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Heizkostenabrechnung mit Wärmemengenzählern

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  •  pinky
20.7. - 16.9.2016
33 Antworten 33
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Hallo liebe Community,

mein Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen, eine zur Selbstnutzung und zwei zur Vermietung, ist seit Mitte 2015 fertig, zuverlässige Mieter wurden gefunden *aufholzklopf" und bisher läuft ja auch alles pippifein emoji
Nun gibt es da aber eine Thematik, bei der ich mich nicht zur Gänze auskenne: als Heizungssystem dient eine Wärmepumpe, die mittels Erdkollektoren alle drei Wohnungen über eine Fußbodenheizung mit Wärme versorgt, wohingegen das Warmwasser in den Mietwohnungen zentral aufbereitet wird. Für die beiden Mietwohnungen wurden vom Installateur jeweils Wärmemengenzähler montiert, womit man recht leicht die die Wärme in kWh ablesen kann, die in die Fußbodenheizung fließen. Nun aber das Mirakel, vor dem ich stehe: wie genau verrechne ich nun meinen Vermietern korrekt die Heizkosten? So viel ich bereits in Erfahrung bringen konnte, ist es mit einer einfachen Multiplikation der verbrauchten kWh mit den landesüblichen Tarif pro kWh Strom nicht getan. Doch wie gehe ich es korrekterweise an?
Habe versucht mich durch Internetrecherchen in die Materie einzulesen, aber eine für mich verständlich Lösung konnte ich leider noch nicht finden . . . vielen Dank an alle, die mir hier ein wenig Licht in die (dunkle) Thematik bringen können!

  •  bautech
  •   Gold-Award
20.7.2016  (#1)

zitat..
pinky schrieb: Doch wie gehe ich es korrekterweise an?


Ob das korrekt ist oder ned weiß ich nicht, aber ich würds so machen (Voraussetzung is ein eigener Stromzähler für die Wärmepumpe + Begleiterscheinungen im System):

- verbrauchte kWh lt WMZ zusammenrechnen
- Gesamtsumme mit verbrauchtem Strom lt Zähler in Relation stellen (erzeugte kWh zu verbrauchtem Strom)
- verbrauchsabhängig verrechnen

Ob das so sein darf weiß ich echt nicht, aber so wärs mMn ehrlich!

ng

bautech

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  •  dyarne
  •   Gold-Award
20.7.2016  (#2)
rechtlich kann ich es dir nicht erklären, nur technisch.

das verhältnis jährlicher strominput zu wärmeoutput ist die jahresarbeitszahl jaz.

um die zu bekommen zählst du einmal im jahr zum stichtag wärme und strom, und dividierst diese. da sollte zwischen 4 und 5 rauskommen.

ist wie beim auto der verbrauch auf 100km...

mit dieser jaz gehst du nun zu den einzelnen wohnungs-wärmeverbräuchen und dividierst.

so werden bsüplw aus 11.000 kwh wärme -> 2.440kwh strom die du verrechnest...

plus einem aufschlag für bereitstellungsverluste, anlagennutzungsgrad u.ä...

edit: überschnitten mit bautech...

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  •  pinky
20.7.2016  (#3)
Habe keinen eigenen Stromzähler für die Wärmepumpe, lediglich für den Allgemeinstrom, worunter auch die Wärmepumpe fällt. Lässt sich nicht vom System meiner KNV Topline 1145-10-PC ablesen, wie viel Strom verbraucht wurde?

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  •  dyarne
  •   Gold-Award
20.7.2016  (#4)
nein, keine wp hat einen stromzähler eingebaut, höchstens virtuelle schätzeisen.

den stromzähler solltest du (wie jeder wp-besitzer) nachrüsten...

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  •  Hannes17
20.7.2016  (#5)

zitat..
dyarne schrieb: den stromzähler solltest du (wie jeder wp-besitzer) nachrüsten...


Ich hab bei Amazon ein Strommesser von B+G bestellt, welcher den Verbrauch der WPWP [Wärmepumpe] messen wird. Hab das Gerät auch schon im Einsatz bei einigen Usern auf Fotos hier im Forum gesehen.

