|
|
||
viele fragen? - hallo janine!
du bist gleich alt wie mein sohn und ich wäre froh wenn er auch solche fragen stellen würde. gratulation! 1. erhaltenswertes gebäude? ich denke es steht nicht unter denkmalschutz, darum entscheidet der eigentümmer ob er es erhaltet oder nicht. und eine 60-er jahr hütte mit 60 m2 ist eher selten ein architektonisches wunderwerk. wenn du von 60 m2 auf 160 m2 erweiterst, das sind fast 200% zusätzlich, ist es eventuell vernünftiger die alte burg zu schleifen. aber ohne es gesehen zu haben ist es schwierig dazu was zu sagen. ein neubau ist auch eher billiger wie ein zu und umbau. (ausser du machst das "baumax-mässig") 2. wir sind im jahre 2011 und es ist vernünftig erneuerbare energie zu verwenden. das heisst wenn du die alte burg auch mitverwendest, wirst du sie sicher auf "stand der technik" bringen. das heist optimal gedämmt und viel passive energie nutzung. vor allem wenn du auch in der höhe wohnst, wirst du auch viel sonne und wenig nebel haben. da wird heizung dann zu einem zweitrangigen thema weil du nicht viel brauchst. du kannst das mit einer wärmepumpe (sonde oder eventuell sogar nur luft) machen. wichtig ist dann ein niedrigremperatur wärmeverteilsystem. (z.b. fussbodenheizung) oder du betreibst einen schönen pelletsofen im wohnzimmer, wo du 80% wärme in den speicher (für heizung und brauchwasser)abfährst, und 20% direkt in den raum. natürlich dazu eine nicht zu kleine und nicht zu grosse thermische solaranlage. 3. von diesen styropor ziegeln (z.b. isorast)halte ich persönlich gar nichts. nicht nur weil sie viel zu teuer sind und ur aufwendig mit dem immer wieder beton einfüllen, sondern durch das dass innen und aussen dämmung ist isolierst du dir die speichermasse weg. und genau diese brauchst du um die passivgewinne zu speichern. profis nehmen das nicht. preiswert und eine gute lösung ist ein 18-er ziegel mit einer hochwertigen polysterol(sytopor) aussendämmung. sprich mit einem energieberater oder such dir ein/e junge/r architekt/in oder architekturstudennt/in. der/die soll dich beraten und was schönes zeichnen. stell doch mal ein paar fotos hier herein (vom haus meine ich, nicht von dir!) viel erfolg Heinzi |
||
|
||
also die Gemeinde hat mir erklärt das ich das Haus nicht abreisen darf und höchstens auf 130m² vergrößern.
laut: NÖ RAUMORDNUNGSGESETZ 1976 (NÖ ROG 1976) §19 Abs 2 ziffer 4 und Absatz 5 Daher wollt ich wissen ob man da was machen kann. Den neu bauen oder größer bauen wäre wirklich schön! ---- Dankr füe die Infos für die Heizung. Ich werde mich gleich mehr darüber informieren. --- Haus von Vorne! Haus von Hinten! Und unser Vorläufiger Plan fürs neue Haus! Ab den Gang ins Schlafzimmer ist es der neubeu (hinten wird raus gebaut), der altbei wird fast ganz umgebaut und ein neue Eingang gemacht! LG |
||
|
||
Hausplan vom jetzigem Haus!
|
||
|
||
|
||
Hi
ich bin mir jetzt nicht sicher ob die 130m² sich auf die wohnfläche oder die nutzfläche beziehen aber karl oder creator werden dir das sicherlich beantworten können, weil sonst würden ja einige flächen nicht dazu zählen. ich kenne jemanden, der hat einen Hof, der ist ebenfalls erhaltungswüdigesgebäude im grünland, under hof hat sicherlicht 300m² oder sogar mehr. heizung: ich persönlich halte nicht so viel von wärmepumpe bei einem althaus, meiner meinung gehört in ein altes haus ein feuer, weil es einfach andere dämmwerte hat. also ich persönlich würde eine pelletheizung machen. ich bin kein freund der styroporziegel, da du dann innnen auch styropor hast. ich würde massiv mauern, ist meiner meinung auch einfacher, da du nicht so viel abstützen musst und ziegel einfach ein anderes wohngefühl sind. lg |
||
|
||
altes Haus - nAbend.
