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Ich glaube du hast das Bild vergessen, also das explizite "hinzufügen zum Bericht", kann das sein? |
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Danke für den Hinweis, Bild wurde hier ergänzt! (peinlich...) |
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Nein gar nicht, die Funktion finde ich persönlich als SW-Entwickler wenig intuitiv ;) |
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Nochmal ein Detailbild |
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Offensichtlich ist das so. Müssen aber nicht zwingend "Öffentliche" Flächen sein. Kann viele Gründe haben. Kann ma so ohne irgendwelche genaueren Angaben nicht sagen. Wann wurde das Haus bewilligt bzw. hat es überhaupt eine Bewilligung? Welche Flächenwidmung hat zu diesem Zeitpunkt gegolten? Wurde bei der Baubewilligung irgendwas über das Servitut/Verkehrsflächenwidmung gesagt/vereinbart/festgelegt? usw... Wie lautet der genaue Text (wörtlich!!) im Grundbuchsauszug. Was steht genau im Vertrag, der zu dieser Grundbuchseintragung geführt hat? Wann erfolgte die Grundbuchseintragung des Servituts? |
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Danke für die Rückmeldung! Das sind gute Fragen. Woher bekomme ich diese Informationen als (neuer) Nachbar? Den Grundbuchsauszug habe ich erst nächste Woche wieder in der Hand, den genauen Text stelle ich dann gerne hier herein. |
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Ich ergänze wörtlich aus dem Grundbuchsauszug - "Auszug aus dem Hauptbuch": "RECHT des Gehens und Fahrens über Grst 56 für Grst 57 58 59" Eingetragen wurde das 1997, vor dem Bau des Nachbarhauses. |
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Baubehörde (Gemeinde - Bauamt) ??? |
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Diese Verträge können meines Wissens nach (nur von einem Anwalt??) ausgehoben und eingesehen werden. |
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Nein. Das Grundbuch ist "Öffentlich", d.h. jeder kann Einsicht nehmen - auch in die Urkundensammlung. Die Abfrage einer Urkunde (z.B. Vertrag) geht sogar über Internet (gegen eine gar nicht hohe Gebühr) |