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ich denk schon, dass das ok ist... ich darf ja auch einen baum setzen, ohne dem zu erklären, dass er bei 3m zu wachsen aufhören muss... |
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ABGB Als juristischer Laie würde ich sagen, da wirst in der Bauordnung bzw. im Bebauungsplan eher nicht fündig werden. Pflanzen sind afaik nicht als Gebäude einzustufen
Ratsam wäre es sicher mit dem Besitzer der Hecke zu reden ... Wenn das nicht klappt bzw. du dich nicht einigen kannst, dann kannst nur auf Konfrontation gehen; aber sollt man sich immer gut überlegen, ob es das wert ist. Siehe z. B. da auf Seite 34: http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d31/Nachbarrecht_Ratgeber05.pdf Erfolgsaussichten naja & Ärger vorporgrammiert. |
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Wahrscheinlich stehen Eure Karten eher schlecht, denn die Zumutbarkeitsgrenze geht bis 50% Lichtentzug. Das heißt, zeitlich und räumlich gesehen muss mindestens 50% Lichtentzug auf Garten oder Wohnräume gegeben sein (lt. Broschüre des VKI "Wenn Nachbarn nerven").
Bei einem rein westseitig bedingten Schattenwurf wird das schwer nachweisbar sein. Ausschlaggebend ist natürlich auch, was früher da war: das hohe Gebüsch oder Euer Haus. Wenn du ein gutes Einvernehmen mit der Gemeinde hast, werden sie dir das Gebüsch sicherlich kürzen. Andernfalls würde ich anbieten, das Gebüsch auf eigene Kosten zu schneiden. |
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Danke! - Danke für eure Antworten! Hab schon mal mit der Gemeinde besprochen und ja, der Weg gehört ja noch gemacht und ist ja vollkommen zugewachsen und da wird dann müssens auch was mim Gebüsch machen. Leider wusste meine Ansprechperson nicht, auf welchem Grund das Gebüsch steht, dass erfahr ich erst. Dann schau ich mal weiter, wie was wann wo. Danke! :) |