Wenn ihr die Hütte Deinen Schwiegereltern eh abkaufen müsstet, warum verzichtets net drauf und kaufts euch ein eigenes unverbautes Grundstück? Denn in der Alt- Haus Version habts hauptsächlich Nachteile: * Ihr müßts sanieren * Ihr dürfts nur 130m2 bauen * Die Hütte wird ewig im (gewidmeten) Grünland stehen ICH tät mir das mit gem Kauf gründlichst überlegen! lg & viel Erfolg, Wolfgang |
||
|
||
Hallo Gast, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Hauszubau! |
||
|
||
|
||
|
||
Danke! - Also von den Styroporziegel bin ich jetzt abgekommen. Mit der pelletheizung kenn ich mich noch zu wenig aus deshalb muss ich mich erst schlau machen. Aber danke für den Tipp. Wegen dem Haus: wir überlegen jetzt seit ca. 1,5 Jahren ob wir dort bleiben wollen. Jetzt wohnen wir ja drinnen. Wir haben uns auch schon ein paar Grundstücke angeschaut und die sind leider alle viel zu Teuer. mein Freund ist das Landleben gewohnt und will es eig. nicht aufgeben. jetzt haben wir 3000m² Grund dabei und es wird uns wahrscheinlich unter 50.000 kommen. Ein neuer Grund bei uns im Bez. kosten zwischen 55 und 80€ pro m² also viel zu viel. Ich glaube die 130m² beziehen sich auch die Nutzfläche. Wir haben die Stiegen also nicht zu den 130m² gezählt. Kann man sonst noch etwas abrechnen? *** ich kenne jemanden, der hat einen Hof, der ist ebenfalls erhaltungswüdigesgebäude im grünland, under hof hat sicherlicht 300m² oder sogar mehr. *** Cool, dann muss man nur noch wissen wie er das gemacht hat !?? LG |
||
|
||
.Zur Frage Wohnnutzfläche:
Lt. Wohnungsförderungsgestez 8304-8 wird wie folgt berechnet: Die gesamte Bodenfläche abzüglich der Wandstärken und der im Verlauf der Wände befindlichen Ausnehmungen, der Keller- und Dachbodenräume der Stiegen, Loggien, Balkone, Terrassen, Wintergärten, der für berufliche Zwecke spezifisch ausgestatteten Räume sowie der Verkehrsflächen und der Gemeinschaftsräume jedoch nur bei Wohnhäusern. Abreißen und Neubauen ist beim Geb gem. NÖ ROG nicht zulässig! Die 130m² dürfen für "familieneigenen Wohnbedarf" auf max. 260m² ausgeweitet werden!! Die dürfen sogar in Wohneinheiten aufgeteilt werden. Da hat die Gemeinde den 2. Satz in § 19 Abs. 5 Z 2. nicht gelesen. Es steht da nichts davon, dass 1 Familie nur max. 130m² haben darf. Und trotzdem: Ich bin da eher bei Kraweuschuasta - es ist und bleibt Grünland und hat damit rechtlich diverse Einschränkungen. Ich persönlich würde mir keine altes Geb kaufen, max. geschenkt nehmen. Was soll´s eigentlich kosten?? |
||
|
||
Das heißt wir dürfen bis zu 260m² bauen?
wäre ja sehr cool =)) also auch ein Arbeitszimmer damit mein Freund auch Sachen für die Arbeit daheim machen kann? Also beim alten Haus ist der Preis noch nicht klar, mein Freund würde es erben aber da noch Schulden offen sind wollen meine Schiegereltern es uns verkaufen. Es wird für das Haus mit 60m² + 3000m² Grund unter 60.000€ kommen aber wie viel darunter erfahren wir erst ende des Jahres. (da müssen sich meine Schwiegereltern noch beraten) ich hoffe um die 45.000€ den dann können wir auch mehr ins neue Haus stecken. Insgesamt wäre es schön wenn wir nicht über 170.000 € kommen. Laut einem Bekannten wird der Um und Zubau laut Plan am obigen Bild um die 110.000€ kosten, ist aber nur eine zirka Angabe da wir ja noch nicht genau wissen aus welchen Materialen wir alles bauen. Ein neuer Grund würde für 1000m² um die 70.000€ kosten (hab ich heute einen gesehen, 5 Min von uns entfernt) und ein neues Haus dann bis höchstens 100.000€ bauen wird sich nicht ausgehen... ..... ja das habe ich schon mitbekommen, Mir ist gesagt worden das ich keinen weiter Garage bauen darf da unsere Werkstadt (zu der keinen Zufahrtmöglichkeit besteht) als Garage gewidmet ist und 2 Garagen ausrechend sind. Früher muss bei diesem Haus auch einiges nicht mit rechten Dingen zugegangen sein, da diese Werkstadt über 2 Grundstücke steht. Diese müssen wir vor dem Bau zusammenlegen, da auch das neue Haus sonst über beide Grundstücke stehen würde. Auch der Einreichungsplan stimmt mit den Maßen vom echten Haus nicht immer überein. ….. Ich dachte nicht dass das vor dem Bau so aufwendig wird. Bevor ich diesen Plan gezeichnet habe, habe so viele andere gezeichnet wo immer irgendwas nicht passte…. LG |
||
|
||
