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@hausbauer12 - Alle Kosten für Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung können geltend gemacht werden.
http://wien.arbeiterkammer.at/online/page.php?P=68&IP=71242&AD=59738&REFP=0 --> http://wien.arbeiterkammer.at/bilder/d186/Steuer_sparen__2013.pdf |
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Aufpassen bei reinen Materialkosten und Eigenleistungen. Dafür darfst du dann nichts abziehen.
Immer nur von Unternehmern durchgeführte Arbeiten. LG |
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@Baumau - sagt wer?
Nicht als Kosten für Wohnraumschaffung absetzbar sind: -)Wohnungseinrichtung (Möbel, Elektrogeräte), -)Gartengestaltung, -)vom Eigenheim getrennte Bauten wie z. B. Garage, Sauna, Schwimmbad oder Schutzraum außerhalb des Wohnraums, -)nachträglicher Grundstücksankauf des Grundstückes, auf dem Ihr Haus steht. Hier geht es um einen Neubau und nicht um eine Sanierung! |
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Erstmal Danke für Eure Meinungen!
Noch eine Frage zu einem Beispiel: Jetzt hab ich eine Rechnung vor mir für den Rohbau um sagen wir 70.000 Euro. Kann ich da den ganzen Betrag reinschreiben / absetzen? oder muss ich das auf einige Jahre aufteilen? lG Hausbauer |
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@gloitom
hast natürlich Recht. Hab das verwechselt. Ich bei der Sanierung so. Sorry. |
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@hausbauer12 - Du kannst den ganzen Betrag reinschreiben, immer in dem Jahr in dem es angefallen ist, aufteilen wäre zu einfach
Sonderausgaben mit Höchstbetrag und Viertelung, siehe Beitrag oben Seite 33ff |
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Vielen Dank Euch Zweien !! |
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Wenn Ihr gemeinsam baut...lass ein paar Rechnungen auch auf deine Partnerin schreiben...dann hat jeder was zum absetzen....den Höchbetrag hat man schnell erreicht.
lg, |
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hi,
ich weiß jetzt ehrlich gesagt nicht ob ich es richtig verstanden habe. Ich hätte es so verstanden, dass die Höchstgrenze für Sonderausgaben bei ca 3000€ liegt, also nicht der Rede wert wenn man zb wie oben genannt 70.000€ reinschreibt, oder sehe ich das falsch? Ich habe bisher immer nur die Rückzahlungen für den Kredit herangezogen. lg mike |
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Jährliche Obergrenze 2920,- pro (Ehe)PartnerAlso als Alleinverdiener 2920x2=5940,-, dann kann aber die bessere Hälfte nix absetzen...
Und die Kreditzinsen kannst weiterhin (auch nach Baufertigstellung) geltend machen. ng bautech |
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richtig ||
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na da bin ich ja fast beruhigt, nachdem ich den Steuerausgleich schon gemacht habe und keine rechnung reingenommen habe.
Generell ist es aber schon schade, dass man da nicht mehr absetzen kann. |
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@haubilance - Momentan schade, weil man das Geld gleich brauchen könnte... aber über den Finanzierungszeitraum kriegst ja eh wieder was zurück von den Kreditraten
Bei uns wars heuer wieder mal eindeutig eine vierstellige Differenz, mit der lässt sich schon was anfangen. Und das im obigen Beitrag soll 5840,- für beide heissen... sry! ng bautech |
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Hallo bautech, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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wei schaut das mit dem für beide aus?
können das beide machen, wenn der Kredit auf beide läuft und die Rückzahlung entsprechend hoch ist? Ansonsten müsste ich jetzt einmal REchnungen auf beide ausstellen lassen oder? lg mike |
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Die 2920,- können beide abschreibenDas ist rechnungsunabhängig, solange beide im Kreditvertrag stehen.
Und als Alleinverdiener kannst die 2920,- für beide (ergo 5840,-) auf einmal geltend machen... ng bautech |
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wir konnten bei der Wohnung beide den maximalen Betrag absetzen, obwohl die wohnung nur auf einen lief.
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