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Hast du den Familienbonus Plus auch richtig beim Steuerausgleich angegeben? Der muss dort zusätzlich eingetragen werden |
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Genau. Hab ich eh. Ohne dem hätte ich eine Nachzahlung von mehreren Tausendern |
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Aber ohne irgendwelche Daten zu Einkünften und absetzbaren Ausgaben wird das nur schwer nachzuvollziehen bzw erklärbar sein. Ich war vor Jahren mal beim Finanzamt um was abzuklären und man war dort sehr freundlich und mir wurden alle Fragen ordentlich und verständlich beantwortet. Vielleicht machst dir einen Termin aus. |
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Und warum? Hast plötzlich um soviel mehr verdient? Oder hat dein Arbeitgeber sich bei der monatlichen Lohnsteuer verrechnet? Für mehrere Tausender Nachzahlung muss es schon griffige Gründe geben. Da musst du schon mehr Infos hergeben! |
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Am FaBo+ kann es nicht liegen. Der reduziert deine Steuer. Das führt ja auch zu keiner Nachzahlung, weil die höhere Einkommenssteuer ja schon monatlich berechnet wird. Mögliche Gründe sind Raterei, ohne deine Einkommensverhältnisse besser zu kennen: Hast du mehrere Einkommen? Dann wird eine Nachzahlung fällig, weil der Arbeitgeber die Steuer nur für den eigenen Lohn abzieht, aber nicht die Zusatzeinkommen berücksichtigt. Hast du vom Arbeitgeber schon Pendlerpauschale, Absatzbeträge o.ä. berücksichtigen lassen, die mittlerweile weggefallen sind? |
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Alles nein..... Gleicher Job, nur ein Einkommen, Pendlerpauschale schon immer monatlich dabei,.... Hilft es was wenn ich jemanden von euch, der sich auskennt, meinen Gehaltszettel plus den Bescheid vom Finanzamt zukommen lasse? |
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Ich würde, an Deiner Stelle, mal damit anfangen dass Du Dir den Jahreslohnzettel ansiehst (findest im FinanzOnline). Und dann den tatsächlichen Bescheid. Da müssen ja irgendwo die Differenzen sichtbar sein. Da es kaum specials gibt, ist das ja eher übersichtlich. |
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Das sollte dann im Normalfall zu keiner Nachzahlung führen. Falls sich hier kein Steuerberater findet: Die Arbeiterkammer berät auch bei Fragen zur Arbeitnehmerveranlagung, direkt beim Finanzamt nachfragen ist auch möglich. Und aufpassen: wenn du einen Bescheid hast, wird der bald rechtskräftig und du musst zahlen. Du kannst aber unter gewissen Umständen die Veranlagung auch zurückziehen und den Bescheid aufheben lassen. Dann kommt es zu keiner Nachzahlung (gibt aber Fälle, wo das nicht geht). In jedem Fall solltest das möglich schnell klären. |
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Hast recht, eine gröbere Nachzahlung ist auch aus diesem Grund (fast) nicht denkbar. Daraus ergibt sich jedenfalls keine Nachzahlung. Da brauchts keinen Steuerberater. Is ja eine 0815-Situation. Im Finanzonline bzw. im Bescheid siehst im Detail deinen Jahreslohnzettel von deinem Arbeitsgeber und wieviel dein Arbeitgeber schon an Steuer abgeführt hat und natürlich siehst auch, was und wie die Finanz die Steuer berechnet hat. Das lässt sich in so einem einfachen Fall auch ohne Steuerberater mal grob nachvollziehen. Gründe für eine Nachzahlung von "ein paar Tausendern" müssten da jedenfalls relativ leicht erkennbar sein. |
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hast du irgendwo an mehreren Wochenenden bei Festln mitgeholfen? hast du vl eine Rückzahlung von Steuern im letzten Jahr erhalten? (zb Sozialversicherung) |
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Hallo atma, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Alles nein. Nur ein Job, familienbonus plus, Pendlerpauschale, Betriebsratsumlage. Mehr gab es bei mir nicht zum abrechnen.... |
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Wenn du den Familienbonus plus und die Pendlerpauschale monatlich zum Gehalt bekommst, darfst du die beim Steuerausgleich nicht nochmal angeben. Vermutlich ist hier der Wurm drin.... |
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Das was du da aufzählst wirkt alles steuermindernd und ist keinesfalls Grund für eine Nachzahlung. Wenn ich mal einen Irrtum/Rechenfehler der Finanz und deines Arbeitgebers ausschließe, dann muss es irgendwo zu versteuernde Einkünfte geben, die im Laufe des Jahres noch nicht versteuert worden sind: irgend welche Prämien, Jubiläumszahlungen, Firmenwagen mit Privatnutzung....??? Hast jetzt die Zahlen in deinem Steuerbescheid mal genauer angeschaut? Da muss sich doch die Differenz zwischen der vom Arbeitgeber abgeführten Lohnsteuer und der vom Finanzamt abschließend für das gesamte Jahr berechneten Steuer erkennen lassen!? Ohne dass du uns den Bescheid zeigst, wird dir keiner eine Antwort/Erklärung geben können......(ginge auch als PN) |
