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@ImmoEst, es gilt die Hauptwohnsitzbefreiung: "Steuerfrei ist die Veräußerung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen samt Grund und Boden, wenn es sich dabei um den Hauptwohnsitz der/des Steuerpflichtigen handelt. Der Hauptwohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen) ist das Eigenheim oder die Eigentumswohnung, in dem/der die Verkäuferin/der Verkäufer seit der Anschaffung und bis zur Veräußerung durchgehend für mindestens zwei Jahre gewohnt hat." https://www.oesterreich.gv.at/themen/steuern_und_finanzen/immobilienertragsteuer/Seite.2420007.html |
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ImmoEst müsst ihr nicht bezahlen da ihr - wie geschrieben - unter die Hauptwohnsitzausnahme fällt. Was da noch wichtig ist: es gibt da auch eine "Übergangsfrist". Also man darf auf jeden Fall ein paar Monate schon woanders den Hauptsitz gemeldet haben (bei uns z.B. Umzug im Januar und Verkauf im Juni). Also zumindest 6 Monate ist sicher kein Problem, aber ich glaube es wäre sogar bis ein Jahr möglich. Notarkosten hat komplett der Käufer gezahlt. Einzig die Löschung des Pfandrechts haben wir selbst bezahlt, die der Notar der Käufer für uns mitgemacht hat. Maklerkosten hatten wir keine, da privat verkauft. Hängt also davon ab, ob ihr einen nehmt. Soweit ich weiß, muss davon mittlerweile der Verkäufer einen Teil bezahlen (kann man natürlich beim Preis draufschlagen ) Sondertilgungskosten hatten wir auch nicht, da wir einen variablen Kredit hatten. Bei Fixzins ist die Pönale 1%, soweit ich weiß. In Summe haben wir nur wenige hundert Euro (<200 Eur wenn ich mich richtig erinnere) für die Pfandrechtslöschung mit Notar gezahlt. |
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