Hallo, wit haben vor 3 Tagen erfahren, dass unser Nachbargrundstück verkauft wurde und nun eine 8,50 hohe und ca. 50m lange Feuermauer genau an die Grundstücksgrenze unseres Gartens gebaut werden soll. Der neue Eigentümer will dort 28 Wohnungen auf drei Etagen bauen.
Kann uns jemand mit Fachwissen helfen, ob wir dagegen etwas machen können? Laut Auskunft Gemeinde (NÖ) ist geschlossene Bauweise sogar vorgeschrieben und die maximale Höhe liegt bei rd. 8,50m.
Das würde bedeuten, dass unser kompletter Garten zukünftig von einer riesengroßen Feuermauer beschattet wird.
Haben wir da rechtliche Möglichkeiten, das zumindest einzuschränken? Welche Möglichkeiten haben wir betreffend der Fassadengestaltung dieser unhübschen Mauer?
Also für mich (als Laien) scheint die Sache schon klar zu sein, dass, bei geschlossener Bauweise an die Grundstücksgrenze gebaut werden muss. Aber 50 Meter scheint mir zu lang zu sein: Die Feuermauer wird ja nur dort gebaut, wo das Haus steht. Dass danach ein Zaun oder eine Mauer kommt, klar, aber die ist wohl eher zwei Meter hoch, wenn's hoch kommt.
Ehrlich gesagt, wäre mir eine Feuermauer entlang des Gartens lieber wie Wand mit lauter Fenster, aus der mir 20 Mieter beim Baden zuschauen. Nimms mit Fassung, wenn es wirklich so kommt.
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