Hallo, ich soll ein Haus erben auf dem eine Bürgschaft besteht. Wird die Bürgschaft ausbezahlt mit dem bestehenden Geld oder gilt die Bürgschaft nicht als Schuld? Bzw. was passiert mit der Bürgschaft wenn ich das Erbe annehme?
Verstehe die Frage nicht ganz - ein Bürge tritt dem Hauptschuldner entweder durch eine Ausfallsbürschaft oder als "Bürge und Zahler" bei.
Ich vermute hier geht es um das Erbe einer Einlage, die mit einem Pfandrecht belastet ist. Dabei gilt es zu klären, ob das Pfandrecht nach wie vor aufrecht ist und wenn dem so ist, um welche Höhe es sich dabei handelt.
Je nachdem, welche Erbantrittserklärung abgegeben wird, haftet der Erbe entweder bedingt (begrenzt mit dem Wert der Aktiva der Verlassenschaft) oder unbedingt und somit unbegrenzt (und somit auch inklusiver aller Schulden, die der Erblasse hinterlassen hat).
Natürlich kannst du das Erbe auch ausschlagen und dieses somit nicht antreten (beispielsweise wenn die Verbindlichkeiten höher als die Vermögenswerte sind).
Ja sorry hab mich falsch ausgedrückt. Es ist ein Pfandrecht auf der Immobilie. Und wer entscheidet ob ich das Erbe bedingt oder unbedingt annehem kann?