die euphorie muss ich bremsen was "erforderlich" ist, entscheidet - die gemeinde in person des bürgermeisters als baubehörde 1. instanz. wenn ich bürgermeister also was nicht haben will, berufe ich mich darauf und auf §19 abs. 5 z 1 lit. a-c nö rog: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2011090/LRNI_2011090.html und lasse alles prüfen, was da so drinsteht. means: das haus ist wie ein LOTUS (lots of trouble, usually serious) und das würde ich auch beim kaufpreis ansprechen. de facto kriegst du das fast geschenkt, sowas will niemand, wenn er wirklich schnell viel fläche braucht. interessant ist ggf. auch die abhandlung aus 2006, auch wenn's zwischenzeitlich schon ein paar änderungen gab: http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:pN3b6XJHLZYJ:bscw.archlab.tuwien.ac.at/pub/bscw.cgi/d1053429/Bericht_Gr%C3%BCnlandbauten_IFOER4.pdf+Raumordnungsgestz+N%C3%96+ris+8304-8&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=at |
||
|
||
..der §19 Abs. 5 Z 1 lit a-c ist für Wohngebäude nur bedingt oder sogar gar nicht anwendbar. Es gibt da laut den Baurechtsjuristen des Landes die "lex spezialis" für Wohngebäude der Z 2, die eine Ausweitung auf 130m² jedenfalls zulässt. Auch die weiteren 130m² sind nicht ausdrücklich auf eine "Erforderlichkeit" ausgerichtet, sondern heißt es wörtlich "wenn ein familieneigener Wohnbedarf gedeckt wird".
Zu beachten auch der letzte Satz der Z 3: Wenn ich aus einem bisher anders genutzten Gebäude ein Wohngebäude mache, dann gelten nicht einmal diese im Z 2 festgelegten Obergrenzen!! Unterm Strich ist also der Erweiterung der als Wohngebäude genutzten GeB´s Tür und Tor geöffnet. Eine rechtliche Einschränkung auf weniger als die 2 x 130m² scheint da kaum zu greifen. Im Übrigen speziell @Janii: "....Früher muss bei diesem Haus auch einiges nicht mit rechten Dingen zugegangen sein, da diese Werkstadt über 2 Grundstücke steht. Diese müssen wir vor dem Bau zusammenlegen, da auch das neue Haus sonst über beide Grundstücke stehen würde. Auch der Einreichungsplan stimmt mit den Maßen vom echten Haus nicht immer überein....". Heißt das, dass das HAus nicht der Bewilligung entsprechend errichtet ist und dass es diverse konsenslose Abweichungen gibt?? Wenn ja, dann vergiss es und lass die Hände davon. Zur Garagenfrage: Es stimmt nicht ganz, dass man nur 2 Garagenbauen darf. Es geht nicht um Garage oder Werkstatt und was erforderlich ist. Grundsätzlich sind die Nebengebäude im Nahbereich eines GeB geregelt. Diese dürfen in Summe 50m² Grundrissfläche nicht überschreiten. Bis dahin darfst du Nebengebäude der verschiedensten Nutzung errichten (Garagen, Werkstätten, Gertengerätehütten usw.). |
||
|
||
Jetzt bin ich ein bisschen verwirrt.
Was muss ich meiner Gemeinde jetzt vorlegen damit ich auf 160m² bauen darf? Also die Außenmauern stimmen mit dem Plan von der Gemeinde überein. Eine Innermauer ist um 20cm versetzt so das unser SZ kleiner ist und das WZ größer ist als am Plan. Auch 1 Fenster ist um 20cm weiter rechts gebaut worden. Das Fenster wir im neuen Haus nicht bleiben doch die Wand schon. Ist das so schlimme? Ok dann werde ich die einmal abmessen und sehen ob es sich ausgeht. Danke! Lg |
||
|
||
ich widerspreche karl10 höchst ungern... und es geht gar nicht primär um das ausmaß flächenausweitung. mir ist der unterschied zwischen z 1 und z2 leg. zit vollkommen klar und genau deswegen habe ich auch ausdrücklich als bürgermeister geschrieben
. durch z2 wird ja nur eine z1 lit. b aufhebende spezialregelung betreffend die erweiterbaren flächen geschaffen. da sind sich ja eh alle einig. als bürgermeister, der sowas ned mag, argumentiere ich einfach mit dem gesamten §19 abs. 5 und erkläre, dass der gesamte abs. 5 die gebäude im grünland regelt. da wird's schon bei z1 lit. a lustig, denn auch jetzt kann das gebäude ja genutzt werden. z1 lit. c ist für mich als bürgermeister natürlich ein freibrief, ich kann bei jeder planvorlage im zuge der erforderlichkeitsprüfung erklären, dass man das anders lösen könnte... da drehe ich den spieß bezüglich der - möglichen - umwidmung bestehnder gebäude einfach um. |
||
|
||
hab´s fast erwartet...dass mich creator da ein wenig "zurechtrücken" musste. Das Gesetz ist da halt - wie sooft - schlecht und unklar geschrieben. Es ist creator durchaus Recht zu geben, dass die Zif.2 für die Wohngebäude nur klarstellen will, dass bei diesen die Unterordnung der Erweiterung gegenüber dem ursprünglichen Bestand nicht gilt: z.B. 60m² Altbestand auf 130m² ausweiten. Da in der Zif.2 ausdrücklich nur eine Ausnahme von der Zif. 1 lit. b) angeführt ist, ist es wahrscheinlich so, dass die lit. a) und c) der Zif.1 auch bei Wohngebäuden voll gelten. D.h. Die Erweiterung muss erforderlich sein und darf nicht durch Änderungen des Verwendungszweckes bestehender Gebäudeteile erreichbar sein (so wie es creator meint). Nur wenn das zutrifft, darf ich beim Wohngebäude ausnahmsweise auch "übergeordnet" erweitern. - Das ist mir schon klar.
