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2 Parzellen - In unserem schönen Österreich liegt die Allmacht des Bauens beim Bürgermeister (aus Wahlgründenzwar selten praktiziert, aber er kann alles erlauben verbieten und auch wieder abreissen lassen)
was alles in deiner gemeinde und deinem baureferenten möglich ist, ist eine sache, eine andere ist ein blick in die zukunkt: verkauf trennung, scheidung, ... ich würde vor baubeginn unbedingt die grundstücke zusammenlegen lassen - sollte kein problem sein ... bezüglich der anschlusskosten kann man höflich anfragen, aber die antwort wird ebenso höflich sein baust du auf zwei grundstücken hälst du ja die bauwich (3m) zum nachbarn nicht ein, auch wenn du es selber bist. Dobs |
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Aber nach erteilter Baugenehmigung - kann da dann noch was sein? Wenn man jetzt die Grundstücke nicht zusammenlegen läßt, man aber dann eine Baubewilligung erhält, baut, und irgendwann will man wieder verkaufen - wo können dann noch Probleme auftreten? Mit der Baubewilligung ist doch die Sache gegessen, oder? |
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Hallo yeahright, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Haus auf Grenze zwischen zwei Parzellen |
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baureferentenwort = bibelwort... das man am besten schriftlich kurz festhält. generell ist es sinnvoll, sich mit dem baureferenten gut zu stellen - der legt ja dem bgm. den bescheidentwurf ja nur noch zum abnicken vor...
je nach bauordnung wird die "gekoppelte bauweise" mehr oder weniger bevorzugt - daher kein problem, die ez müssen nicht unbedingt bereinigt werden, wenn irgendwann mal wer draufkommt, kannst du es immer noch machen... beim verkauf kein problem, steht eh im kaufvertrag, was wer kauft. inwieweit es sinnvoll ist, für 1 haus 2 grundstücke zu "verbrauchen", hängt von der individuellen entscheidung ab. das ist dann eine bauplatzbewilligung über 2 grundstücke, die bilden kein "gesamtgrundstück", weil die verschiedenen parzellennummern und ez ja weiter aufrecht bleiben und der grundbuchstand zählt. daher wird's mit den gebühren de jure nicht anders, verhandeln kannst das aber immer - und die meisten referenten sind durchaus verhandlungsbereit, wenn neue hauptwohnsitz-gemeindebürger was wollen... ist bei förderungen auch so. wahrscheinlich wird's eine simultanhypothek auf beide grundstücke... hausnummern sollten kein problem sein, gebühren sind verhandlungssache, max. anschlüsse besonders planen (kanal, telefon, zu- und ableitungen, drainagen). |
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