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Das stimmt nur für die Pendlerpauschale. Der Familienbonus plus MUSS sogar beantragt (=angehakt) werden. Wenn man dort das Hakerl vergisst, muss man retourzahlen. Wurde aber schon ausgeschlossen, siehe weiter oben. |
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Hast du vl beim letzten Mal einen Freibetragsbescheid beantragt? Dann zahlst du übers Jahr weniger Steuern und falls dann im Folgejahr weniger Sonderausgaben etc. zu berücksichtigen sind (ist ja einiges weggefallen, was bisher angegeben werden konnte), gibts eine Nachzahlung. |
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@gif0061 hat mir jetzt seine Steuerbescheide geschickt (2017 - 2021) Da es die Mitleser sicher interessieren wird, antworte ich hier im Forum. Hatte jetzt nur mal kurz 2 Minuten, um ganz schnell drüber zu fliegen und sage nur als Stichwort: "Alleinverdienerabsetzbetrag"!!! Dein Arbeitgeber berücksichtigt diesen offensichtlich bei der monatlichen Steuerberechnung. Im Jahr 2020 z.B. wurde der Alleinverdienerabsetzbetrag von der Finanz aber NICHT zuerkannt. Da steht in der Begründung des Bescheides: "Den Alleinverdienerabsetzbetrag haben wir nicht berücksichtigt. Der Grund: Die steuerpflichtigen Einkünfte und ein allfälliges Wochengeld Ihrer Partnerin bzw. Ihres Partners sind höher als 6.000 Euro" - hast du das nicht gelesen??? Ob die Aberkennung des Alleinverdienerabsetzbetrages dr. die Finanz jetzt korrekt ist, kann ich von hier aus nicht beurteilen. Aufgrund der Anzahl der Kinder erklärt sich daraus aber die Nachforderung von etwas über € 700.- ziemlich genau (und nicht mehrere Tausend, wie du oben gesagt hast) Ähnlich im Jahr 2021: der Arbeitgeber hat einen Alleinverdienerabsetzbetrag laufend berücksichtigt, die Finanz bei der Steuerberechnung aber nicht. Wobei im Jahr 2021 auffällt, dass hier im Bescheid keine Begründung angeführt wurde. Daraus könnte man schließen, dass du den Alleinverdienerabsetzbetrag bei der Arbeitnehmerveranlagung 2021 vielleicht gar nicht beantragt hast?? Schau mal nach! Und wenn dir der Alleinverdienerabsetzbetrag gar nicht (mehr) zusteht, dann solltest du das deinem Arbeitgeber mitteilen, denn der hat ihn jedenfalls bis inkl. 2021 stets berücksichtigt. Deine Nachzahlungen für 2020 und 2021 passen ziemlich genau auf diesen Umstand. |
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Danke für die Aufklärung Karl, das Wegfallen war eigentlich eh die einzig verbliebende Möglichkeit (neben mehreren Einkommen). Daher kann es durchaus sinnvoll sein, dass man sich keinen Freibetragsbescheid austellen lässt und beim AG abgibt bzw. einen reduzierten, damit es später zu keinen Nachzahlungen kommt. Ich lasse mir nur den FaBo+ laufend auszahlen, nicht aber Werbungskosten, Pendlerpauschale und co. |
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Aber Freibetragsbescheid hin oder her.....um die Nachzahlung wäre ich so und so net herumkommen oder? ad Alleinverdienerabsetzbetrag: doch, hab ich gelesen. Ich informiere mich jetzt in der Arbeit, ob die dies am laufenden Lohnzettel berücksichtigen, oder? |
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Was ich gemeint habe: bei manchen Sachen weiß man nicht, ob sie dann im nächsten Jahr noch zutreffen. Wenn z.B. der Partner/die Partnerin nur knapp unter der Einkommensgrenze ist und man im nächsten Jahr durch eine Gehaltserhöhung drüber kommt, muss der ganze AVAB zurückgezhalt werden. Oder man hat im nächsten Jahr eine geringere Pendlerpauschale durch mehr HO-Tage im Monat, etc. Du musst irgendwann deinen AG informiert haben, dass er den AVAB berücksichtigen soll, von alleine macht er das nicht. Wenn du es von deinem AG berücksichtigen lässt, aber die Voraussetzungen jetzt nicht mehr erfüllst, musst du es logischerweise zurückzahlen. Du musst jetzt also dem AG sagen, dass er den AVAB nicht mehr berücksichtigen soll - dürfte ja im laufenden Jahr bisher auch gemacht worden sein. Im Endeffekt ist dir ist kein Schaden entstanden, weil du ja nur das zurückzahlen musst, was dir gar nicht (mehr) zugestanden ist. Du zahlst keine Zinsen, Strafe o.ä. (Alles vorausgesetzt, dass dir der AVAB wirklich nicht mehr zusteht; aber davon gehe ich aus, da du nix gegenteiliges geschrieben hast). |
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Vielen Dank für die Hilfe. Dass der Alleinverdiener bereits im Lohn berücksichtigt werden kann, wusste ich nicht. War aber so und steht mir nicht mehr zu. Von den her ist alles geklärt. Vielen Dank für eure Hilfe! 👌 |
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