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Grunderwerbsteuer: 3,5% Eintragung Eigentum GB: 1,1% Makler: 3,6% Beglaubigung Notar: Pauschale vereinbaren, bei mir zB 1000,- + Ust. Bank: Eintragung Pfandrecht: 1,2% BAG: zwischen 1% und 2% Schätzgebühr: 0,2% Legalisierungsgebühr, Abfrage KSV: 1 bis 2 Hunderter Also mit 12% bist du auf der sicheren Seite. |
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Meiner Meinung nach sind die Beglaubigungskosten und der Kaufvertrag zu hoch angesetzt. Kaufvertrag kannst Du auch bei einem Rechtsanwalt machen (meiner Erfahrung nach günstiger als Notar bzw. ist Preis des Vertrages verhandelbar) nur für die beglaubigten Unterschriften brauchst Du einen Notar und das sind meines Wissen nach feste Sätze und haben mit dem Kaufpreis nix zu tun. Es steht auch nirgends geschrieben, dass Du den Vertrag und die Beglaubigung in Wien machen musst, wenn es für Dich z.B. in NÖ oder Burgenland günstiger ist. Hab ich bereits so gemacht. Ich bin aus NÖ, Kaufvertrag hat ein Rechtsanwalt aus OÖ gemacht, Beglaubigung wieder ein Notar aus einem Nachbarort, da der ortsansässige generell teuer und unsympathisch ist. Als Käufer hast Du die Wahl, nicht der Verkäufer. Ich denke, dass Du, selbst mit der Maklerprovision, mit 10% vom Kaufpreis auskommen solltest. BAG Bank und Schätzkosten kommen noch dazu. |
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also die 1.2% Grundbucheintragsgebühr fürs Pfandrecht SIND Bankkosten, die musst du nur zahlen wenn du die Immobilie belasten willst genauso die 3% Bearbeitungsgebühr sind nicht in Stein gemeisselt, da würde ich dann eher mir eine andere Bank bzw einen Vermittler (hust alex - speeeedcat hust) suchen du schreibst hier so ziemlich das Maximum raus, genauso wie es ja kein Makler sein muss, man kann auch was "privat" kaufen dann sparen beide Seiten richtig Geld, in der Zeit von willhaben und co sowieso nichtmehr so verständlich wieso man es nicht zuerst mal privat versucht, denn auch der Verkäufer zahlt drauf für den Makler |
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Hallo username, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Hauskauf Nebenkosten |
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Man muss die Kosten für die Kaufvertragserrichtung und die Übernahme der Treuhandschaft (die verhandelt man mit dem Kaufvertragserrichter Anwalt oder Notar und beträgt je nachdem 0,8% bis 1,5% der Kaufvertragssumme + 20% USt. + Barauslagen bzw. bei höheren Kaufvertragssummen eine Pauschalvereinbarung) von den Beglaubigungskosten (die sind bundesweit im Notariatstarifgesetz einheitlich geregelt, abhängig von der Höhe des Vertragsgegenwertes bzw. des Pfandrechtes und unverhandelbar) unterscheiden. Bei der Finanzierung verlangt die Bank üblicherweise eine hypothekarische Sicherstellung, die mittels Pfandbestellungsurkunde im Grundbuch (C-Blatt) eingetragen wird. Die Kosten für die Eintragung des Pfandrechtes kostet beim zuständigen Grundbuchsgericht 1,2% vom Wert, welcher im Grundbuch eingetragen wird. Dabei handelt es sich um eine ebenfalls unverhandelbare Gerichtsgebühr. Dazu kommt noch die Beglaubigung (Notariatstarifgesetz) dieser Pfandbestellungsurkunde sowohl vom Pfandgeber (= Kreditnehmer) und vom Pfandnehmer (= Bank, da diese ja auch beglaubigt unterfertigen muss). 3% Bearbeitungsgebühr bei Immobilienfinanzierung ist jedenfalls diskussionswürdig. |
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Hallo LiConsult, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Vielen Dank für eure Antworten! LiConsult, danke für die Sätze! Also Kaufvertragskosten sind Verhandlungssache. Ab welche Summe kann man eine Pauschalvereinbarung machen? Was ist ein realistischer Satz für einen 350.00-400.000 Haus? Und wegen der Notarkosten - es gibt zwar Tarife, aber momentan bin ich nur auf einer theoretischen Ebenen (kein konkretes Haus, nur Preisrahmen) und es ist sehr schwer ohne Erfahrung zu sagen, was genau vom Notar gemacht wird und daher kann ich auch die Kosten nicht selber abschätzen. Was sollte man erwarten?Sind die Notarkosten in Bundesländern unterschiedlich? Wo wäre es günstiger? Habt ihr noch Tipps um Nebenkosten zu sparen? Ich würde mich freuen, wenn ihr auch erzählen würden, ob ihr alles bei Notar gemacht haben, oder doch Kaufvertrag beim Anwalt und nur dann Notar und auch warum ihr so entschieden habt? Auf was sollte man allgemein aufpassen? |
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Also für gewöhnlich braucht der Kaufvertragserrichter für den Aufwand rund um Kaufvertragserstellung, Übernahme Treuhandschaft, Abwicklung, Grundbuchseingaben, Löschungen, etc. eine Basiskostenabdeckung. Das wird je nach Komplexität so etwa EUR 2 Tsd. - eher EUR 2,5 Tsd. ausmachen. Ich würde mal meinen, dass so ab 200.000 bis 250.000 aufwärts dann eine %uelle Pauschale sinnvoll ist - für einen Kaufvertragsgegenwert von EUR 400 Tsd. kämen bei 1,2% somit beispielsweise 4.800 (= 400.000 * 1,2%) + 960 USt. = 5.760 zusammen. Die reinen Notarkosten beschränken sich wie erwähnt auf die Beglaubigung der Unterschriften (Kaufvertrag + im Falle eines hypothekarischen Pfandrechtes) - je nach Größenordnung ein "paar Hunderter". Die sind wie erwähnt bundeseinheitlich im Notarstarifgesetz vereinbart. Nachdem der Kaufvertrag die Basis des gesamten Rechtsgeschäftes ist, sollte der Kaufvertragserrichter einer sein, der ordentlich und sauber arbeitet. ... Ist in der Branche leider auch nicht mehr alltäglich, nachdem viele Anwälte/Notare die Arbeit an Mitarbeiter, Konzipienten, etc. hausintern weitergeben und selbst nicht mal mehr kontrollieren. Wir bieten unseren Kunden ein Netzwerk aus einer handvoll sorgfältig ausgewählten und langjährigen Rechtsanwalts- und Notarpartnern an. Wenn Du Bedarf hast, gerne per PN. |