Hallo
Vielleicht wurde hier schon mal jemand mit einer ähnlichen Situation konfrontiert. Wie sehen die gesetzlichen Regelungen aus, wenn die Kinder den Hof eines Nebenerwebsbauern übernehmen, ohne aber den Betrieb weiter zu führen (aufgrund mangelnder Fähigkeiten und Kenntnisse in der Landwirtschaft da andere Berufe gewählt). Das Wohnhaus mit Nebengebäude steht auf landwirtschaftlichen Grund im Freiland in der Steiermark. Ich nehme an die Kinder können das Haus ohne weiters bekommen/erben, aber wie sieht es mit zukünftigen Bautätigkeiten auf dem Gelände aus was ist Möglich, können die Nebengebäude überhaupt offiziell benutzt werden?
vielen Dank
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