Mir wurde gesagt, dass sei ÖNORM mäßig "vorgeschrieben", aber man könnte es auch weglassen. Thema ist nur, dass die Hebeschiebetür bei hohem Wasserdruck nicht ganz dicht ist.
Andererseits schaut das Gitter nicht gerade toll aus (im Vergleich zu Holzterrasse direkt bis zur Tür) und es müsste wohl schon sehr schütten, damit da was durch das Profil der Tür eindringt.
Hängt auch vom Belag bzw. dem Bodenaufbau ab. Zum Beispiel: Betonplatte im Gefälle, darauf Unterkonstruktion, darauf z. B. Holzdielen - wasserführende Ebene ist die Betonplatte, diese ist einige Zentimeter unterhalb der Hebeschiebetür, ergo keine Gefahr anstauenden Wassers und damit auch kein Rigol-Bedarf.
.. MissT schrieb: Hängt auch vom Belag bzw. dem Bodenaufbau ab. Zum Beispiel: Betonplatte im Gefälle, darauf Unterkonstruktion, darauf z. B. Holzdielen - wasserführende Ebene ist die Betonplatte, diese ist einige Zentimeter unterhalb der Hebeschiebetür, ergo keine Gefahr anstauenden Wassers und damit auch kein Rigol-Bedarf.
So ist es bei uns auch ausgeführt. War auch überrascht, dass da was sein soll.
Wir haben eine nach Süden ausgerichtete unüberdachte Terrasse (es kommt noch eine Markise) mit 6m x 3m. Die HS-Tür dahinter ist zweiflügelig. Die Stufe nach außen ist -3cm und die Terrasse ist mit Granitplatten belegt. Wir haben uns gegen ein Rigol entschieden und es bisher nicht bereut. Das Gefälle der Terrasse beträgt 2,5% und das Wasser rinnt gut weg. Auch bei Extremniederschlägen.
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