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hoffnung für mel-geschädigte

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  •  creator
8.8. - 9.8.2009
2 Antworten 2
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frau dr. elfriede dworak hat als richterin des hg wien ein recht mutiges und durchaus bedeutsames urteil für alle mel-geschädigten gefällt: in der begründung zu gz 19cg4/09y vom 17.07.2009 spricht sie aus, dass ein verweis auf einen (englischsprachigen) kapitalmarktprospekt nicht ausreiche, einen irrtum beim kunden zu beseitigen. dieser irrtum ist - auch wenn der kunde über grundkenntnisse betreffend aktien verfügt - allein durch den verkaufsprospekt durch die meinl bank veranlasst und diese haftet daher dafür.
kurz: binnen 3 jahren ab kauf ist die irrtumsanfechtung gerichtlich geltend zu machen - und man kriegt sein geld zurück!

quelle: "news vom 06.08.2009 " auf www.verbraucherrecht.at

  •  Reinhard
9.8.2009  (#1)
ein wertvoller - beitrag zum thema "hausbaufinanzierung" emoji) ...

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Hallo Reinhard, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können.
  •  creator
9.8.2009  (#2)
ja - zumindest für alle, die den sch... gekauft haben - und geglaubt habe, sie können da besser auf's eigenheim ansparen. oder auch für all jene, denen irgendein "berater" einen tilgungsträger ohne finanzierung oder ähnlich schlaues verklopft hat. da ist die argumentationslinie des urteils schon recht brauchbar... blöd für die berater, gut für die kunden....

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Hallo creator,
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