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Haus erben mit Bürgschaft...

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  •  Papi
19.3.2023
5 Antworten | 3 Autoren 5
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Hallo, ich soll ein Haus erben auf dem eine Bürgschaft besteht. Wird die Bürgschaft ausbezahlt mit dem bestehenden Geld oder gilt die Bürgschaft nicht als Schuld? Bzw. was passiert mit der Bürgschaft wenn ich das Erbe annehme?

  •  LiConsult
  •   Gold-Award
19.3.2023  (#1)
Verstehe die Frage nicht ganz - ein Bürge tritt dem Hauptschuldner entweder durch eine Ausfallsbürschaft oder als "Bürge und Zahler" bei.

Ich vermute hier geht es um das Erbe einer Einlage, die mit einem Pfandrecht belastet ist. Dabei gilt es zu klären, ob das Pfandrecht nach wie vor aufrecht ist und wenn dem so ist, um welche Höhe es sich dabei handelt.

Je nachdem, welche Erbantrittserklärung abgegeben wird, haftet der Erbe entweder bedingt (begrenzt mit dem Wert der Aktiva der Verlassenschaft) oder unbedingt und somit unbegrenzt (und somit auch inklusiver aller Schulden, die der Erblasse hinterlassen hat).

Natürlich kannst du das Erbe auch ausschlagen und dieses somit nicht antreten (beispielsweise wenn die Verbindlichkeiten höher als die Vermögenswerte sind).

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  •  Papi
19.3.2023  (#2)
Ja sorry hab mich falsch ausgedrückt.
emoji Es ist ein Pfandrecht auf der Immobilie. Und wer entscheidet ob ich das Erbe bedingt oder unbedingt annehem kann? 

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
19.3.2023  (#3)

zitat..
Papi schrieb: Und wer entscheidet ob ich das Erbe bedingt oder unbedingt annehem kann?

du entscheidest, ob du eine bedingte oder unbedingte Erbantrittserklärung abgibst oder auch das Erbe ausschlagen möchtest.


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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
19.3.2023  (#4)
Heißt also in der Praxis -> Grundbuch, Pfandrecht vs. Liegenschaftswert bzw. was ist noch aushaftend? 

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
19.3.2023  (#5)
Das alles zu erheben (inklusive Testament, Pflichtteile, etc.) ist Sache des Gerichtskommissärs (Notar) und mündet am Ende im Einantwortungsbeschluss.

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