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Haus "überschreiben"

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  •  STEBEA
  •   Bronze-Award
21.2.2025
3 Antworten | 2 Autoren 3
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Servus,

wenn man ein Haus innerhalb der Familie überschreibt ist ja für den Beschenkten die (gestaffelte) Grunderwerbsteuer fällig.

Weiß jemand wie in so einem Fall der Wert des Hauses (und somit die Grundlage für die GrESt) ermittelt wird? Wird da extra ein Gutachter beauftragt der sich an den Marktpreisen orientiert oder geht man da von irgendwelchen Standardwerten aus?

Danke

  •  FranzGrande
  •   Bronze-Award
21.2.2025  (#1)
Basis ist der sog. "Grundstückswert"; diesen kann man auf drei Arten ermitteln, am häufigsten erfolgt die Ermittlung aufgrund des sog. "Pauschalwertmodells", dafür stellt das BMF auch einen Rechner bereit: https://service.bmf.gv.at/service/allg/gwb/

Da sind für eine Ersteinschätzung alle Parameter vorhanden; was Du wissen musst, ist der Bodenwert lt. Einheitswertbescheid des betreffenden Grundstücks sowie dessen Größe, das Alter des Hauses, die Nutzfläche und die letzten größeren Sanierungen.

Alternativ wären die Immobiliendurchschnittspreise lt. Statistik Austria mit einem Abschlag von 28,75 % heranzuziehen: https://www.statistik.at/statistiken/volkswirtschaft-und-oeffentliche-finanzen/preise-und-preisindizes/immobilien-durchschnittspreise

Zultetzt kann ein niedrigerer "gemeiner Wert" durch Gutachten nachgewiesen werden; meistens wird aber der Grundstückswert lt. Pauschalwertmodell herangezogen werden; diese liegen typischerweise (deutlich) unter dem Marktwert.

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  •  STEBEA
  •   Bronze-Award
21.2.2025  (#2)
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Eine Frage noch zum Pauschalwertmodell:
Wie sind die Bodenwerte im Vergleich zu den Marktpreisen angesetzt? 
Wenn ich im oben verlinkten Rechner ein Viertel des Marktpreises angebe (€/m²) dann kommt da noch immer eine sehr hohe Summe raus insgesamt.
Gibts einen Anhaltspunkt den Bodenwert vorab grob zu ermitteln?

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  •  FranzGrande
  •   Bronze-Award
21.2.2025  (#3)
Bodenwerte sind fast zufällig (stammen aus den 1970ern), kann man vorab nicht sagen. Sollte man aber über FinanzOnline  abrufen können, wenn der Einheitswertbescheid nicht vorliegt.

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