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  •  klima2020
20.7.2016  (#6)
Bei insgesamt drein Einheiten unterliegt man nicht dem Heizkostenabrechnungsgesetz mit den entsprechenden Anforderungen. Um trotzdem eine gewisse rechtliche Sicherheit zu bekommen empfiehlt es sich auf jeden Fall die verbrauchte Gesamtenergie für Heizung und Warmwasser zu erfassen. Bei einer Solewärmepumpe hat man sehr geringe Betriebskosten, daher wird eine weitere Kostenerfassung nur höhere Kosten verursachen. Die Kosten mittels m² Schlüssel aufteilen wird letzendlich am günstigsten kommen. Eine präzise Abrechnung mit geeichten Wärmezähler würde bereits hohe Grundkosten herbei führen.

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  •  pinky
21.7.2016  (#7)

zitat..
Hannes17 schrieb: Ich hab bei Amazon ein Strommesser von B+G bestellt, welcher den Verbrauch der WPWP [Wärmepumpe] messen wird. Hab das Gerät auch schon im Einsatz bei einigen Usern auf Fotos hier im Forum gesehen.

Wäre wahrscheinlich die bei weitem günstigere Variante solch einen Strommesser nachzurüsten als einen kompletten Stromzähler, vermute ich, außerdem haben wir im Zählerkasten nicht mal mehr Platz für einen zusätzlichen Stromzähler! Welchen Strommesser hast du da genau gekauft? Wäre dieser dafür geeignet: https://www.amazon.de/E-Tech-DRT428BC-Stromz%C3%A4hler-Drehstromz%C3%A4hler-Energiemessger%C3%A4t/dp/B006J3A8MC/?ie=UTF8&tag=wwwenergiespa-21

zitat..
klima2020 schrieb: Bei insgesamt drein Einheiten unterliegt man nicht dem Heizkostenabrechnungsgesetz mit den entsprechenden Anforderungen. Um trotzdem eine gewisse rechtliche Sicherheit zu bekommen empfiehlt es sich auf jeden Fall die verbrauchte Gesamtenergie für Heizung und Warmwasser zu erfassen. Bei einer SoleWärmepumpe hat man sehr geringe Betriebskosten, daher wird eine weitere Kostenerfassung nur höhere Kosten verursachen. Die Kosten mittels m² Schlüssel aufteilen wird letzendlich am günstigsten kommen. Eine präzise Abrechnung mit geeichten Wärmezähler würde bereits hohe Grundkosten herbei führen.

Die verbrauchte Energie für Heizung zu erfassen, würde ja Sinn machen und ist scheinbar mit dem Nachrüsten eines Strommessers zu bewerkstelligen! Warmwasser wiederum wird sowieso aus effizienztechnischen Gründen in jeder Wohneinheit dezentral aufbereitet, also hier ist muss nicht gehandelt werden.
Welche "hohen Grundkosten" kann man bei Wärmemengenzählern erwarten, wenn diese nun bereits angebracht wurden und im Einsatz sind?

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Hallo pinky,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Heizkostenabrechnung mit Wärmemengenzählern

  •  chris23
  •   Silber-Award
21.7.2016  (#8)
Also ich kann Dir sagen wie das bei uns gemacht wird, wir werden alle von einem zentralen Heizhaus aus versorgt und jedes Haus hat einen eigenen Wärmemengenzähler. Das ganze ist nach HKAG. An dieses bist Du bei drei Einheiten nicht gebunden aber wenn schon alles da ist, ist es sicher kein Fehler es so zu machen und so schwer ist das auch nicht.

Es wird gemessen:
1. Primärenergie (Gesamter Verbrauch an bei uns Holzpellets in KWH, bei Dir wohl der Strom für die Wärmepumpe in KWH)

2. Jedes Haus hat einen WMZ, die verbrauchten KWH werden zusammengerechnet. Das sind dann etwas weniger als die KWH der Primärenergie weil es auf dem Weg verluste gibt.

Jetzt werden die Kosten für die Primärenergie durch die tatsächlich bei den Häusern verbrauchten KWH dividiert. So hat man den Preis für eine KWH Verbrauch beim Haus.

Diese Kosten werden zu 40% nach Quadratmetern und zu 60% nach Verbrauch aufgeteilt.