Nicht ganz dazu passt dann die mögliche Erweiterung auf insgesamt 260m² Wohnnutzfläche. Welcher Erforderlichkeitsprüfung unterliegt dann diese?? Auch auf Basis Zif. 1 lit.a)?? Wie soll ein "erforderlicher" Wohnbedarf objektiv und nachvollziehbar geprüft werden?? Und wie schon erwähnt, zählen diese Flächengrenzen überhaupt nicht und sind nach oben offen, wenn ich den Verwendungszeck eines bestehenden Gebäudes erst auf Wohnnutzung ändere. Da gibt es weder Größenbeschränkung, noch Erforderlichkeitsprüfung (die Zif. 3 ist von Zif. 1 unabhängig zu sehen)! Was wollte der Gesetzgeber mit all dem bei den Wohngebäuden tatsächlich erreichen bzw. regeln?? Es ist für mich (und viele andere auch) nicht ganz klar, wie das Gesetz hier wirklich zu interpretieren ist. Ich weiß jedoch, dass jedenfalls die Politik diese Regelung mehrheitlich als Freibrief bis 260m² sieht und dass das auch die meisten Sachverständigen und Baubehörden großzügig handhaben. Bin daher dieser üblichen Praxis erlegen, muss aber zugeben, dass der Hinweis von creator im Sinne einer korrekten Gesetzesauslegung nicht von der Hand zu weisen ist. @Janii: also wenn´s keine anderen Abweichungen sind als die Zwischenwand und das Fenster, dann vergiss das gleich wieder. Hat zunächst nach deiner Schilderung dramatischer geklungen. |
||
|
||
Die Texte muss ich mir immer 3 mal durchlesen damit ich alles verstehe =) Das heißt also ich muss den Bürgermeister fragen und wenn er das Ok gibt kann ich meiner 160m² machen? Und wenn er nein sagt habe ich ein Pech? Das erste mal als ich auf der Gemeinde war haben die mich zu einer Abteilung für Bau (ich weiß leider nicht mehr wie diese geheißen hat) geschickt. Die sagten auf 130m² ja aber entweder einen Stock oder neben dran bauen, beides geht nicht. Der Bürgermeister könnte aber sagen, ja ihr könnt 160m² bauen wie ihr wollt? LG |
||
|
||
also - Ich sehe es wie Karl 10 würd die Finger davon lassen. Creator und Karl 10 kennen sich rechtlich wirklich sehr gut aus und kommen nicht auf einen Nenner. Jetzt kannst dir vorstellen wie es dir mit dem Bürgermeister ergehen wird. Da kannst wahrscheinlich ewig herumstreiten das ist sicher nervend.
lg Ran |
||
|
||
Also was heißt "erforderlich"?
Wir wollen wenn es geht 3 Kinderzimmer da wir einmal 3 Kinder haben wollen (falls wir die Meinung nicht nach dem ersten ändern) und ein größeres Wohnzimmer da unser jetziges mit ich glaube 12m² für 2 Erwachsene, unsere 2 Katzen und 1 Hund und später mal 3 Kindern zu kein ist und ein Arbeitszimmer weil wir später vielleicht mal Selbstständig sein wollen. Nebengebäude können wir nicht als Wohnfläche nutzen und unser Dachboden würde höchstens für 1 Zimmer reichen, mit den vielen Schrägen. .... Eine weiter Frage ist mit eingefallen: Wie ist das mit dem Dach? darf ich jedes Dach auch mein Haus oder wird das auch per Gesetzt geregelt? LG |