar nicht erkannt und "schwafelt" irgendwas aus dem Dunstkreis des Themas daher....

Im Detail:

zitat..
KI-Antwort schrieb: Die Zusammenlegung der Grundstücke kann verschiedene Gebühren nach sich ziehen, darunter die Ergänzungsabgabe und Aufschließungskosten.

Wa sind "Aufschließungskosten"??? Die KI verwendet einen Begriff, den es im NÖ-Baurecht nicht gibt. Sie sagt auch nicht, was sie darunter versteht. Und es ist falsch, dass der Tatbestand einer Grundstücksvereinigung auch "Aufschließungskosten" nach sich zieht.

zitat..
KI-Antwort schrieb: Die Ergänzungsabgabe wird fällig, wenn durch die Zusammenlegung eine neue Baufläche entsteht.

Was ist eine "Baufläche"?? Auch hier wird kein im NÖ Baurecht definierter/definierbarer Begriff verwendet! Wenn damit die Benützungsart "Baufläche" aus dem Vermessungsrecht gemeint sein sollte, dann ist dieser Satz in Zusammenhang mit der ggst. Thematik (Ergänzungsabgabe) völlig falsch!!

zitat..
KI-Antwort schrieb: Da der hintere Grundstücksteil unbebaut bleibt und als Gartenfläche genutzt wird, sollte in diesem Fall keine Ergänzungsabgabe anfallen.

Ist ganz einfach falsch. Ich gehe aus den Ausführungen der KI davor davon aus, dass sich diese Aussage ebenfalls auf eine Zusammenlegung der früheren getrennten Grundstücke bezieht. Dann kommt es bei einer allfälligen Ergänzungsabgabe aber nicht darauf an, ob der Teil des hinzugelegten Grundstückes künftig bebaut wird oder nicht.

zitat..
KI-Antwort schrieb: Bei der Ersterhebung der Aufschließungskosten wurden diese möglicherweise bereits für das vordere Grundstück gezahlt.

"Ersterhebung"??? Die "Aufschließungsabgabe" (auch wieder die falsche Verwendung des Begriffes  "...kosten") ist gem. ausdrücklicher Festlegung in der NÖ Bauordnung eine "einmalige" Abgabe. Bei der Aufschließungsabgabe gibt es somit keine "Ersterhebung", "Zweiterhebung" usw.  Was es in der Folge - auch mehrfach - geben kann, sind Ergänzungsabgaben.

zitat..
KI-Antwort schrieb: Hier entscheidet die jeweilige Gemeinde über die Anwendung der Gebührenordnung,

Eine "Gebührenordnung" ist ganz was anderes. In diesem Thread geht es um Regeln betreffend einer "Abgabe" nach den Bestimmungen der NÖ Bauordnung. Weder in der NÖ Bauordnung noch im NÖ Raumordnungsgesetz gibt es den Begriff "Gebühr". Das Bau- und Raumordnungsrecht enthält keine "Gebührenordnung"!!!

zitat..
KI-Antwort schrieb: insbesondere ob erneut Aufschließungskosten erhoben werden,

Falls mit "....kosten" die Aufschließungsabgabe gemeint sein sollte, hab ich schon gesagt, dass es diese per Gesetz nur "einmalig" geben darf. "erneut" kann es also nicht geben!

zitat..
KI-Antwort schrieb: falls keine neue Bauabsicht für das hintere Grundstück besteht.

Kenn mich jetzt nicht mehr aus. Da ist nun die Rede vom "hinteren Grundstück". Also geht die KI doch nicht von einer Zusammenlegung aus???

Weiters geht die KI in ihrer Antwort überhaupt nicht darauf ein, dass die von @­Tamara selbst angestellte Berechnung mit ca. € 20.000.- in jedem Fall falsch sein muss. Auf diesen Betrag kann man mit keiner möglichen Konstellation nachvollziehbar kommen!!

Die KI-Antwort ist in Summe also irreführend und falsch - und somit völlig wertlos!!!

@Lu1994

zitat..
Lu1994 schrieb: ohne die Vereinigung kannst du es quasi nicht bebauen, weil du den Bauwich auch zu eigenen angrenzenden Parzellen einhalten musst

Du kennst die genaue Lage der beiden Grundstücke zueinander und deren jeweilige Konfiguration??? Du weißt, ob es einen Bebauungsplan gibt oder nicht und wenn es einen gibt, was der dort genau regelt?? Du hast auch berücksichtigt, dass man unter bestimmten Voraussetzungen den hinteren Bauwich mit Hauptgebäuden bebauen darf???

zitat..
Lu1994 schrieb: Die Zusammenlegung hat bei mir nicht viel gekostet, Vermesser hat glaub ich 2,5 k gekostet und die ganzen Gebühren inkl Notar waren glaub ich 500,

Du sprichst von "Gebühren", @­Tamara geht es aber um "Aufschließungsabgabe" bzw. "Ergänzungsabgabe zur Aufschließungsabgabe". UND: für eine simple Grundstückszusammenlegung braucht es keinen Notar. Da musst du als Erklärung dafür deine spezielle Situation näher beschreiben.

zitat..
Lu1994 schrieb: Gemeinde meinte ich muss nur für BK 2 eine Ergänzung zahlen, mal schauen was da rauskommt

Naja - "mal schauen" - bedeutet, dass du nicht sicher weißt, was da kommen könnte. Wenn etwas anderes kommen sollte, als du erwartest, dann ist es aber nach durchgeführter Vereinigung zu spät. Da kannst dann nichts mehr ändern. Gerade wenn es um viel Geld geht - und das trifft beim Thema Aufschließungsabgabe meist zu - sollte man im Vorhinein genau wissen, was raus kommt und nicht nur "mal schauen".  Bei 2.500m² kann selbst die bloße Ergänzungsabgabe für die Bauklasse II - je nach Einheitssatz - gegen € 10.000.- gehen!! 

@­energiesparhaus
Da ich nicht in allen Unterforen ständig mitlese würde mich interessieren, ob und wo es schon weitere Beiträge/Antworten mit KI gibt bzw. ob und wie man diese allenfalls über die Suche herausfiltern kann. Der Benutzer "KI-Antwort" hat leider kein (verfügbares) Benutzerprofil, wo man das gesammelt sehen könnte.




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  •  energiesparhaus
  •   Dieses Logo kennzeichnet einen Beitrag des energiesparhaus.at-Teams
19.2.2025  (#4)
Danke für die ausführliche und hilfreiche Darstellung. Wir sind aktuell sehr intererssiert an Rückmeldungen zu den maschinengenerierten Antworten, da wir die Einsatzmöglichkeiten und insbesondere auch die Grenzen der KI (konkret ChatGPT) hinsichtlich der Anwendung in einem Forum gerne besser kennenlernen würden. Aus diesem Grund generieren wir aktuell täglich maximal eine (=1) KI-Antwort in einem Thread, der länger unbeantwortet geblieben ist und kennzeichnen solche Antworten so, dass dies deutlich ersichtlich ist. Die KI-Beiträge sind für registrierte User über die Detailsuche zugänglich:
https://www.energiesparhaus.at/forum/diskussionssuche_forum.cshtml?q=&Autor=KI-Antwort#Antworten

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