Beispiel:
Primärenergieverbrauch 1200 kwH
Kosten dafür: 120 Euro

Verbaruch Haus 1 300 kwH, 100 qm
Verbrauch Haus 2 400 kwH, 100 qm
Verbrauch Haus 3 300 kwH, 120 qm
Summe Verbrauch: 1000 kwH
Summe Quadratmeter: 320 qm

120 Euro / 1000 kwH = 12 ct. / KwH
120 Euro / 320 qm = 37,5 ct. / qm

Kosten Haus1:
300 kwH * 12ct + 100qm * 37,5 ct = 36 Euro * 60% + 37,50 Euro * 40% = 36,60 Euro

Kosten Haus 2:
400 kwH * 12ct + 100qm * 37,5 ct = 48 Euro *60% + 37,50 Euro * 40% = 43,80 Euro

Kosten Haus 3:
300 kwH * 12ct + 120qm * 37,5 ct = 36 Euro *60% + 45 Euro * 40% = 39,60 Euro

Summe Kosten = 36,60 + 43,80 + 39,60 = 120 Euro

So das war jetzt etwas kompliziert aber wenn Du es Schritt für Schritt nachvollziehst wirst Du sehen es ist gar nicht so kompliziert. Und wenn man sich einmal eine Excel Vorlage macht muss man nur noch die Verbräuche eintragen jedes Jahr.


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  •  chris23
  •   Silber-Award
21.7.2016  (#9)
Nachtrag: Ich würde nur einen Stromzähler installieren der auch geeicht werden kann bzw. ausgetauscht wird wenn er nachgeeicht werden muss. So teuer ist das auch nicht, ein Ferriszähler kostet so um die 200 Euro so weit ich weiß plus Installationskosten.

Sämtliche anderen Zähler sind angreifbar weil man eben nicht nachweisen kann, dass sie korrekt messen.

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  •  chris23
  •   Silber-Award
21.7.2016  (#10)
Nachtrag 2: Bei dir werden die bei den Wohnungen ankommenden kwH natürlich mehr sein als die kwH Strom die in die Wärmepumpe fließen, ansonsten bleibt die Rechnung aber gleich.

Allerdings solltest Du für Deinen Teil auch noch einen Wärmemengenzähler installieren, sonst fehlt Dir die Summe der Verbräuche.

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  •  pinky
  •   Bronze-Award
26.7.2016  (#11)
Stand der Dinge ist nun mal folgender und damit muss ich jetzt für die Heizkostenabrechnung 2015 auskommen: es gibt keinen Stromzähler für die Wärmepumpe und keinen Wärmemengenzähler für meine Wohnung! Liest sich folgende Anmerkung und folgender Rechenweg halbwegs korrekt, damit ich abrechnungstechnisch dies mal abschließen kann:

"Die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe liegt zwischen 4 und 5, sprich mit 1 kWh Strom können 4 bis 5 kWh Energie im Idealfall erzeugt werden! Ich würde die goldene Mitte annehmen, sprich 4,5 plus (bzw. minus) einem kleinen Aufschlag (0,5) für Bereitstellungsverluste, Anlagennutzungsgrad u.Ä.! Somit ergeben die Heizkosten die Stromkosten dividiert durch 4. Diese Vorgehensweise wurde gewählt, weil für die Wärmepumpe alleine kein eigener Stromzähler vorhanden ist!" ?

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
26.7.2016  (#12)
nicht nur nach kwh abrechnen.. - ...man muss auch nach m2 abrechnen, es sind verteilerschlüssel anzuwenden (meist 65% WMZ, 35% grundkosten nach m2). die grundkosten sind notwendig, da fallen wartungsaufwände, mietkosten WMZ, eichgebühren/batterientausch für WMZ, kaminreinigung (bei dir nicht notwendig). zudem geht es darum, dass wohnungen unter mindesttemperaturen (<15°) auf nachteil der WMZ-messung anderer wohnungen gehen um 22°-wohnraumtemperatur zu erreichen. zwischen den wohnungen gibt es keine gesetzlichen baulichen wärmedämmanforderungen (nur für trittschall und brandschutz gibts anforderungen zur wohnungsabtrennung).

ich denke, du hast auch einen denkfehler: du müsstest auch für deine wohnung und für die allgemeinflächen jeweils getrennte heizkreise mit getrennten WMZ haben. dann rechnest alle heizungskosten (verbrauchskosten + wartungskosten) zusammen und für jede wohnung (inkl. deiner wohnfläche) ergibt sich der kostenanteil aufgrund der WMZ/flächen-mischformel. Reparaturen darfst nicht weiterverrechnen, diese werden ja durch mieten abgedeckt.

du musst ein excel-gerüst bauen mit viel hirnschmalz, sodass du nur mehr jährlich die WMZ messen brauchst. oder du machst es wie die meisten vermieter: schreibst irgendwas in den vertrag (preis pro kwh, pro m2 mit VPI-anpassung) und hoffst dass niemals jemand das bis zu 3 jahre rückwärts einklagt. wird wohl kaum jemand machen, wenn du fair abrechnest wird der sich da nicht viel holen können.

