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Ja, einreichen ist kein Problem. Aber Auszahlung gibt es keine, solang die Anlage nicht in der Datenbank ist. |
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Man kann. Ich hab es so gemacht. Ob man es darf, bzw. was passiert wenn die Anlage noch nicht eingetragen ist, ist mir allerdings nicht bekannt. Ich bin über das "drübergefallen", weil ich mir dachte, dass das der Netzbetreiber mit dem Netzzugangsvertrag macht. Anscheinend muss das aber der Stromlieferant machen und braucht dafür Unterlagen von mir. Nachdem ich mich eher viel mit dem Thema auseinandergesetzt habe und da "drübergefallen" bin, würde ich vermuten, dass ich da kein Einzelfall bin. |
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War bei mir auch exakt so - inzwischen ist meine Anlage in der Datenbank. Jetzt warte ich auf die Förderungen. |
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Ok passt danke - denke auch, dass da viele drüberfallen. Als Endkunde muss man sich in dem Dschungel ja mal auskennen ;) |
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Hier ebenso... und bei mir kommt noch der EVU der meinen Strom entgegennimmt dazu 😁 Nach Übermittlung aller (!) relevanten Unterlagen im Januar diesen Jahres warte ich (nach erneuter Übermittlung aller relevanten Unterlagen) auf die Auszahlung der ÖMAG. Die Abnahme des Stroms und Gegenverrechnung funktionierte sofort, also davon bitte nicht blenden lassen 😉 |
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