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HiGrundsätzlich kommt es drauf an "wie du es machst".
Es geht nämlich immer um die summen im grundbuch und dann kannst noch immer ein paar sachen wie "investitionen" geltend machen und abziehen. in der praxis wirst die "immobiliensteuer" zahlen müssen, wobei derzeit streiten sie sich und es gibt unterschiedliche meinungen von befreiungen und der höhe usw... im konkreten fall würd ich einen steuerberater befragen, weil du musst es in der einkommenssteuer geltend machen. lg! |
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wie andibru schon schrieb, ist es sehr davon abhängig, - welches haus /privat oder betrieblich, z.b. bauerhaus) man in welchem rechtlichen rahmen kauft, wann was wie im grundbuch eingetragen wurde und wie schnell das wieder weiterveräußert wird. grundsätzliches findet sich seit den stabilitätsgesetzen 2012 in den §30ff estg: http://www.jusline.at/30_Private_Grundst%C3%BCcksver%C3%A4u%C3%9Ferungen_EStG.html dennoch sind nicht werte im grundbuch, sondern die konkreten preise in den verträgen für die besteuerung des gewinns ausschlaggebend: nur für die gebührenberechnung können einheitswerte bzw die werte des grundbuchs relevant sein. genau deswegen wurde auch die "selbstberechnung" de facto abgeschafft bzw. den notaren zur überwachung gegeben... alle anderen gebüheren sind von der zeitlichen abfolge und den jeweiligen verkaufsmodi abhängig (wasser-, kanal-, abfallgebühren)... |