Ich habe einen Anliegen die mein Grundstück im 1220 Wein betrifft:
Derzeit ist unser altes Haus in einer gekuppelten Bauweise mit dem Nachbar Haus verbunden. Unser Nachbar hat vor sein Haus abzureißen und ein neues wieder an der Grundstücksgrenze zu bauen. Wir möchten auch unser Haus abreißen und in einer offenen Bauwesie das neue Haus bauen.
Laut der BO BO [Bauordnung/Baugesetz] ist für mein Grundstück ein ogk Bauweise vorgesehen.
Wir würden gerne wissen welche Rechte stehen uns zu in diesem Fall wenn wir in einer offenen Bauweise das neue Haus bauen möchten.
Welche Optionen stehen uns zur Verfügung um das zu verwirklichen?
Muss hier unser Nachbar unser Zustimmung holen (Wie laut Bauordnung vorgesehen ist) wenn er wieder an die Grundstücksgrenze bauen möchte oder nicht?
Auf eine Antwort Ihrerseits würde ich mich sehr freuen.
Wenn der Nachbar sein altes Haus abreißt, deines aber (noch) stehen bleibt, ist der Nachbar sogar verpflichtet wieder an der gemeinsamen Grenze anzubauen. Nachdem der Abbruchsantrag gleichzeitig mit der Einreichung für den Neubau erfolgen kann, wirst du das kaum verhindern können. Umgekehrt, wenn du zuerst niederreißt, und er lässt seines stehen, bist du ebenfalls zum Anbau verpflichtet.
Die Zustimmung des Nachbarn braucht man nur wenn man als erster an die Grenze bauen möchte.
Also ist die offene Bauweise nur möglich, wenn der Nachbar das ebenfalls will und zustimmt.
In eurem Bauplan steht "gekuppelte Bauweise", daher wird nur eine solche Einreichung beim Baureferenten der Gemeinde möglich sein. Die Bestimmung kam deshalb in den Bebaungsplan, weil die Raumordnung offenbar dichten Wohnbau für diese Gegend bestimmen wollten. Wenn das vor Jahrzehnten gemacht wurde und heute diese Begründungen nicht mehr haltbar sind, hätte man gemeinsam mit mehreren Anrainern die Möglichkeit, dass diese Bestimmung wieder fällt. Du müsstest schaffen, dass diese Bestimmung aus dem Bebauungsplan rauskommt, wäre nur mit Antrag an den Gemeinderat möglich und ist dort eine politische Entscheidung. Imho wird das schwierig, insbesondere in Wien kann ich mir das schwer vorstellen durchzubringen.
Such dir einen Architekten und erkläre ihm die Wünsche, der kann evtl. das Beste rausholen um den Bestimmungen zu entsprechend und das Haus optisch trotzdem frei wirkt.
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