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  •  pinky
  •   Bronze-Award
28.7.2016  (#13)
Vielen Dank für die bisherigen Tipps, ihr seid echt eine große Hilfe! Mein Installateur meint, dass die Wärmepumpe selbst eventuell einen Wärmemengenzähler im Gerät integriert hat, aber das muss er erst mal checken. Könnte das echt der Fall sein bei KNV Topline 1145-10-PC?

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  •  dyarne
  •   Gold-Award
28.7.2016  (#14)
ja, die hat einen 'echten' wmz an Bord..,

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  •  pinky
  •   Bronze-Award
28.7.2016  (#15)
Aber kann dann der "echte" Wärmemengenzähler in der Wärmepumpe unterscheiden, wofür er die Wärme erzeugt hat? Ich formuliere meine Frage deshalb in dieser Form, da die Wärmepumpe zugleich auch (nur) mein Warmwasser aufbereitet und das sollte ja außen vor gelassen werden!

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  •  Richard3007
28.7.2016  (#16)
Ja kann er

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  •  pinky
  •   Bronze-Award
29.7.2016  (#17)
Na wunderbar, dann brauche ich zumindest für meine Wohnung keine Wärmemengenzähler, sondern kann das durch eine einfache Schlussrechnung heraus rechnen! Somit ist das einzige, was noch fehlt, ein Stromzähler, der nur die Wärmepumpe erfasst, wenn ich das richtig verstanden habe?!

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  •  Richard3007
29.7.2016  (#18)
Ja dazu brauchst einen 3 Phasen für den Verdichter, einen 1 Phasen für die WPWP [Wärmepumpe] Steuerung. Nicht geeichte von B+G kosten zusammen ca. 80,- auf Amazon.

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  •  Hannes17
29.7.2016  (#19)
Hab mir schon ein 3-Phasen Gerät bestellt. Brauch ich dann noch ein Zweites für 1-Phase, oder ist das "nice to have"?
WPWP [Wärmepumpe] kommt übernächste Woche. Hätte noch Zeit zum bestellen.

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  •  Richard3007
29.7.2016  (#20)
Mit dem 1Phasen kannst den Reglerstrom messen. Sonst hängt er am HH Strom und du könntest keine echte JAZ JAZ [Jahresarbeitszahl] rechnen.

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
29.7.2016  (#21)
ich würde mir den aufwand nicht antun.. - ...mit nicht-geeichte zähler einbauen usw. entweder mach es gscheit, d.h. geeichte WMZ, wasserzähler, stromzähler für alle wohneinheiten oder pauschale abrechnung und bleib bei der idee, nur einen Sub-WMZ für die Wohnung zu montieren. wenn du einen ar*****och als mieter hast (hobby-jurist oder ähnliches), kann er dich bei nicht geeichten zähler klagen und du musst seinen verbrauch nachweisen, das ganze 3 jahre zurück. kannst natürlich probieren, im mietvertrag eine klausel reinzuschreiben wie: "beide seiten verzichten auf eine abrechnung mit geeichten zählpunkten und vereinbaren eine pauschale abrechnung nach verbrauchten kwh des WMZ von EUR xxx pro kwh, kaltwasserzähler mit EUR xxx pro 1000l und warmwasserzähler mit EUR xxx pro 1000l". rechtlich gesehen wäre die klausel vermutlich hinfällig, aber sie schützt dich eventuell vor der idee, dass der mieter sich da was holen will.
ich denke dass ein einfacher WMZ-subzähler (bekommst um 150 eur) und zwei einfache zähler für kalt- und warmwasser (bekommst um 20 eur pro stück) genügt, damit beide seiten das gefühl haben, es wird fair abgerechnet. rein nach m2 abrechnen würde ich nicht, dann fehlt der anreiz zum wasser/energiesparen.

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