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Holzlagerung rechtliche Aspekte [NÖ]

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  •  LeoTeka
20.10.2022 0
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Hallo zusammen,

ich wollte fragen, wie §17 Z 16 NÖ BO zu lesen ist:

"die Lagerung von Brennholz für ein auf demselben Grundstück bestehendes Gebäude und von land- und forstwirtschaftlichen Produkten auf Grundstücken mit der Flächenwidmung Grünland-Land- und Forstwirtschaft sowie Grünland-Freihalteflächen"

bezieht sich die Lagerung von Brennholz auch auf das, was nach dem "und" kommt, oder ist es ein "trennendes" "und"? 
Sprich, fällt die Lagerung von Brennholz auch auf Grundstücken im Bauland unter den Paragraphen? 
Wenn ja, gibt es trdm Beschränkungen der Höhe zB.?  Also wie hoch der Stapel sein darf usw.?

Ich habe noch was gefunden, falls es zur Beurteilung wichtig ist:
lt. ÖNORM
M 7323/A1 von 2007 (ka ob aktuell) gilt ein Brennholzstapel bis 4 m^3 als unerhebliche Brandlast. 

Als Untergrund würde ich vll 4 Punktfundamente machen und Steine auflegen, damit das Holz nicht in der Erde liegt. Gilt das schon als bauliche Anlage eurer M n? 

Danke und liebe Grüße
Leo



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